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Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)

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Das EU-weit einheitliche Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ steht für eine bestimmte Qualität sowie die Herkunft eines Lebensmittels. Produkte, die dieses Siegel tragen, müssen in einem festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Sämtliche Produktionsschritte müssen in der betreffenden Region erfolgen. Beispiele hierfür sind der Allgäuer Emmentaler und der Parmaschinken.

Derzeit sind nur 12 Spezialitäten aus Deutschland mit dem Siegel geschützt. Europaweit sind es mehr als 600. Welche das sind, erfahren Sie in der DOOR-Datenbank der Europäischen Kommission.

 

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