Lexikon
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Das EU-weit einheitliche Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ steht für eine bestimmte Qualität sowie die Herkunft eines Lebensmittels. Produkte, die dieses Siegel tragen, müssen in einem festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Sämtliche Produktionsschritte müssen in der betreffenden Region erfolgen. Beispiele hierfür sind der Allgäuer Emmentaler und der Parmaschinken.
Derzeit sind nur 12 Spezialitäten aus Deutschland mit dem Siegel geschützt. Europaweit sind es mehr als 600. Welche das sind, erfahren Sie in der DOOR-Datenbank der Europäischen Kommission.

Podcast-Folge 3: Von hier oder doch weit gereist? Wie mit regionalen Lebensmitteln getrickst wird
In dieser Folge geht es um regionale Lebensmittel und wie mit Regionalwerbung getrickst wird. Christiane Seidel vom Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, was „regional“ eigentlich genau heißt, wo „regionale“ Produkte unter Umständen wirklich herkommen und was hinter den verschiedenen Regionalitätssiegeln steckt.
Mehr Infos zu regionalen Lebensmitteln finden Sie hier:
- Zutaten für „regionale Lebensmittel“ können weit gereist sein
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Werbung mit Heimat und Region – gesetzlich nicht klar geregelt
Das Storyboard zur Podcastfolge gibt es hier:
Storyboard Von hier oder doch weit gereist
Länge: 24:46 Minuten