Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Richtig sind die Antworten c) und d)
Bunte, gekochte Eier zählen als verarbeitete Lebensmittel. Sie müssen keinen Stempelcode tragen und der Anbieter muss keine Auskunft über den Legebetrieb oder die Haltungsform geben.
Für bunte, gekochte Eier gelten dieselben Regeln wie für andere Lebensmittel. Werden sie verpackt angeboten, muss das Etikett unter anderem folgende Informationen enthalten:
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Bezeichnung
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Zutaten (inklusive der Farbstoffe)
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Mindesthaltbarkeitsdatum
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Verantwortlicher Lebensmittelunternehmer – das muss nicht der Legebetrieb sein
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Stückzahl oder Füllmenge
Die Allergenkennzeichnung erübrigt sich, da die Bezeichnung bereits Auskunft gibt, dass es sich um Eier handelt.
Einige Anbieter geben zusätzliche Informationen wie die Haltungsform oder die Gewichtsklasse freiwillig an.
Für lose verkaufte, bunte Eier sind lediglich Informationen über die enthaltenen Farbstoffe verpflichtend. Es genügt dabei die Angabe „Mit Farbstoff“.