Das gehört aufs Etikett

Diese Angaben gehören auf jedes Lebensmittel

    Diese Angaben können Sie zusätzlich finden

      Zutatenverzeichnis

      Das Zutatenverzeichnis listet alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles auf. An erster Stelle steht die Zutat, die den größten Anteil im Produkt ausmacht. Am Ende der Liste finden sich meist Gewürze, Aromen und Zusatzstoffe, die nur in geringer Menge enthalten sind.

      Zutaten, die häufig zu Allergien oder Unverträglichkeiten führen, sind in der Zutatenliste hervorgehoben, beispielsweise fettgedruckt.

      Mehr Informationen zur Zutatenliste.

      Mehr Informationen zur Allergenkennzeichnung.

      Bezeichnung

      Die Bezeichnung ist eine Beschreibung des Lebensmittels, die die Art des Produktes und dessen charakteristische Merkmale angibt. Im Gegensatz zum Produktnamen „Milky Choco“ geht beispielsweise aus der Bezeichnung hervor, dass es sich um ein Milchmischgetränk handelt und wodurch es sich auszeichnet.

      Mehr Informationen zur Bezeichnung.

       

      Nährwertkennzeichnung

      Auf fast allen verpackten Lebensmitteln muss eine Nährwerttabelle stehen. Diese enthält mindestens den Energiegehalt (Kalorien) und die Hauptnährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Auch für beworbene Nährstoffe muss die Menge angegeben werden.

      Die Angaben müssen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen, zusätzlich können sie pro Portion berechnet sein. Für Vitamine und Mineralstoffe ist anzugeben, wie viel Prozent der empfohlenen Referenzmenge das Lebensmittel liefert.

      Mehr Informationen zur Nährwertkennzeichnung.

      Bio-Siegel/ Bio-

      Beide Zeichen haben dieselbe Bedeutung: Das Lebensmittel stammt aus ökologischer Erzeugung und erfüllt somit die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Das EU-Logo (weiße Sterne in Form eines Blattes) ist EU-weit auf allen verpackten Bio-Lebensmitteln Pflicht.

      Zum Logo gehören der Code für die Öko-Kontrollstelle sowie eine Herkunftsangabe, ob die Zutaten aus einem bestimmten EU-Land, aus der EU-Landwirtschaft oder aus der Nicht-EU-Landwirtschaft stammen. Das deutsche Bio-Siegel darf zusätzlich draufstehen, ebenso die Zeichen der Anbauverbände.

      Mehr Informationen zur Kennzeichnung von Bio-Produkten.

       

      Werbung mit Heimat und Region

      Häufig werden Lebensmittel mit Begriffen wie „Region“ oder „Heimat“ beworben.

      Grundsätzlich müssen Regionalangaben korrekt sein. Sie sind derzeit jedoch rechtlich nicht im Detail geregelt. Beschwerden im Portal Lebensmittelklarheit.de zeigen, dass viele Angaben unklar oder missverständlich sind. Häufig ist die Region nicht klar beschrieben. Außerdem lässt sich nicht erkennen, ob sich die Angabe auf den Verarbeitungsort, den Ursprung der Rohstoffe oder auf beides bezieht.

      Hersteller müssen den tatsächlichen Herkunftsort angeben, wenn die Aufmachung des Produktes Verbraucher:innen sonst täuschen könnte. Weisen der Produktname oder eine Abbildung beispielsweise auf eine bestimmte Region hin, das Lebensmittel wurde aber nicht in dieser Region hergestellt, müssen Anbieter den tatsächlichen Herkunftsort nennen. Auch wenn die wesentlichen Zutaten des Lebensmittels nicht aus der beworbenen Region stammen, müssen Anbieter darüber aufklären.

      Mehr Informationen zur Werbung mit Heimat und Region.

      Identitätskennzeichen

      Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln, also auf Produkten aus Fleisch, Milch, Ei und Fisch. Es stellt keine Verbraucherinformation dar, sondern dient der Lebensmittelüberwachung. Diese kann die Produkte anhand des Zeichens zurückverfolgen.

      Das Identitätskennzeichen besteht aus einem Länderkürzel, z. B. "DE" für Deutschland, einer Betriebsnummer, die sich aus einer Abkürzung des Bundeslandes, zum Beispiel "BY" für Bayern, und einer Nummer zusammensetzt, die den Betrieb identifiziert, sowie der Angabe „EG“ für „Europäischen Gemeinschaft“.

      Aber: Im Identitätskennzeichen steht der Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Die Herkunft der Rohstoffe lässt sich daraus nicht ableiten.

      Mehr Informationen zum Identitätskennzeichen.

       

      Mindesthaltbarkeitsdatum

      Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine maßgeblichen Qualitätseigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Auch nach Ablauf des MHDs sind Lebensmittel nicht unbedingt „verdorben“. Häufig sind sie noch in Ordnung und dürfen noch verkauft werden.

      Auf leicht verderblichen Lebensmitteln finden Sie kein MHD, sondern ein Verbrauchsdatum. Es gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel verbraucht werden soll. Über diesen Zeitpunkt hinaus darf das Produkt nicht verkauft werden und sollte weggeworfen werden.

      Mehr Informationen zum Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum.

       

      Preis / Grundpreisangabe

      Der Preis des Lebensmittels muss entweder auf der Verpackung oder am Regal stehen. Zusätzlich müssen Sie bei fast allen Lebensmitteln den Grundpreis erfahren. Dies ist der Preis eines Lebensmittels pro Mengeneinheit, meist pro Liter oder Kilogramm.

      Die Grundpreisangabe am Regal erleichtert Ihnen den Preisvergleich bei ähnlichen Produkten mit unterschiedlichen Füllmengen.

      Bei Waren, die pro Stück verkauft werden, wie bei Zitronen oder Gurken, ist keine Grundpreisangabe erforderlich.

      Mehr Informationen zu Grundpreisangaben.

       

      Füllmenge

      Die Nettofüllmenge gibt Auskunft über das Gewicht oder das Volumen, manchmal auch über die Stückzahl des enthaltenen Lebensmittels. In der Regel sind Fertigpackungen mit flüssigen Lebensmitteln die Füllmenge nach Volumen (in Liter oder Milliliter) gekennzeichnet, alle anderen Lebensmittel nach Gewicht (in Gramm oder Milligramm).

      Diese so genannte Nennfüllmenge ist aber keine Garantie dafür, dass Sie auch tatsächlich genau die angegebene Menge erhalten, denn für Hersteller gilt das Mittelwertprinzip.

       

      Nährwertbezogene Angaben

      Wird ein Lebensmittel mit einem besonderen Nährwert beworben, zum Beispiel als energiereduziert, fettfrei, zuckerarm oder „reich an Vitamin C“, so muss es verbindliche Vorgaben für diese nährwertbezogene Angabe erfüllen.

      Die Angabe „enthält Kalzium“ ist beispielsweise zulässig, wenn das Produkt 120 mg Kalzium pro 100 ml enthält. Falls der Nährstoff nicht zugesetzt wurde, sondern natürlicherweise im Lebensmittel enthalten ist, darf es heißen „von Natur aus …“. Nährwertbezogene Angaben verpflichten zur Nährwertkennzeichnung, damit Verbraucher:innen erfahren, wie viel von dem beworbenen Nährstoff im Produkt steckt.

      Mehr zum Thema nährwertbezogene Angaben.

      Nutri-Score

      Der fünfstufige, farbliche Nutri-Score soll dabei helfen, Lebensmittel im Hinblick auf ihre Nährwerte schneller zu beurteilen. Das von Wissenschaftlern entwickelte Label fasst verschiedene Nährwerte und Eigenschaften eines Lebensmittels zusammen und weist einen Wert von grün (A=gut) bis rot (E=weniger gut) aus.

      Zur Berechnung des Nutri-Scores werden die Nährwerte Energie, gesättigte Fettsäuren, Salz und Zucker negativ gewertet, während Ballaststoffe, Eiweißgehalt sowie der Anteil an Obst, Gemüse und Nüssen als positive Faktoren in die Bewertung einfließen.

      Mehr zum Thema Nutri-Score.

      Strich-Code / Barcode

      Der maschinenlesbare Strichcode mit dazugehöriger Zahlenkombination ist nichts weiter als eine Artikelnummer, die von Scannerkassen erkannt werden kann. Der Code enthält keine Informationen für Verbraucher:innen. Es lohnt sich deshalb auch nicht, ihn zu entschlüsseln.

      Die ersten Ziffern sind zwar eine Länderkennzahl, eine Herkunftsangabe verbirgt sich jedoch nicht dahinter, denn eine Firma, die den Code beantragt, kann das Lebensmittel auch importiert oder in einem anderen Land produziert haben.

      Mehr Informationen zum Thema Strichcode.

      Verantwortliche Firma

      Auf jedem Lebensmittel muss das verantwortliche Unternehmen mit Adresse genannt werden. Bei Beschwerden und Fragen können Sie sich an die hier genannte Firma wenden.

      Sie erfahren durch die Firmenangabe jedoch nicht zwangsläufig, wer das Lebensmittel hergestellt hat oder wo es produziert wurde. Statt des herstellenden Betriebs können nämlich auch das Verpackungs- Import oder Handelsunternehmen auf der Verpackung stehen.

      Mehr Informationen zur verantwortlichen Firma.

      Hinweise für Allergiker

      Hinweise, dass Spuren bestimmter Lebensmittel in einem Produkt enthalten sein können, sind freiwillige Angaben der Hersteller, die sich an Allergiker:innen richten. Sie beziehen sich auf Bestandteile, die nicht als Zutat zugegeben werden, sondern als Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen können.

      Werden in der Produktion eines Betriebes beispielsweise Haselnüsse verarbeitet, so können diese unbeabsichtigt in geringer Menge auch in andere Lebensmittel geraten, die dort hergestellt werden, aber laut Rezeptur keine Nüsse enthalten. Der Hinweis stellt eine Vorsichtsmaßnahme dar, die Hersteller vor Haftungsansprüchen schützen soll.

      Mehr zum Thema Hinweise für Allergiker.

      Gesundheitsbezogene Angaben

      Angaben, dass Lebensmittel oder deren Inhaltsstoffe sich positiv auf die Gesundheit auswirken, müssen stimmen und wissenschaftlich nachgewiesen sein. Nur bestimmte, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassene Angaben sind erlaubt.

      Die meisten zugelassenen Aussagen beziehen sich auf Vitamine und Mineralstoffe. In der Regel versprechen die erlaubten Aussagen nur einen Beitrag zur normalen Körperfunktion. Zum Beispiel: „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“. Die Health-Claims-Verordnung regelt genau, unter welchen Bedingungen die Angaben verwendet werden dürfen. Beispielsweise muss der Anteil des beworbenen Nährstoffs bezogen auf 100 Gramm auf der Verpackung stehen

      Keinesfalls darf ein Lebensmittel den Eindruck erwecken, eine Heilwirkung bei Krankheiten zu besitzen, denn dann wäre es ein Arzneimittel und müsste als solches zugelassen werden.

      Grundsätzlich verboten sind außerdem gesundheitsbezogene Angaben auf alkoholischen Getränken über 1,2 Volumenprozent.

      Mehr zum Thema gesundheitsbezogene Angaben.

      Allergenkennzeichnung

      Zutaten, die häufig zu Allergien oder Unverträglichkeiten führen, sind in der Zutatenliste hervorgehoben, beispielsweise fettgedruckt: zum Beispiel „Gewürze (mit Sellerie)“ oder im Beispiel Milky Choco der „Emulgator Sojalecithin“.

      Mehr Informationen zur Allergen-Kennzeichnung.

       

      Mengenkennzeichnung

      Für Zutaten, die Teil der Bezeichnung sind oder durch Bilder und Worte beworben werden, muss der Mengenanteil auf der Verpackung stehen. Beim Produkt Milky Choco erfahren Sie deshalb den Schokoladenanteil. Der Mengenanteil wird entweder in der Bezeichnung, in unmittelbarer Nähe davon oder im Zutatenverzeichnis angegeben.

      Mehr Informationen zur Mengenkennzeichnung.

      EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft

      Für Bio-Lebensmittel ist eine Angabe über die Herkunftsländer der Rohstoffe Pflicht. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, kann der Name dieses Landes angegeben werden.

      Andernfalls werden folgende Angaben unterschieden:

      • EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden,

      • Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie in Drittländern erzeugt wurden und

      • EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.

      Aus Sicht der Verbraucherzentrale hat die Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ praktisch keine Aussagekraft. Die Verbraucherzentralen fordern insgesamt eine verbesserte Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel.

      Mehr zum Thema EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft.

      Los- oder Chargennummer

      Auf fast allen verpackten Lebensmitteln ist auf der Verpackung eine Los- oder Chargennummer zu finden. Sie besteht in der Regel aus einer Buchstaben- und Ziffern-Kombination und kennzeichnet Produkte aus einer bestimmten „Charge“.

      Ein Los oder eine Charge umfasst alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurden. Festgelegt wird das Los vom Erzeuger, Hersteller, Verpacker oder Verkäufer des Lebensmittels.

      Von Bedeutung kann die Losnummer beim Rückruf eines Lebensmittels sein. Dann dient sie der schnellen Identifizierung des zurückgerufenen Produktes. Für Verbraucher:innen lassen sich daraus aber keine Informationen zur Herkunft des Lebensmittels oder seiner Rohstoffe ermitteln.

      Mehr Informationen zur Losnummer.

      Das wünschen sich Verbraucher:innen

      Für die Kaufentscheidungen sind viele Informationen auf der Verpackung wichtig. Welche davon sollen unbedingt auf der Vorderseite stehen? Dazu hat Lebensmittelklarheit im Rahmen einer repräsentativen Befragung 750 Verbraucher:innen befragt.