Geschützte geografische Angabe (g.g.A)
Das EU-weit einheitliche Siegel bedeutet: "geschützte geografische Angabe". Das heißt jedoch lediglich, dass eine Stufe der Produktion im genannten geografischen Gebiet erfolgen muss. So könnte das Schweinefleisch für die Nürnberger Rostbratwurst aus Dänemark oder den Niederlanden stammen und nur die Wurstherstellung in der Region erfolgen.
Derzeit sind knapp 80 Bezeichnungen aus Deutschland auf diese Weise geschützt. Neben der Nürnberger Rostbratwurst sind dies zum Beispiel das Lübecker Marzipan oder der Schwarzwälder Schinken. Zum Vergleich: Das strengere Siegel „geschützte geografische Ursprungsbezeichnung“ dürfen nur zwölf Spezialitäten aus Deutschland tragen.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das Siegel kann falsche Erwartungen wecken und zudem leicht mit der „geografischen Ursprungsbezeichnung“ verwechselt werden, die höhere Anforderungen an die Herkunft der Spezialitäten stellt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Ich bin der Meinung, dass dieses Label abgeschafft gehört. In einigen Fällen führt es zur Ausbeutung von Tieren und Rohstoffen in einer Region, obwohl gleichwertige Produkte ebenso gut woanders produziert werden könnten, in allen Fällen aber zu unnötig langen Transportwegen. Ein Label für "geschützte traditionelle Rezeptur" wäre weitaus sinnvoller.
Das strengere Siegel „geschützte geografische Ursprungsbezeichnung“ dürfen nur zwölf Spezialitäten aus Deutschland tragen - allesamt nur Wein. Weitere 9 Weine aus Österreich und 1 Fischerzeugnis aus Armenien. Will die Verbrauchertäuschungszentrale falsche Erwartungen wecken?
Es gibt in Deutschland zurzeit 31 Lebensmittel mit dem strengeren Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“, hauptsächlich Wein und Käse.
Mehr dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/geschuetzte-ursprungsbezeichnung-g-u
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