So haben Hersteller reagiert:

„Aldi Transparenz-Code ATC“ liefert endlich die versprochenen Informationen zur Herkunft

Änderung: Der Transparenz-Code zur Herkunft der „Golden Seafood Wildlachsfilets“ lief ins Leere. Inzwischen können sich Verbraucher:innen zusätzlich über Lieferanten, den Fisch, das Fanggebiet und die Fangmethode informieren.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Auf der Schauseite der „Golden Seafood Wildlachsfilets“ wirbt Aldi für mehr Informationen zur Herkunft mit dem „Aldi Transparenz Code ATC“. Verbraucher:innen sollen mit einem QR-Code oder einem Zahlencode Details zur Herkunft erfahren können. Statt der beworbenen Informationen erhielten sie im März 2025 jedoch lediglich eine Fehlermeldung auf der Website Transparenz.aldi-nord.de.
Mitte Mai 2025 waren die Daten nachgepflegt und Informationen zum Lieferanten, der Fischart, Fanggebiet und Fangmethode für das Produkt abrufbar.

Die Herkunftsinformation ist entgegen dem Versprechen zum ATC-Code nicht abrufbar. Es kommt bei Eingabe des Codes "Zu dem von Ihnen angegebenen Tracking-Code sind leider keine Daten hinterlegt."
Verbraucher aus Blaufelden vom 30.03.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Mit Herkunftsinformationen zu werben, aber sie nicht zu liefern, geht nicht. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung „Golden Seafood Wildlachsfilets“ verweist ein Logo mit den Buchstaben ATC auf die Seitenlasche. Dort heißt es:
„ATC: Für mehr Herkunftsinformationen bitte nebenstehenden QR-Code mit dem Smartphone einscannen oder im Internet unter transparenz.aldi.de den Aldi Transparenz Code eingeben.“ Daneben steht das Mindesthaltbarkeitsdatum, das Einfrierdatum, die Buchstaben-Zahlenfolge „20230799251A“ als Aldi Transparenz-Code und ein Buchstaben-Zahlencode für das Fangebiet. 
Nach Eingabe des angegebenen Codes auf der Website transparenz.aldi-nord.de erhalten Verbraucher:innen die Information: „Zu dem von Ihnen angegebenen Tracking-Code sind leider keine Daten hinterlegt.“ 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Das gilt auch für freiwillige Angaben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Möglichkeit, Details zur Herkunft eines Lebensmittels zu ermitteln, kann für Kund:innen  kaufentscheidend sein. Werben Anbieter auf der Lebensmittelverpackung mit solchen zusätzlichen Informationen, sollten diese verlässlich verfügbar sein. Das ist hier nicht der Fall.

Fazit:

Aldi sollte auf die Werbung mit dem ATC verzichten oder die versprochenen Informationen zuverlässig zur Verfügung stellen.

ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG, Mülheim an der Ruhr

Leider wurde es bisher versäumt, die Daten zu dem Tracking Code einzupflegen. Dies wird schnellstmöglich nachgeholt. 

Ergebnis

Aldi hat Mitte Mai 2025 die Herkunftsinformationen vom Lieferanten nachpflegen lassen. Die Datenbank liefert nun die versprochenen Informationen zur Herkunft der Golden Seafood Wildlachsfilets.