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Streit um Dubai-Schokolade in nächster Instanz entschieden

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Streit um Dubai-Schokolade in nächster Instanz entschieden

Laut OLG Köln muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen. Das Gericht bewertet die Bezeichnung Dubai-Schokolade als Herkunftsversprechen und stuft in vier Rechtsverfahren den Vertrieb als unzulässig ein. Zu Beginn des Hypes sei die Schokolade tatsächlich in Dubai hergestellt worden. Dies würden auch heute noch genügend Verbraucher:innen erwarten.

Zuvor hatte bereits das Landgericht (LG) Köln in drei Verfahren die Bezeichnung als Herkunftsangabe eingestuft. In einem weiteren Verfahren gegen Aldi Süd hob das Gericht hingegen die zuvor erlassene einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb wieder auf. Wie in diesem Urteil des Kölner Gerichtes hatte auch das Landgericht Frankfurt den Begriff Dubai-Schokolade für eine Schokolade des Discounters Lidl als zulässig eingestuft. Der Begriff habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt. Zudem sei anders als in den drei Eilverfahren in Köln die Schokolade vollständig in Deutsch gekennzeichnet. Auch weitere Hinweise, die Dubai als Herkunftsort vermitteln, würden fehlen.

Verbraucherverständnis hat sich nicht ausreichend gewandelt

Das OLG Köln verneint hingegen nun die Frage, ob sich die Bezeichnung Dubai-Schokolade bereits zu einem Gattungsbegriff gewandelt habe. Die Anforderungen daran, wann dieser Zeitpunkt erreicht sei, seien nach dem Markengesetz hoch: Für eine Gattungsbezeichnung wie „Wiener Schnitzel“, die nicht auf ein Schnitzel aus Wien hinweist, sondern für ein paniertes Kalbsschnitzel steht, müssten weniger als etwa 15 bis 20 Prozent der Verbraucher:innen die Bezeichnung als Herkunftsangabe verstehen. Diese Schwelle ist laut OLG Köln bei der Dubai-Schokolade noch nicht erreicht. Die Bezeichnung sei daher grundsätzlich ein Herkunftsversprechen. 

Irreführung sei möglich

Weiterhin bezog das Gericht die Verpackungsgestaltung der betroffenen Produkte in die Entscheidung ein. Die Abbildung einer Silhouette der Stadt Dubai und Hinweise wie „diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“ seien geeignet, die Verbraucher:innen zu täuschen.

Die Urteile sind rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Köln: Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen. Pressemeldung vom 27.06.2025

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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