News

Streit um Dubai-Schokolade in nächster Instanz entschieden

Teasertitel
Streit um Dubai-Schokolade in nächster Instanz entschieden

Laut OLG Köln muss Dubai-Schokolade aus Dubai stammen. Das Gericht bewertet die Bezeichnung Dubai-Schokolade als Herkunftsversprechen und stuft in vier Rechtsverfahren den Vertrieb als unzulässig ein. Zu Beginn des Hypes sei die Schokolade tatsächlich in Dubai hergestellt worden. Dies würden auch heute noch genügend Verbraucher:innen erwarten.

Zuvor hatte bereits das Landgericht (LG) Köln in drei Verfahren die Bezeichnung als Herkunftsangabe eingestuft. In einem weiteren Verfahren gegen Aldi Süd hob das Gericht hingegen die zuvor erlassene einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb wieder auf. Wie in diesem Urteil des Kölner Gerichtes hatte auch das Landgericht Frankfurt den Begriff Dubai-Schokolade für eine Schokolade des Discounters Lidl als zulässig eingestuft. Der Begriff habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt. Zudem sei anders als in den drei Eilverfahren in Köln die Schokolade vollständig in Deutsch gekennzeichnet. Auch weitere Hinweise, die Dubai als Herkunftsort vermitteln, würden fehlen.

Verbraucherverständnis hat sich nicht ausreichend gewandelt

Das OLG Köln verneint hingegen nun die Frage, ob sich die Bezeichnung Dubai-Schokolade bereits zu einem Gattungsbegriff gewandelt habe. Die Anforderungen daran, wann dieser Zeitpunkt erreicht sei, seien nach dem Markengesetz hoch: Für eine Gattungsbezeichnung wie „Wiener Schnitzel“, die nicht auf ein Schnitzel aus Wien hinweist, sondern für ein paniertes Kalbsschnitzel steht, müssten weniger als etwa 15 bis 20 Prozent der Verbraucher:innen die Bezeichnung als Herkunftsangabe verstehen. Diese Schwelle ist laut OLG Köln bei der Dubai-Schokolade noch nicht erreicht. Die Bezeichnung sei daher grundsätzlich ein Herkunftsversprechen. 

Irreführung sei möglich

Weiterhin bezog das Gericht die Verpackungsgestaltung der betroffenen Produkte in die Entscheidung ein. Die Abbildung einer Silhouette der Stadt Dubai und Hinweise wie „diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“ seien geeignet, die Verbraucher:innen zu täuschen.

Die Urteile sind rechtskräftig.

Quelle: Oberlandesgericht Köln: Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen. Pressemeldung vom 27.06.2025

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (1 vote)
Micha
12.07.2025 - 01:37

Die "Dubai-Schokolade" wurde von einer Deutschen in Deutschland erfunden und wird schon immer in Deutschland hergestellt. Die hatte noch nie was mit Dubai zu tun!

"Daraufhin stieß im April 2024 die Food-Influencerin [...] auf das Produkt, nannte es „Dubai-Schokolade“ bzw. Dubai chocolate und ließ es als Erste in Deutschland in nennenswertem Umfang produzieren."
(Quelle: Wikipedia)
Die Story der Dubai-Schokolade war übrigens vor einigen Wochen genau so im Fernsehen.

Es gab/gibt eine Schokolade, von der diese Deutsche die Idee abgeguckt hat (sie kannte die Schokolade nur aus dem Internet durch die Infuencerin [...]), die heißt aber [...] und wird ausschließlich in Dubai verkauft.

Das, was die Gerichte hier abziehen, beweist, dass die Richter absolut keine Ahnung haben, von was sie reden! Dieser Fall hier ist allerdings auch nicht der erste seiner Art.

"Der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie ist der Meinung, dass als „Dubai-Schokolade“ bezeichnete Schokoladenerzeugnisse auf der ganzen Welt hergestellt werden dürfen. „Dubai-Schokolade“ sei kein Hinweis auf die Herkunft der Schokolade, sondern zwischenzeitlich ein Oberbegriff für eine bestimmte Rezeptur der Schokoladenfüllung."
(Quelle: Wikipedia)
[Konkrete Namen wurden von der Redaktion entfernt]

Micha
23.07.2025 - 20:34

Warum wurden die Namen, die im Wikipediaartikel stehen, entfernt? Was soll das? Wer soll damit geschützt werden? Alle Personen sind froh, wenn ihre Namen genannt werden. Eine ist Influencerin, die andere Inhaberin des Unternehmens, das die Dubai-Schokolade in Deutschland entwickelt hat.

Warum äußern Sie sich eigentlich nicht zu der Angelegenheit mal direkt? Das was die Gerichte hier veranstalten, ist massive Rechtsbeugung!

Redaktion Lebensmittelklarheit
24.07.2025 - 12:27

Im Portal Lebensmittelklarheit werden subjektive Äußerungen zu konkreten Firmen oder Produkten nur im Produktbereich veröffentlicht. Das soll Firmen die Möglichkeit geben, zu Kritik Stellung zu nehmen. 
Mehr über die Arbeit von Lebensmittelklarheit erfahren Sie hier: https://www.lebensmittelklarheit.de/ueber-lebensmittelklarheit 

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Wir benötigen sie für eventuelle Rückfragen.

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.