Unklar, woher die gefriergetrockneten Erdbeeren stammen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Im Online-Shop der Firma Herbert Kluth fehlt bei einigen Angeboten an Trockenfrüchten und Nüssen die vorgeschriebene Angabe, woher die Ware stammt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen die Anbieterfirmen bei gering verarbeitetem Gemüse und Obst wie Nüssen ohne Schale oder getrocknetem Obst das Ursprungsland angeben. Das gilt für lose und verpackte Ware, egal ob sie stationär oder online verkauft wird.
Die Anbieterfirma Kluth sollte auch im Online-Shop das Ursprungsland bei allen Angeboten kennzeichnen, für die das vorgeschrieben ist.
Beschwerde
Im Shop von Kluth ist bei keinem Artikel das Herkunftsland sichtbar, beispielsweise dem Angebot Gefriergetrocknete Erdbeeren. Ich als Verbraucher habe so keine Chance vor Bestellung zu entscheiden, ob die Artikel aus Ländern kommen, die ich unterstütze oder ablehne. Nach meinem Kenntnisstand müssen die Herkunftsländer bereits bei der Bestellung bekannt und für den Verbraucher sichtbar sein. Hier wird somit gegen rechtliche Vorgaben verstoßen.
Verbraucher aus Hamburg vom 13.03.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Herkunftskennzeichnung fehlt im Kluth-Shop bei Angeboten, für die die Angabe vorgeschrieben ist. Das ist inakzeptabel.
Darum geht’s:
Die Firma Herbert Kluth bietet in ihrem Online-Shop Kluth-shop.de unter anderem gering verarbeitete Nüsse, Trockenfrüchte, Ölsamen und -saaten an. Dazu zählen von der Schale befreite Nüsse und Ölsamen sowie getrocknete Früchte, die nicht weiterverarbeitet, beispielsweise gezuckert oder gesalzen wurden. Bei keinem Angebot steht das Ursprungsland, weder im Text noch auf der abgebildeten Verpackung.
Das ist geregelt:
Laut der Marktorganisations-Verordnung Obst und Gemüse muss ab dem 01.01.2025 bei bestimmten getrockneten Früchten und bestimmten Nüssen das Ursprungsland angegeben werden. Diese Vorgabe gilt sowohl für lose als auch verpackte Ware, die stationär oder über einen Online-Shop verkauft wird.
Die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung gilt auch für Mischungen von Nüssen, Trockenfrüchten oder beidem. Hier habe die Anbieterfirmen die Wahl: Sie können für jede Obst- und Nussart das Ursprungsland nennen oder die Herkunft mit „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“ kennzeichnen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass die Firma Kluth online die vorgeschriebene Angabe der Ursprungsländer unterlässt, geht nicht. Die Umsetzungsfrist von 17.08.2023 bis 01.01.2025 war lang genug. Eine Stichprobe von Lebensmittelklarheit zeigt: Die Firma Kluth setzt bei stationär verkauften Nüssen und Trockenfrüchten die neuen Regelungen um. Sie druckt das Ursprungsland mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf die Verpackungen. Auch für ihren Online-Shop sollte die Firma eine Lösung finden, die Herkunft anzugeben.
Fazit:
Die Anbieterfirma Kluth sollte auch im Online-Shop das Ursprungsland bei allen Angeboten kennzeichnen, für die das vorgeschrieben ist.
Stellungnahme der Herbert Kluth GmbH & Co. KG, Henstedt-Ulzburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 22.05.2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde informiert.