Tatsächliche Herkunft des Käses erst im Kleingedruckten erkennbar
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Gestaltung der Schauseite lässt einen Käse aus dem Ruhrgebiet erwarten. Dafür sprechen der Name „Ruhrkäse“ und die Abbildung einer Kuh mit einem Fördergerüst aus dem Kohlebergbau. Auf das tatsächliche Herkunftsland Niederlande weisen auf der Rückseite das Länderkürzel NL in der Nummer der Öko-Kontrollstelle und die Ergänzung zum EU-Bio-Siegel „Niederländische Landwirtschaft“ hin.
Die Anbieterfirma sollte bereits auf der Schauseite klar kennzeichnen, dass der Käse aus den Niederlanden stammt.
Beschwerde
Das Produkt wird als Ruhrkäse vermarktet, abgebildet ist eine Kuh vor einem ruhrge-bietstypischen Förderturm. Der Käse wird allerdings in den Niederlanden produziert.
Verbraucher aus Dinslaken vom 17.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung mit Ruhrgebiet auf der Schauseite ist unpassend, denn der Käse kommt aus den Niederlanden. Ein unmissverständlicher Hinweis auf die tatsächliche Herkunft fehlt auf der Verpackung.
Darum geht’s:
Die Schauseite der Verpackung deutet durch den Namen „Ruhrkäse“ und die Abbildung eines ruhrgebietstypischen Fördergerüstes aus dem Kohlenbergbau auf das Ruhrgebiet in Deutschland hin.
Auf der Rückseite steht als Firmenadresse die Ruhrkäse GmbH in Mülheim an der Ruhr. Weiterhin ist das EU-Bio-Siegel zu sehen, das durch die Nummer der Öko-Kontrollstelle „NL-Bio-01“ und den Hinweis „Niederländische Landwirtschaft“ ergänzt wird. Das Identitätskennzeichen enthält ebenfalls das Länderkürzel NL für die Niederlande.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Danach ist eine Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher:innen über den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn beispielsweise das Etikett insgesamt den Eindruck erweckt, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort.
Nach der EU-Öko-Basisverordnung müssen die Anbieter bei Bio-Lebensmitteln den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe auf dem Etikett angeben. Wenn die Rohwaren aus einem einzigen Land stammen, können die Lebensmittelunternehmen dieses Land angeben.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Es gibt den Behörden der Lebensmittelüberwachung anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht unbedingt die Herkunft der Rohstoffe.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite vermittelt den Eindruck, dass es sich um einen Käse aus dem Ruhrgebiet in Deutschland handelt. Nur beim genauen Lesen des Kleingedruckten auf der Rückseite irritieren das Länderkürzel NL und der Hinweis „Niederländische Landwirtschaft“. Unseres Erachtens muss Verbraucher:innen nicht klar sein, dass sich die Herkunftsangabe beim EU-Siegel auf die Herkunft der Rohware, hier die Kuhmilch bezieht. Das Gleiche gilt für das Identitätskennzeichen. Die Käufer:innen müssen nicht wissen, dass es den Behörden den letzten Betrieb nennt, der das Produkt verpackt hat. Ein klarer Hinweis auf die tatsächliche Herkunft fehlt auf der Verpackung.
Weiterhin ist Lebensmittelklarheit die massive Werbung mit dem Ruhrgebiet als Herkunftsregion auf der Webseite Ruhrkaese.com aufgefallen. Die Hinweise wie „100 % Ruhrgebiet. Ungelogen“ und „Regiofood. Von A bis Z im Ruhrgebiet aus tagesfrischer, heimischer Kuhmilch produziert, ist jeder Käse ein echtes Original.“ verstärken den Eindruck, dass alle verkauften Käse aus dem Ruhrgebiet stammen.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte bereits auf der Schauseite klar kennzeichnen, dass der Käse aus den Niederlanden stammt. Zusätzlich sollte die Firma ihre Webseite überarbeiten und die missverständlichen Herkunftsangaben unterlassen.
Stellungnahme der Ruhrkäse GmbH, Mülheim an der Ruhr
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mir, dass aufgrund von erhöhten Produktionskapazitäten eine Kooperation mit einem Unternehmen in den Niederlanden bei gleichbleibenden Markennamen erfolgte. Bei „Ruhrkäse“ handele es sich um eine eingetragene Marke und nicht um eine konkrete Artikelbezeichnung. Die Firma will prüfen, einen zusätzlichen Herkunftshinweis auf der Vorderseite der Verpackung anzubringen.
Ergebnis
Inzwischen hat die Firma die Webseite geändert und kennzeichnet klarer, dass der Ruhrkäse Gold aus niederländischer Kuhmilch hergestellt wird. Ein eindeutiger Hinweis, dass nicht nur die Milch aus den Niederlanden stammt, sondern der ganze Käse dort produziert wird, fehlt nach wie vor auf der Webseite.
Für die Verpackung will die Firma die Möglichkeit prüfen, einen zusätzlichen Herkunftshinweis gut sichtbar auf der Vorderseite anzubringen.