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EU-Logo und Herkunftsangaben für Bio-Lebensmittel

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EU-Logo und Herkunftsangaben für Bio-Lebensmittel

Europaweit müssen alle verpackten Bio-Lebensmittel das EU-Bio-Logo tragen. Die Einführung dieses Zeichens hat die Vielfalt freiwilliger Ökolabel jedoch nicht verringert.

So sieht das EU-Siegel aus

Zwölf weiße Sterne, die auf grünem Grund ein Blatt darstellen, kennzeichnen die Bio-Produkte in Europa. Unterhalb des EU-Bio-Logos muss der Code für die Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Für Deutschland lautet die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle DE-ÖKO-000. Dabei steht „DE“ für Deutschland, „ÖKO“ für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Unter der Codenummer folgen Herkunftsangaben der Zutaten.

Voraussetzung für das Siegel

Das EU-Bio-Logo muss – wie auch das deutsche Bio-Siegel – die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Beide haben somit dieselbe Bedeutung und stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln. So müssen beispielsweise die Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Unterschied: Das EU-Siegel ist eine Pflichtkennzeichnung – es muss auf jedem Bio-Lebensmittel abgebildet sein. Das freiwillige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich genutzt werden.

Die Vorgaben der deutschen Bio-Anbauverbände, wie Bioland, Demeter oder Naturland sind in einigen Punkten strenger als die Forderungen der EU-Öko-Verordnung. Auch diese Verbandszeichen, ebenso wie regionale und private Siegel, bleiben zulässig, solange ein Lebensmittel das EU-Bio-Logo ebenfalls zeigt.

Herkunftsangaben

Eine Angabe über die Herkunftsländer der Rohstoffe ist für Bio-Lebensmittel Pflicht.

Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, kann der Name dieses Landes angegeben werden.

Andernfalls werden folgende Angaben unterschieden:

  • „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden,
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie in Drittländern erzeugt wurden und
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.

Zutaten in kleinen Mengen bis insgesamt fünf Prozent müssen bei der Herkunftsangabe nicht berücksichtigt werden.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die Aussagekraft der Herkunftsangaben „EU“ bzw. „Nicht-EU“ sehr gering. Vor allem die Kennzeichnung. „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ ist nicht hilfreich für Verbraucher, die Wert auf die Herkunft von Produkten legen. Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zeigt, dass Verbraucher/innen wissen wollen, woher ihre Lebensmittel kommen.

Die Verbraucherzentralen fordern konkretere Angaben der Herkunftsländer auf Bio-Lebensmitteln. Wenn alle Rohstoffe aus einem Land kommen, sollte dieses Land verpflichtend benannt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Mirjam Vogler
08.08.2022 - 20:40

Gilt das Siegel für die Rohstoffherkunft, oder auch für das Land der Verarbeitung?
Also kann z.B. die Biotomate aus Italien nach China gefahren, dort verarbeitet und dann als Biotomate aus Italien verkauft werden?

Manfred Olszewski
11.12.2021 - 18:56

Was bedeutet das FR bei Bio aus Nicht-EU-Landwirtschaft FR ?

Redaktion Lebensmittelklarheit
16.12.2021 - 09:12

Die Herkunft der Zutaten erfahren Sie direkt unter dem EU-Bio-Siegel. Sie lautet in Ihrem Fall „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Wir vermuten, dass Sie das Kürzel „FR“ im Code der Öko-Kontrollstelle gesehen haben. 
Es steht für Frankreich. Somit liegt die Öko-Kontrollstelle in Frankreich. Das sagt aber nichts über die Herkunft der Zutaten aus.

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