Umfragen

Wiederverarbeitung von Wurst in Spitzenprodukten

Soll eine Wiederverarbeitung („Rework“) von Wurstrandstücken in Wurstsorten der Spitzenqualitäten möglich sein?

Schinken-Imitat
Quelle
andreyst-123rf.com

Im Herstellerbetrieb anfallende Wurstrandstücke müssen nicht weggeworfen werden. Sie dürfen in begrenzten Mengen unter bestimmten qualitativen und hygienischen Voraussetzungen bei der Produktion von anderen Fleischerzeugnissen wiederverarbeitet werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich dadurch der Nähr- und Genusswert des neuen Produktes nicht vermindert.

Bei Erzeugnissen in Spitzenqualität, die beispielsweise als „Extra“, „Delikatess“ oder “1a“ bezeichnet werden, ist eine Wiederverarbeitung allerdings bisher nicht üblich. Es wird jedoch diskutiert, dies zukünftig zu tun.

Die Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de zeigt aber: Viele Verbraucher lehnen eine Wiederverarbeitung von Wurstrandstücken in Wurstsorten der Spitzenqualitäten ab.

In der nicht-repräsentativen Umfrage auf dem Portal Lebensmittelklarheit.de zur Frage „Soll eine Wiederverarbeitung („Rework“) von Wurstrandstücken in Wurstsorten der Spitzenqualitäten möglich sein?“stimmten die Teilnehmer folgendermaßen ab:

  • 62,1 Prozent der Teilnehmer sprechen sich gegen eine Wiederverarbeitung bei Fleischerzeugnissen der Spitzenqualität aus (1106).
  • Für 30,7 Prozent der Portalnutzer sollte die Wiederverarbeitung von Wurst generell erlaubt sein (547).
  • 7,2 Prozent stehen einer Wiederverarbeiteten von Wurstrandstücken gleichgültig gegenüber (128).

Die Umfrage fand vom 06.05.2013 bis zum 17.06.2013 statt. Es nahmen 1781 Verbraucher daran teil.