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Lebensmittel mit Insekten sind häufig fehlerhaft gekennzeichnet

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Lebensmittel mit Insekten sind häufig fehlerhaft gekennzeichnet

Nudeln mit Würmerpulver, Proteinriegel mit Grillen oder Heuschrecken zum Knabbern: Immer mehr Lebensmittel mit Insekten finden sich in Supermärkten und Online-Shops. Als neuartige Lebensmittel brauchen sie in Europa eine Zulassung. Doch diese steht derzeit noch aus, es gelten Übergangsregelungen. In einem Marktcheck überprüften die Verbraucherzentralen insektenhaltige Lebensmittel aus dem Handel auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Vielfach fehlen wichtige Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden. Die Allergenkennzeichnung ist lückenhaft. Und auffällig häufig werben Anbieter mit unzulässigen nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben.

Unter den getesteten Produkten waren 16 Insekten-Snacks: meist ganze, teils geröstete und gewürzte Würmer, Heuschrecken oder Grillen. Daneben fanden sich im Test insektenhaltige Nudeln, Müslis, Proteinriegel sowie eine Schokolade. Der Insektenanteil reichte von 2 Prozent bei der Schokolade bis zu 100 Prozent bei den Snacks. Bei einigen Produkten war der Insektenanteil nicht angegeben.

Wichtiger Hinweis auf Erhitzen fehlt häufig

Insekten weisen auf der Körperoberfläche, den Kauwerkzeugen und im Darm zahlreiche Mikroorganismen auf – darunter können auch krankmachende Keime sein. Da der Darm bei Insekten meist nicht entfernt werden kann und Vorschriften zur Hygiene bislang fehlen, gehen die Verbraucherzentralen von einer hohen Keimbelastung aus. Aus Sicht der Verbraucherzentralen sind daher verbindliche Verwendungshinweise, wie das Erhitzen vor dem Verzehr, besonders wichtig, vor allem bei den Snacks. Dieser Hinweis fand sich allerdings nur bei drei der 16 Snacks im Test, bei den meisten fehlte er. Zudem lieferten 60 Prozent der Produkte keine Information darüber, ob sie bereits bei der Herstellung erhitzt wurden.     

Marktcheck zeigt viele unzulässige Werbeaussagen

Auffällig häufig werben Anbieter bei insektenhaltigen Lebensmitteln mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben, darunter Aussagen wie „hoher Proteingehalt“, „reich an gesunden Fetten“ oder „reich an Antioxidantien“. Insgesamt fanden die Tester 70 nährwertbezogene Angaben, 20 davon stuften sie als unzulässig ein. Beispielsweise wiesen mehrere Produkte nicht den nötigen Eiweißgehalt für die Angabe „proteinreich“ auf, dennoch wurden sie damit beworben. Die insgesamt 13 gesundheitsbezogenen Angaben stuften die Verbraucherzentralen sogar alle als unzulässig ein – darunter die Aussage „reich an Antioxidantien“ sowie die allgemeine Aussage „gesund“.  

Lückenhafte Allergenkennzeichnung

Insekten sind bislang nicht in der verpflichtenden Allergenkennzeichnung erfasst. Allerdings kann der Verzehr von Insekten bei Menschen mit Allergien gegen Krusten- und Schalentiere sowie Hausstaubmilben aufgrund ähnlicher enthaltener Allergene allergische Reaktionen hervorrufen. Auch eine Kreuzreaktion bei Personen mit Weichtierallergie ist möglich. Die Verbraucherzentralen halten daher einen entsprechenden Hinweis für empfehlenswert. Während der Hinweis auf eine mögliche allergische Reaktion bei einer bestehenden Krusten- und Schalentierallergie auf allen 32 Produkten im Test zu finden war, fehlten entsprechende Informationen für Hausstauballergiker bei gut einem Viertel (28 Prozent) der Lebensmittel. Auf eine mögliche allergische Reaktion bei Weichtierallergikern wurde sogar nur auf 56 Prozent der Produkte hingewiesen. 

Quelle: „Lebensmittel mit Insekten“, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 06.10.2020

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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M. Jordan
23.02.2023 - 03:18

Sauerei was da vor sich geht. Ekelhaft das ganze. Unsere Großeltern haben das Mehl gesiebt um die Viecher rauszuholen, wir kriegen die jetzt als Pulver untergejubelt. Macht sowas mal beim Bier . Das Volk täte Kopf stehen aufs Reinheitsgebot pochen. Die Bonzen die das verzapft haben fressen das bestimmt nicht, nur wir sollen das! Wie immer wird über unseren Kopf hinweg entschieden und vor fertige Tatsachen gestellt.

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