Wie werden Insekten im Mehl gekennzeichnet?
Frage
Ich habe mir beim Bäcker die Zutatenliste ausdrucken lassen. Da steht unter anderem „Mehl“. Wenn da jetzt die neu zugelassenen Insekten im Mehl drin wären: Was müsste da stehen?
Ich bin Allergiker aufgrund einer Krankheit und möchte solche Lebensmittel möglichst meiden.
Antwort
Sie können beruhigt sein: In „Mehl“ dürfen keine Insekten enthalten sein. Auch die beiden Zusatzstoffe aus Insekten, Echtes Karmin (E 120) und Schellack (E 904), sind für Getreidemehl nicht zugelassen.
Allerdings ist die Kennzeichnung „Mehl“ nicht ausreichend. Im Zutatenverzeichnis – egal ob es verpflichtend oder freiwillig zur Verfügung gestellt wird – müssen Zutaten mit ihrer korrekten Bezeichnung genannt werden. Dazu gehört bei einem Mehl, die Getreideart zu nennen, beispielsweise „Weizenmehl“. Bei Mischungen von Mehl aus zwei oder mehr Getreidearten, kann auch „Mehl“, gefolgt von der Aufzählung der Getreidearten, auf der Verpackung stehen, zum Beispiel „Mehl (Weizen, Roggen)“.
Würde eine Bäckerei Insektenbestandteile ins Mehl mischen, müsste sie diese explizit nennen, wenn sie ein Zutatenverzeichnis herausgibt. Die jeweiligen EU-Verordnungen legen fest, mit welcher Bezeichnung die Insekten im Zutatenverzeichnis stehen müssen, beispielsweise „Gefrorene Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Zudem ist ein Hinweis erforderlich, dass diese Zutat bei Verbraucher:innen, die bekanntermaßen gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen. Aber auch ohne Zutatenverzeichnis dürfen Anbieter unerwartete Zutaten wie Insekten nicht einfach verschweigen – egal ob in Bäckereien, an der Fleischertheke oder im Restaurant.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Sorge, dass die neuen Insektenbestandteile „heimlich“ in Lebensmitteln landen, unbegründet. Dazu sind die zugelassenen Insekten bislang auch viel zu teuer.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Die Leute in der eu machen damit nichts gescheites. Sie sollen vor dem Volk die käfer essen Bin gespannt ob die überhaupt das Zeug dazu haben es zu machen.
Es eine Zumutung wie mit dem Volk umgegangen wird.Hallo wir sind Menschen und keine Tiere. Diese Damen und Herren die so etwas einführen sollten sich schämen. Aber von mir aus dürfen sie sich gerne selber mit Mehlwürmer Käfer und Larven und sonstigen Vogelfutter ernähren wenn sie das so toll finden. Eckelhaft.
😤🤮🦗🪲🪱🐛
Dem kann ich nicht so ganz glauben. Wenn auf einer Zutatenliste wie z.B. bei Salz die Rieselhilfe angegeben werden muss, braucht der Bäcker auf seiner Brot-Zutatenliste nur SALZ anzugeben und muss nicht zusätzlich über die Rieselhilfe informieren. Gleiches gilt auch für Rosinen und Schwefel u.v.a.m.
Sie sprechen die Ausnahmeregelung für Zusatzstoffe an, die über eine zusammengesetzte Zutat ins Lebensmittel gelangen. Diese brauchen nicht mehr gekennzeichnet zu werden, wenn sie „im Endprodukt keine technologische Wirkung“ mehr ausüben. Auch Verarbeitungshilfsstoffe brauchen unter bestimmten Voraussetzungen nicht gekennzeichnet zu werden. Die jetzt neu zugelassenen Insekten sind aber weder Zusatzstoffe noch Verarbeitungshilfsstoffe, sondern normale Zutaten und müssen daher immer gekennzeichnet werden. Das gilt auch dann, wenn sie als Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat ins Lebensmittel gelangen.
Die bereits seit Langem zugelassenen Zusatzstoffe aus Schildläusen, „Echtes Karmin“ (E120) und „Schellack“ (E904) sind für Mehl nicht zugelassen. Zudem ist bei einem Farbstoff und einem Trennmittel nicht davon auszugehen, dass sie im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr ausüben. Somit müssten sie in jedem Fall gekennzeichnet werden, auch wenn sie über eine zusammengesetzte Zutat ins Lebensmittel gelangen.
Mehr zu dem Thema lesen Sie in folgendem Artikel:
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/technische-hilfsstoffe
Wie kann der Kondument sicher sein, dass nicht in Brotbackmischungen in geringen Anteilen diese Insektenpulver verarbeitet sind, unter den angegeben Hochstmengen liegen, und deshalb kennzeichnungsfrei bleiben? Das wird ja bisher mit anderen Stoffen auch so praktiziert.
Auch geringe Mengen Insekten müssen gekennzeichnet werden. Dazu haben wir diesem Beitrag mehr geschrieben:
https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/muessen-auch-geringe-mengen-von-insekten-lebensmitteln-gekennzeichnet-werden
Bitte halten sie uns Konsumenten weiterhin auf dem Laufenden , was die Kennzeichnung der Insektenpulvern in Lebensmitteln angeht.
Ich halte es fur einen falschen Weg, Insekten als Proteinquelle zu verwenden.
Zucht und Totung sind ebenfalls fragwurdig und diese widerwärtige Zutat als Lebensmittel einzusetzen ist pervers.
Die pflanzlichen Proteine genügen fir eine gesunde Versorgung ohnehin
Insekten in der Natur JA, im Essen N E I N !!!!
Da gebe ich Ihen absolut Recht in alles Punkten,bei der Sommer und Winter Zeit wird jedes Jahr ein Damm, damm gemacht ob sie abgeschafft werden soll und bei so einem verdammt wichtigen Thema kann gleich über den Kopf weg entschieden werden.
Sie haben recht, es ist so eklig was mit Menschen passiert, ich weiß nicht wer der blöde war so was zu machen , ich schau jetzt auf alles und haben Angst was dren sein kann
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