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Müssen auch geringe Mengen von Insekten in Lebensmitteln gekennzeichnet werden?

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Müssen auch geringe Mengen von Insekten in Lebensmitteln gekennzeichnet werden?

Frage

Vielen Dank für Ihren Artikel: "Kennzeichnung von Insekten in Lebensmitteln". Sie schreiben, dass Insekten gekennzeichnet werden müssen – sind Sie hier wirklich sicher? Ich habe von einer Quelle erfahren, dass bei sehr geringen Mengen keine Angabe von Insekten gemacht werden muss, da es keine allergische Reaktionen auslösen würde.

Antwort

Diese Information ist falsch. Zutaten müssen – von wenigen Ausnahmen abgesehen (siehe unten) – immer im Zutatenverzeichnis stehen, auch wenn nur geringe Mengen enthalten sind. Für die bisher neu zugelassenen Insekten sind eine klare Kennzeichnung mit dem deutschen und dem lateinischen Namen sowie ein Allergenhinweis vorgeschrieben.

Es gibt allerdings bereits seit Jahrzehnten zwei Zusatzstoffe, die aus Schildläusen gewonnen werden. Sie tauchen im Zutatenverzeichnis mit Klassennamen und der E-Nummer oder der Substanzbezeichnung auf. Woraus der Zusatzstoff gewonnen wurde, also die Schildlaus, ist nicht zu erkennen: 

  • Der Farbstoff „Echtes Karmin“ (E 120) wird bereits seit Jahrzehnten aus wässrigen oder alkoholischen Extrakten von getrockneten weiblichen Cochenille-Schildläusen hergestellt. Im Zutatenverzeichnis steht der Zusatzstoff als „Farbstoff: Echtes Karmin“ oder „Farbstoff: E 120.
  • Das Trenn- und Überzugsmittel „Schellack“ (E 904) wird aus den harzigen Ausscheidungen der Lackschildlaus gewonnen. Diese werden gereinigt und gebleicht. Im Zutatenverzeichnis ist der Zusatzstoff als „Trennmittel/ Überzugsmittel: Schellack“ oder „Trennmittel/ Überzugsmittel: E 904“ zu finden. 

Für die beiden Zusatzstoffe ist kein Allergenhinweis erforderlich.

Insbesondere diese beiden Zusatzstoffe, die bereits seit Jahrzehnten aus Schildläusen gewonnen werden, ohne dass dies erkennbar ist, haben in den Medien für großen Wirbel gesorgt und viele Menschen verunsichert. Diese hochverarbeiteten Zusatzstoffe werden bereits seit Jahrzehnten in Lebensmitteln eingesetzt. Sie haben aber nichts mit den jetzt neu zugelassenen Insekten zu tun.

Diese Insekten, wie Heuschrecken, Mehlwürmer oder Käfer, oder deren Bestandteile müssen immer im Zutatenverzeichnis stehen, beispielsweise „Gefrorene Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Es genügt nicht, nur den lateinischen Namen zu nennen. Zudem ist ein Hinweis erforderlich, dass diese Zutat bei Verbraucher:innen, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis ist auch bei geringsten Mengen verpflichtend und muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen.

Im Lebensmittelrecht gibt es nur wenige Ausnahmen, bei denen Zutaten zu einer „Klassenbezeichnung“ zusammengefasst werden können, wenn sie weniger als zwei Gewichtsprozent ausmachen. Dies sind in erster Linie „Kräuter“ und „Gewürze“. Dahinter können sich aber nur pflanzliche Kräuter, beispielsweise Schnittlauch oder Petersilie, oder pflanzliche Gewürze, zum Beispiel Chili, Paprika oder Knoblauch, verbergen. Allergene Gewürze wie Sellerie müssen in jedem Fall genannt und hervorgehoben werden. Insektenbestandteile können sich hier nicht verstecken.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit verunsichern Medienberichte, die nicht klar zwischen den neu zugelassenen Insekten und den bereits seit Jahrzehnten auf dem Markt befindlichen Zusatzstoffen unterscheiden. Bei Zusatzstoffen erfahren Verbraucher:innen fast nie, woraus sie hergestellt werden. Insekten als Zutaten hingegen müssen immer klar erkennbar sein, das schreiben die entsprechenden Verordnungen vor. Aus unserer Sicht ist dies auch bei unverpackter Ware sowie im Restaurant verpflichtend.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Goran Meydus
07.05.2023 - 21:07

Zunächst einmal vielen Dank für diese seriöse Informationsseite.
Ich stimme allen Vorrednern zu. Wir als Familie und Konsumenten möchten keine Läuse oder deren Ausscheidungen - egal in welcher Menge - essen. Wer das möchte, kann gerne in Fachgeschäften seiner Lust frönen. Ich habe auch keine Lust, fünf Stunden im Supermarkt zu verbringen, um mit Lupe, Handy usw. nach jeder Zutat zu suchen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen bei einem so wichtigen Thema wie Ernährung, Gesundheit und Empfinden nicht übergangen werden. Es gibt viele Vorschriften für Webdesign, Farbgestaltung, leichte Sprache, Barrierefreiheit (zu Recht), aber unser "täglich Brot" darf mit Insekten und Läusen verseucht sein. Gleichzeitig wird die Zutatenliste entweder mit Fachausdrücken oder Geheimcodes verschleiert. Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto größer wird mein Unverständnis. Am liebsten würde ich eine Petition für insekten- und lausfreie Lebensmittel initiieren.

Franck marie louise
03.03.2023 - 21:53

Sehr gut ihre beschreibung da ich allergien habe danke.

Filomena Leutschacher
03.03.2023 - 17:12

Wozu sind Insekten in Lebensmitteln überhaupt notwendig ? Sollten wir uns nicht wieder auf einfache und sichere und ausreichende Herstellung besinnen, damit nicht mehr so viel weggeworfen werden muss?

Sayit Usta
02.03.2023 - 07:37

Ich denke überhaupt Insekten in den Lebensmittel, ist schon genug Dummheit.
Wenn es um Behörde Regeln geht, dann werden sie für die Agenda weich gemacht.
Klar und deutlich zu sagen, es sind Parasiten am Werk.

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