Lexikon
Mogelpackung
Die Mogelpackung wird im Mess- und Eichgesetz als „täuschende Verpackung“ beschrieben. Eine Mogelpackung liegt vor, wenn eine Fertigpackung eine größere Füllmenge und damit ein besseres Preis-Leistungsverhältnis vortäuscht.
Da das Gesetz aber keine konkreten Regelungen dazu enthält, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob es sich um eine Mogelpackung handelt. In der Praxis geht man bei einem Freiraum von mehr als 30 Prozent in einer Verpackung von einer Täuschung des Verbrauchers aus.
Weitere Informationen finden Sie hier: Mogelpackungen: Tricksereien mit viel Luft und doppeltem Boden
Podcast
Studie zu versteckten Preiserhöhungen: Was halten Verbraucher:innen davon?

In dieser Folge geht es um indirekte Preiserhöhungen, auch Mogelpackungen genannt. Wie reagieren Verbraucher:innen, wenn nur noch 500 Gramm statt 600 Gramm Müsli in der Packung stecken oder ein Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser wird – ohne dass der Preis gleichermaßen sinkt? Das untersucht eine aktuelle Verbraucherstudie im Auftrag von Lebensmittelklarheit. Lisa Völkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband stellt die Studienergebnisse vor und erläutert, warum ein Hinweis auf Verpackungen zu mehr Fairness im Supermarkt führen würde.
Mehr Infos gibt es hier:
Studie: Verbraucher:innen wünschen klaren Hinweis bei versteckter Preiserhöhung
Studie zeigt: Verbraucher:innen wünschen sich Warnhinweis auf Mogelpackungen
Crownfield Früchte Müsli: Hinweis auf neue Rezeptur fehlt
Eckes Granini spart teure Früchte ein
Skimpflation – wenn teure Zutaten durch billige ersetzt werden
Das Storyboard zur Podcastfolge finden Sie hier:
Storyboard Versteckte Preiserhöhungen
Länge: 19:27 Minuten