Weniger drin: Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Milka-Hersteller
Viele Sorten Milka-Schokolade wiegen seit Kurzem nur noch 90 statt der üblichen 100 Gramm. Das ist leicht zu übersehen, denn die Verpackung ist fast gleich geblieben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält das für täuschend und hat beim Landgericht Bremen Klage gegen den Hersteller, die Mondelez Deutschland GmbH, eingereicht.
Dass die Füllmenge der Schokolade geschrumpft ist, lässt sich beim Einkauf kaum erkennen: Verpackung und Design der neuen und alten Tafeln sind nahezu identisch. Die Schokoladentafeln sind aber rund einen Millimeter dünner geworden und wiegen nur noch 90 Gramm. Zwar steht die neue Füllmenge klein auf der Vorderseite der Verpackung. Diese Angabe werde aber oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt, kritisieren die Verbraucherschützer. Ein deutlicher Hinweis auf die verringerte Füllmenge fehle.
Verbraucherzentrale fordert klaren Hinweis auf der Verpackung
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Hersteller darauf hinweisen, wenn sie den Inhalt von Lebensmitteln reduzieren. Das gilt vor allem dann, wenn die Verpackung gleich geblieben ist. Die Verbraucherschützer fordern von der Politik klare Regeln: Der Gesetzgeber sollte verbindliche Vorgaben für schrumpfende Verpackungen machen. Lebensmittel mit verringertem Inhalt sollten für mindestens sechs Monate einen Hinweis auf die geringere Füllmenge tragen müssen.
Im vergangenen Jahr war die Verbraucherzentrale Hamburg in einem ähnlichen Verfahren erfolgreich gegen das Unternehmen Upfield vorgegangen. Der Hersteller hatte die Füllmenge der Sanella-Margarine verringert, ohne auf der Verpackung deutlich darauf hinzuweisen. Das Gericht hatte der Verbraucherzentrale Recht gegeben.
Auch im Portal Lebensmittelklarheit gehen Beschwerden zu reduzierten Füllmengen ein. Fehlt ein deutlicher Hinweis und die Verpackung ist nahezu unverändert, bearbeiten wir die Beschwerde und stellen den Fall im Portal dar.
Quelle: „Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Mogelpackung von Milka“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 01.09.2025
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