Shrinkflation: Klar verständlicher Hinweis auf verringerte Füllmenge fehlt
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Bei identischer Packungsgröße ist die Füllmenge der „Bio Rein Rind Salami“ von Wiltmann drastisch gesunken: von 80 auf 50 Gramm, also um 37,5 Prozent. Auf den der Schauseite unterscheiden sich die beiden Packungen durch den Hinweis „Neue Grammatur – Verbesserte Rezeptur“. Das Wort „Grammatur“ ist in Deutschland im Sprachgebrauch bei Lebensmitteln unüblich. Daher dürfte auch die Bedeutung des Hinweises nicht allen Menschen klar sein.
Das Unternehmen sollte auf der neuen Verpackung mit einem allgemein verständlichen Begriff klar darauf hinweisen, dass die Füllmenge geschrumpft ist.
Beschwerde
Der Inhalt der gleichen Verpackung wurde von 80 auf 50 g reduziert bei gleichzeitiger Preiserhöhung. Das entspricht 37,5 % weniger Inhalt.
Auf der Packung steht „neue Grammatur“. Dieser Begriff wird für Änderungen des Verpackungsmaterials verwendet und nicht als verklausulierter Begriff für eine Änderung der Inhaltsmenge. Die Angabe widerspricht den EU-Vorgaben für Lebensmittelkennzeichnungen und stellt meiner Meinung nach einen groben Verstoß und massive Irreführung der Kunden dar.
Verbraucher aus Gifhorn vom 14.08.2025
Der Begriff hat normalerweise mit der Lebensmittelindustrie nichts zu tun und weist damit den Käufer nicht auf eine Gewichtsreduzierung trotz der Beibehaltung des alten höheren Preises hin. Somit bewusste Konsumententäuschung – Mogelpackung!
Verbraucher aus Wiesbaden vom 14.08.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Obwohl es einen Hinweis auf eine Veränderung gibt, wird bei gleicher Packungsgröße nicht deutlich, dass der Inhalt um mehr als ein Drittel geschrumpft ist.
Darum geht’s:
Das Unternehmen Wiltmann hat die Füllmenge ihrer „Bio Rein Rind Salami“ von 80 auf 50 Gramm reduziert. Die Größe der Packung ist unverändert. Die Schauseite der neuen Verpackung unterscheidet sich von der alten durch den Hinweis „Neue Grammatur“ – Verbesserte Rezeptur“. Jeweils auf den Rückseiten stehen die Füllmengen. Der Unterschied der Füllmenge von 80 auf 50 Gramm entspricht 37,5 Prozent.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht über seine Eigenschaften täuschen, beispielsweise über die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut Eichgesetz müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Prominenter Hinweis auf „Neue Grammatur“ geschickt verknüpft mit „verbesserter Rezeptur“: Die Formulierung mit „Grammatur“ ist auf einer Verpackung für Lebensmittel nicht allgemein verständlich. Der Duden gibt als Bedeutung für diesen Begriff das Quadratmetergewicht von Papier an. Dass dahinter eine extrem reduzierte Füllmenge steckt, ist bei gleicher Packungsgröße nicht zu erwarten. Auch die Platzierung der Füllmengenangabe auf der Rückseite erschwert es, die Änderung wahrzunehmen.
Für eine transparente Kaufentscheidung fehlt ein eindeutiger Hinweis. Eine repräsentative Befragung im Auftrag von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2024 zeigt, dass ein Hinweis auf die reduzierte Füllmenge auf der Schauseite als fairer und transparenter wahrgenommen wird.
Fazit:
Die Firma Wiltmann sollte auf der neuen Verpackung mit einem allgemein verständlichen Begriff klar darauf hinweisen, dass die Füllmenge geschrumpft ist.
Stellungnahme der Franz Wiltmann GmbH & Co.KG, Versmold
Kurzfassung:
Wir sind mit aller Offenheit vorgegangen. Die durchsichtige Folie eröffnet den Blick auf jede einzelne Scheibe und damit den genauen Inhalt und enthält darüber hinaus einen Störer mit dem Hinweis „neue Grammatur“. Die Befürchtung, der Begriff „Grammatur“ werde falsch verstanden, teilen wir nicht. Mengen- und Preisangaben erfolgen bei den meisten Lebensmitteln in Gramm bzw. in Bezug auf (Kilo-)Gramm.






