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Wo "Bio" draufsteht, muss Bio drin sein

Über 100 verschiedene Bio-Zeichen können auf ökologisch erzeugten Lebensmitteln abgebildet sein. Verbraucher:innen können da im Siegel-Dschungel leicht den Überblick verlieren. Die Bezeichnung „Öko“ oder „Bio“, das verpflichtende EU-Bio-Siegel sowie die Angabe der Öko-Kontrollstelle geben aber zuverlässig Auskunft.

Die EU-Öko-Verordnung und die strengen Kontrollen verhindern Täuschung und unlauteren Wettbewerb. So können sich Verbraucher:innen darauf verlassen, dass auch tatsächlich Bio drin ist, wo "Bio" oder "Öko" draufsteht.

Eine Verordnung für alle

Im Gegensatz zu vielen anderen Zeichen, die auf Lebensmittelverpackungen zu finden sind, ist die Bio-Kennzeichnung rechtsverbindlich und europaweit einheitlich geregelt. Alle Lebensmittel, die als „Bio“ oder „Öko“ bezeichnet werden, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten. Sie enthält Regelungen zu den folgenden Schwerpunkten des ökologischen Landbaus und der Weiterverarbeitung von Öko-Produkten:

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel
  • vielfältige Fruchtfolgen
  • Erhalt bzw. Steigerung der Bodenfruchtbarkeit
  • ausgewogene Nährstoffkreisläufe durch flächengebundene Tierhaltung,
  • tiergerechte Haltung mit Auslaufmöglichkeiten,
  • Erhaltung der Tiergesundheit vor allem durch Förderung der natürlichen Widerstandskraft,
  • Verbot der Verwendung von Gentechnik,
  • Verbot der Lebensmittelbestrahlung und
  • weniger Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe.

Mehr Tierwohl bei Bio-Produkten

Die Öko-Barometer der vergangenen Jahre haben gezeigt: Der wichtigste Grund für Verbraucher, Bioprodukte zu kaufen ist die artgerechte Tierhaltung. Gleichzeitig herrscht Unsicherheit darüber, wie die Haltungsbedingungen für Tiere in der Produktion von Bio-Lebensmitteln sind. Die EU-Öko-Verordnung macht hier genaue Vorgaben. So dürfen beispielsweise nicht mehr als 3000 Legehennen zusammen in einem Stall gehalten werden. Käfighaltung ist generell verboten. Geflügel muss zudem mindestens ein Drittel seiner Lebenszeit Zugang zum Freigelände haben.

EU-Bio-Siegel
Quelle
ec.europa.eu/

Bio-Kennzeichnung: europaweit einheitlich

Das europaweit einheitliche EU-Bio-Logo erleichtert es, „echte“ Bio-Produkte auf den ersten Blick zu erkennen, denn das Zeichen muss auf jedem vorverpackten ökologisch erzeugten Lebensmittel stehen.

Unterhalb des EU-Bio-Logos ist die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle zu finden. Diese beginnt mit dem Kürzel des Mitgliedsstaates. Daran schließt sich das Wort "bio" oder "öko" in der jeweiligen Landessprache sowie die Referenznummer der Kontrollstelle an. Beispiel für Deutschland: DE-ÖKO-001.

Außerdem muss die Herkunft des Produktes mit der Kennzeichnung "EU-Landwirtschaft", "Nicht-EU-Landwirtschaft" oder "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" angegeben werden. Alternativ kann auch das Herkunftsland des Erzeugnisses genannt werden.

 

deutsches Bio Siegel
Quelle
oekolandbau.de/bio-siegel

Das Deutsche Biosiegel

Das Deutsche Bio-Siegel ist als freiwilliges Zeichen auf Bio-Produkten weit verbreitet. Es kann neben dem EU-Bio-Siegel verwendet werden, hat aber genau dieselbe Aussage: Es garantiert, dass Produkte die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten.

Die Zeichen der Anbauverbände

Anbauverbände des ökologischen Landbaus existierten in Deutschland schon vor Einführung der EU-Öko-Verordnung. Sie definierten gemeinsame Rahmenrichtlinien, die teilweise auch über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinausgehen. So ist für die Tiere beispielsweise eine größere Stall- und Auslauffläche vorgesehen, Futter muss zu einem bestimmten Anteil vom eigenen Hof stammen, der maximale Düngemitteleinsatz liegt niedriger und die Anzahl der zugelassenen Zusatzstoffe ist gegenüber der EU-Öko-Verordnung reduziert.

Da die Kriterien der Verbände nicht einheitlich sind, müssen Verbraucher, die sich für bestimmte Öko-Anforderungen interessieren, die Richtlinien der Verbände miteinander vergleichen.

Handelsmarken

Zusätzlich bieten Supermärkte, Discounter, Bio-Supermärkte und die Reformhäuser Öko-Lebensmittel unter eigenen Handelsmarken an. Dabei legen sie zum Teil Qualitätsstandards fest, die höher sind als die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung. Manche Handelsmarken erfüllen auch die Kriterien der Anbauverbände, ohne das Verbandszeichen zu verwenden. Für Verbraucher ist dies dann jedoch nicht erkennbar.

Alles Öko?

Verarbeitete Lebensmittel dürfen nur mit "bio" oder "öko" werben, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung stammen. In geringen Mengen sind daher auch nicht-ökologische Zutaten erlaubt, zum Beispiel bestimmte Gewürze. Abgesehen von dieser Regelung können zusätzlich Zutaten enthalten sein, die nicht aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen stammen und dennoch für Bio-Produkte erlaubt sind, zum Beispiel bestimmte Zusatzstoffe und mikrobiell hergestellte Aromen. Die Bio-Zutaten sind im Zutatenverzeichnis als solche angegeben. In der Regel geschieht das durch Fußnoten zur Zutatenliste.

Liegt der Bio-Anteil in einem Lebensmittel unter 95 Prozent, dürfen zwar einzelne Bio-Zutaten in der Zutatenliste benannt werden. In Verbindung mit der Produktbezeichnung darf der Begriff „bio“ jedoch nicht erscheinen.

Nicht alles, was nach Natur klingt, ist Bio

Seit 1993 sind Begriffe wie „Öko“, „Bio“, „biologisch“, „ökologisch“ oder „aus kontrolliert ökologischem/biologischem Anbau“ geschützt. Diese Bezeichnungen lassen zuverlässig auf ökologischen Ursprung schließen. Daneben gibt es eine Reihe von ähnlich lautenden Formulierungen auf konventionellen Produkten, die den Eindruck erwecken, es handle sich um Bio-Ware. So sind beispielsweise Bezeichnungen wie „naturnah“ oder „alternativ“ oder „aus kontrolliertem Anbau“ keine Garantie für Öko-Qualität. Denn nach welchen Kriterien hier kontrolliert wird, entscheidet allein der Erzeuger. Eine Kontrolle von unabhängiger Seite gibt es in der Regel nicht.

Auch die Angabe „integrierter Pflanzenanbau“ lässt keineswegs auf ökologischen Landbau schließen. Sie besagt nur, dass sich Düngung und Pflanzenschutz am Bedarf der Pflanzen orientiert. Nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 4 (160 Stimmen)
David
12.01.2021 - 13:55

Guten Tag,
Wolfgang hat hier sicher viel mehr praktische Erfahrung als 99% der anderen Kommentatoren. Doch Karl seinen Kommentar als Nonsens zu bezeichnen ist etwas übertrieben, denn ich habe ähnliche Bedenken/Erfahrungen sammeln dürfen wie z.B. in Nürnberg das Knoblauchsland. Bio Qualität würd angepriesen und verkauft, doch das der Flughafen nebenan liegt würd anscheinend nicht berücksichtigt. Natürlich tun sich die Bauern leicht weniger Pestizide als andere zu nutzen, da Kerosin anscheinend völlig genügt.

Wolfgang
20.10.2020 - 16:22

Liebe Leute,
hört bitte nicht auf so einen nonsens-Kommentar wie den von Karl. Es ist schon seltsam, dass EU-Bio-Logo mit dem blauen Engel zu vergleichen. Die Unternehmen, die Produkte mit dem Bio-Zeichen versehen, werden gemäß der EU-BIO-Verordnungen geprüft. Dieses sind die Verordnungen 834/2007 und 889/2008. Jede*r kann diese im Internet finden und die Richtlinien nachlesen. Es kann allerdings ein wenig dauern, weil diese Verordnungen ca. 200 Seiten umfassen. Da ich selbst Bio-Kontrolleur bin, kann ich guten Gewissens schreiben, dass man sich auf diese Zeichen zu 99% verlassen kann.

Karl
18.08.2020 - 11:31

Ich nehme mal ein ganz besonderes Siegel, damit Klar wird, das solche Siegel völliger Unfug sind.
Der Blaue Engel - also Umweltengel -wäre so ein Siegel.
Die Stiftung Warentest hatte verschieden Lacke in Dosen getestet und bei einer Marke hervorgehoben, das diese Farbe den Blauen Engel bekommen hätte.
Und dann kann die Erklärung, das der Blaue Engel nicht für die Farbe, sondern für die Farbdose verliehen wurde. So ähnlich läuft es auch bei vielen andere Siegeln ab, für die Produzenten zwar kräftige Gebühren zahlen, aber am Ende doch nichts wert sind.

Naomi
14.11.2019 - 05:17

Mich hätte interessiert welche Vorschriften diese Siegel hat.

Brigitte Gottvald
15.08.2019 - 13:11

Ich kaufe und esse sehr gerne die Pink Lady - Äpfel. Bevor ich einen Apfel zerschneide, reibe ich ihn mit einem besonderen Scotch-Britt-Schwamm ab, da mir die Schalenoberfläch sehr glatt vorkommt und ich vermute, dass diese auch behandelt worden sind. Nach dem Abrieb fasst sich die Schale stumpf an. Nun meine Frage: "Werden die Äpfel auch behandelt?"

viola
22.07.2018 - 22:10

ich habe eine Bio Melone gekauft, darauf steht DE öko 001, wo ist die nun her? Aus Deutschland? Kann ich mir nicht vorstellen bei einer Cantaloupe Melone.
Wie verlässlich ist EU -Bioware aus Spanien oder Italien?

Redaktion Lebensmittelklarheit
02.08.2018 - 07:09

Die Angabe „DE Öko001“ ist die Öko-Kontrollstellennummer der Einrichtung, die die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung für dieses Produkt kontrolliert hat. Sie hat nichts mit dem Ursprungsland zu tun. Allerdings muss bei Melonen – wie bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten – das Herkunftsland auf dem Etikett oder einem Schild genannt werden.

Bioware aus Spanien oder Italien unterliegt denselben Bestimmungen wie Bioware aus Deutschland. Auch die Kontrollen sind vergleichbar.

Dennoch spricht auch aus unserer Sicht einiges dafür, regionales Obst- und Gemüse mit kurzen Transportwegen zu kaufen.

Mandy
05.05.2018 - 00:12

Warum darf immer noch Nitritpökelsalz, auch in Bio-Lebensmitteln verwendet werden?

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.06.2018 - 10:44

Nitritpökelsalz ist nicht nur ein Konservierungsstoff, sondern sorgt in Fleischerzeugnissen auch für die rötliche Färbung und das typische „Pökelaroma“.

Ein Kochschinken ohne Pökelsalz sieht vergleichsweise grau aus und hat nicht den typischen Geschmack. Für einen Teil der Kunden wäre solch ein Produkt keine Alternative zu konventionellen Schinken.

Nach EU-Recht ist Nitritpökelsalz erlaubt, einige Bio-Verbände wie Bioland und Demeter verzichten jedoch darauf. Als Kundin haben Sie die Wahl. Sie erfahren im Zutatenverzeichnis, ob Nitritpökelsalz verwendet wurde.

C. Kurzeja
08.03.2018 - 17:09

Liebe Genossen,
jetzt weiß ich immer noch nicht, ob die " Bioeier" aus Freilandhaltung sind.
Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtiger, wie die Hühner Ihr Leben verbringen.
Beste Grüsse Chris

Redaktion Lebensmittelklarheit
09.03.2018 - 08:33

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden den Artikel in Kürze ergänzen.

Silvia Volkmer
24.02.2018 - 10:11

Ich weiß jetzt immer noch nicht, ob in der Hähnchen -Fleischwurst Spitzenqualität Böklunder eines Discounters Antibiotika enthalten sind. Nachdem ich von einer Mitarbeiterin eines Bioladens erfahren habe, daß auch Hähnchen, deren Eier als Bio-Ware verkauft werden, die Schnäbel gekürzt werden wollte ich lieber nachgucken. Aber ich finde keine Antwort auf meine Frage, ob die Tiere mit Antibiotika aufgezogen wurden.

Redaktion Lebensmittelklarheit
09.03.2018 - 08:32

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden den Artikel in Kürze ergänzen.

Christina
08.07.2018 - 11:34

Welche Anforderungen sind an die Produktion geknüpft von Waren, die das Siegel "Öko Norm nicht EU länder" tragen?

Redaktion Lebensmittelklarheit
23.03.2018 - 08:39

Lebensmittel – sowohl konventionelle als auch Bio-Lebensmittel – dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Rückstände enthalten, die die Gesundheit der Verbraucher beeinträchtigen können. Das gilt auch für Antibiotika.

Völlig ausschließen lassen sich geringe Rückstandsmengen allerdings nicht, da Antibiotika sowohl in der konventionellen als auch in der biologischen Nutztierhaltung eingesetzt werden dürfen. Die Verwendung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft – beispielsweise müssen Wartezeiten eingehalten werden – und sie muss dokumentiert werden.

Für den Einsatz von Antibiotika in der biologischen Tierhaltung gelten besonders strenge Regeln. So erfolgt die Krankheitsbehandlung zunächst mit pflanzlichen oder homöopathischen Mitteln, Vitaminen oder Mineralstoffen. Nur im Notfall – um beispielsweise Tieren Leiden zu ersparen – dürfen Antibiotika eingesetzt werden. Die Wartezeiten sind nach dem Einsatz der Medikamente doppelt so lange wie in der konventionellen Tierhaltung. Bei mehrfachem Einsatz von Antibiotika innerhalb eines bestimmten Zeiraums darf das aus dem Tier erzeugte Lebensmittel nicht mehr als Bio-Lebensmittel verkauft werden.

Jürgen Reulein
24.10.2017 - 07:55

"... Beispiel für Deutschland: DE-Öko-001" ... sonderbar, dass das noch keiner Kontrollstelle aufgefallen ist -> KO ;-( / ;-)

Kerstin Kronenberg
01.09.2019 - 11:40

Leider ist es in der EU mit den strengen Kontrollen nicht soweit her. Beispiel : Bio Eier von Aldi Süd. Den dazugehörigen Film kann man sich mal anschauen! Fazit: Leichtgläubig ist der Verbraucher schon lange nicht mehr!

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