So haben Hersteller reagiert:

Anbieter entfernt Werbeaussagen für Zikoffee

Änderung: Der neue Inhaber von Zackeneule bewirbt das Produkt nicht länger als gesund, regional und aus biologischen Anbau. Denn nachvollziehbar waren diese Aussagen nicht.
Geändert

Auf der Website zackeneule.de wird im Shop das Produkt „Zikoffee“ aus Zichorienwurzel vertrieben. Der ehemalige Betreiber der Website bewarb das Produkt als „gesund“ und „magenfreundlich“, als regional und aus biologischem Anbau. Die Werbeaussagen passten überwiegend nicht zu dem Produkt. Zwischenzeitlich hat der Betreiber der Website gewechselt. Der neue Betreiber Zackeneule Lebensmittel hat die Mängel auf der Website beseitigt.

Auf der Internetseite zackeneule.de wird mit „gesund“ und „magenfreundlich“ für Zikoffee geworben, ohne irgendeinen Nachweis dafür zu erbringen. Und ohne dass es durch die EU-Verordnung zu Gesundheitswerbung gedeckt wäre.
Es wird damit geworben, dass die Zichorien regional angebaut werden. Allerdings steht versteckt auf der Seite geschrieben, dass "regional" bedeutet: in Frankreich angebaut.
Es wird damit geworben, dass die Zutaten aus biologischem Anbau kommen. Es ist aber nirgendwo ein Bio-Siegel oder eine Ökokontrollstelle angegeben.
Verbraucher aus Leipzig vom 06.10.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Die Werbung „gesund“ und „magenfreundlich“ ist für den Kaffeeersatz nicht zugelassen. Die Regional-Werbung bezieht sich bei genauem Lesen auf Frankreich und die Bio-Werbung ist nicht nachvollziehbar. Die nicht zutreffenden und unklaren Aussagen sollte der Anbieter beseitigen.

Darum geht’s:

Auf zackeneule.de wirbt die Firma Natalia Fomina und Richard Würfel GbR aus Dresden wie folgt für das Produkt „Zikoffee“:

  • Magenfreundlich und gut verträglich
  • aus biologischem Anbau
  • gesund
  • Nachhaltiger als Kaffee durch Anbau in der Region

Unter dem Stichwort „unsere Werte“ befindet sich eine anbietereigene Erklärung zu „Nachhaltig“: 

  • Die Zichorienwurzel wächst ziemlich überall.
  • So können wir (relative)* Regionalität garantieren und für möglichst kurze Wege sorgen.
  • *Momentan beziehen wir die Zichorie aus Frankreich von einem etwas größeren Betrieb.
  • Wir haben uns dennoch für den Begriff „regional“ entschieden, weil wir finden, dass die Zichorie doch kürzer braucht als die Kaffeebohne.

Im Online-Shop gibt es keinen Hinweis auf ein Öko-Zertifikat.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Wirkungen, Ursprung und Herkunft sowie die Methode der Herstellung oder Erzeugung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Danach sind Angaben gesundheitsbezogen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit vermitteln. Sie dürfen nach der HCVO nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. 
Der Begriff „regional“ ist rechtlich nicht definiert.
In der EU-Öko-Verordnung ist die Verwendung der Begriffe „ökologisch“ und „biologisch“ festgelegt. Sie sind nur erlaubt, wenn die Lebensmittel die Vorschriften der Öko-Verordnung erfüllen. Solche Lebensmittel müssen das EU-Bio-Logo tragen und mit der Kontrollstelle und einer Herkunftsangabe der Zutaten gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Online-Händler.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter mit Sitz in Dresden konzentriert sich in seinem Shop auf den Vertrieb der Kaffeealternative „Zikoffee“ und beschreibt das Produkt als „gesund“ und „magenfreundlich“. Dabei handelt es sich gesundheitsbezogene Aussagen, die für die Zichorie nicht zugelassen sind. 
Den Hinweis auf den „Anbau in der Region“ relativiert der Anbieter an anderer Stelle auf der Website: Nicht aus Dresden, sondern aus Frankreich stammt die Zichorie. Der Anbieter liefert auch eine Begründung für diese Form der „(relativen)* Regionalität“. Da die Zichorie auch in Deutschland wächst, passt die Werbung mit Regionalität in diesem Fall aus unserer Sicht nicht.
Die mehrfachen Hinweise auf „biologischen Anbau“ lassen auf ein Bio-Produkt schließen. Als solches ist der „Zikoffee“ jedoch nicht gekennzeichnet und das EU-Bio-Logo ist nicht ersichtlich. 

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die Werbung mit weiteren unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen aufgefallen, beispielsweise zu den Bestandteilen Inulin und Bitterstoffe. 

Fazit:

Der Anbieter sollte nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben, mit regionaler Herkunft und ökologischem Anbau werben, wenn diese Eigenschaften nicht zutreffen oder nicht zulässig sind.

Stellungnahme der Zackeneule Natalia Fomina und Richard Würfel GbR, Dresden

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 07.01.2022 liegt bisher keine Antwort vor.

Stellungnahme der Zackeneule Lebensmittel UG (Haftungsbeschränkt), Ottendorf-Okrilla; 2023

Die Firma Zackeneule Lebensmittel UG (Haftungsbeschränkt) führt das Produkt Zikoffee weiter. Das Produkt erfüllt nun die Anforderungen in Bezug auf Gesundheitswerbung, Regionalität und biologischen Anbau.

Ergebnis

Die neue Firma Zackeneule Lebensmittel hat die Mängel auf der Website beseitigt.