Der Shop „Naturkräuter“ wirbt mit vermeintlich neuen Erkenntnissen für Olivenblätter
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Ihre getrockneten Olivenblätter bewirbt die Firma „Naturkräuter“ mit zahlreichen positiven Auswirkungen auf die Gesundheit. Als Wirkstoff führt die Firma unter anderem das enthaltene Oleuropein heraus, das bei Verdauungsbeschwerden aller Art helfen soll. Außerdem soll sich der Olivenblättertee positiv auf den Schlaf auswirken. Solche Aussagen sind gesundheitsbezogen und müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht der Fall. Die Werbung, dass der Tee auch bei entzündlichen Erkrankungen helfen könne, ist zudem aus Sicht von Lebensmittelklarheit krankheitsbezogen und für Lebensmittel daher verboten.
Der Anbieter sollte die gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen im Online-Shop für das Angebot „Olivenblätter getrocknet“ entfernen.
Beschwerde
Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung mit krankheitsbezogenen Aussagen auf der Homepage für getrocknete Olivenblätter.
„Deshalb können Olivenblätter bei Verdauungsbeschwerden wie Verstopfung oder Blähungen helfen. Zusätzlich können damit auch andere Magen-Darm-Erkrankungen wie Gastritis behandelt werden. Auch bei entzündlichen Infektionskrankheiten wie etwa Atemwegs-, Harnwegs- und Hautinfektionen sollen die Wirkstoffe helfen. Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass Olivenblätter den Blutfluss und den Fettstoffwechsel verbessern, den Blutzuckerspiegel stabilisieren sowie bei arthritischen Entzündungen unterstützen. Außerdem können sie bei Erschöpfung helfen und sollen sich als wirksames Schlafmittel erwiesen haben.“
Verbraucher aus Altonau vom 11.03.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dreiste Werbung für Olivenblättertee: Von „hoch wirksam bei Erschöpfung“ bis hin zur Behandlung von zahlreichen Infektionskrankheiten verspricht der Anbieter völlig übertriebene Eigenschaften des Produktes.
Darum geht's:
In seinem Online-Shop Natur-kraeuter.de bewirbt der Händler das Produkt „Olivenblätter getrocknet + geschnitten“ unter anderem mit folgenden Aussagen:
- „Lang unterschätzt, hoch wirksam bei Erschöpfung“
- „Das erklärt, warum das Olivenblattextrakt stärker wirkt als Olivenöl selbst. Der Pflanzenstoff Oleuropein ist einer dieser Wirkstoffe: Er gehört zu den Bitterstoffen und ist für seine verdauungsfördernde Wirkung bekannt.“
- „Deshalb können Olivenblätter bei Verdauungsbeschwerden wie Verstopfung oder Blähungen helfen. Zusätzlich können damit auch andere Magen-Darm-Erkrankungen wie Gastritis behandelt werden. Auch bei entzündlichen Infektionskrankheiten wie etwa Atemwegs-, Harnwegs- und Hautinfektionen sollen die Wirkstoffe helfen.“
- „[…] dass Olivenblätter den Blutfluss und den Fettstoffwechsel verbessern, den Blutzuckerspiegel stabilisieren sowie bei arthritischen Entzündungen unterstützen. Außerdem können sie bei Erschöpfung helfen und sollen sich als wirksames Schlafmittel erwiesen haben.“
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind. Für Olivenblätter liegen abgelehnte Claims der EU-Kommission in Bezug auf das Immunsystem und eine blutzuckerregulierende Wirkung vor.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind Aussagen, dass ein Lebensmittel einer Erkrankung vorbeuge, diese behandle oder heile, grundsätzlich verboten.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mit den zahlreichen Aussagen weckt die Firma eine völlig übertriebene Erwartung an die gesundheitlichen Wirkungen des Tees. In Bezug auf den positiven Einfluss auf den Blutzuckerspiegel fehlt der wissenschaftliche Nachweis.
Die Aussagen zu entzündlichen Infektions- und Magen-Darm-Erkrankungen sind als krankheitsbezogen zu werten. Diese sind für Lebensmittel grundsätzlich nicht erlaubt.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen. So bewirbt der Anbieter unter der Überschrift „Inhaltsstoffe“ „fette Öle, Vitamin E, Antioxidantien, Bitterstoffe und Oleocanthal“. Für solche nährwertbezogenen Angaben sind Mengenangaben verpflichtend.
Fazit:
Der Anbieter sollte die gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen im Online-Shop für das Angebot „Olivenblätter getrocknet“ entfernen. Außerdem sollte er die die beworbenen „Inhaltsstoffe“ entfernen oder die Mengenangaben dazu ergänzen.
Stellungnahme der Wild Herbs s.r.o., Freyung
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 17.03.2025 hat der Anbieter nicht reagiert.
Ergebnis
Das Angebot besteht unverändert im Online-Shop. Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über den Anbieter informiert.