Das ärgert beim Einkauf:

„Supplera Bor“ übertrieben als Wundermittel gegen verschiedene Leiden beworben

Laut der Firma Nutrinem soll Bor gegen schwache Knochen helfen, Gelenkschmerzen reduzieren und den Hormonhaushalt ausgleichen. Diese Aussagen sind für Bor nicht erlaubt oder nicht zugelassen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Mit der Werbung für das Angebot „Supplera Bor“ auf Supplera.de vermittelt die Anbieterfirma eine Erwartung an das Produkt, die es nicht halten kann: Die Kapseln mit Bor sollen Gelenkschmerzen reduzieren. Diese Aussage ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit krankheitsbezogen und für Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt. Außerdem sollen die Kapseln bei schwachen Knochen helfen, die Knochengesundheit verbessern und den Hormonhaushalt ausgleichen. Diese gesundheitsbezogenen Aussagen müssen wissenschaftlich belegt und zugelassen sein. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht der Fall. Ganz im Gegenteil hat die Europäische Kommission Aussagen zur Knochenstruktur und -gesundheit sowie zur Beweglichkeit der Gelenke für Bor abgelehnt. 
Die Anbieterfirma sollte das Werben mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen und mit krankheitsbezogenen Aussagen unterlassen.

Anbei ein E-Mail-Newsletter zu Supplera Bor, den meine Frau erhalten hat. Ich schicke ihn Ihnen, weil ich diese Werbung extrem unseriös empfinde. Bor als Wundermittel gegen alles? Bor-Mangel als multiples Gesundheitsrisiko? Da musste ich meiner Frau erst mal die Angst nehmen.
Ich ärgere mich sehr über diese Methoden. Auf ihrer Internetseite Supplera.de/Bor-Spurenelement verkauft diese Firma natürlich ein Bor-Produkt. Die Firma heißt laut Impressum Nutrinem GmbH und hat ihren Sitz in Neuwied. Vielleicht trägt meine Meldung dazu bei, diesem Unfug Grenzen zu setzen.
Verbraucher aus Wiesbaden vom 14.03.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Kapseln mit dem Spurenelement Bor als Wundermittel für Knochen, Gelenke und den Hormonhaushalt anzupreisen, ist dreist und aufgrund der Dosierung sogar gesundheitlich riskant.

Darum geht’s:

Auf Supplera.de bewirbt die Firma Nutrinem das Produkt „Supplera Bor“ unter anderem mit zwei Charts mit gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Auf einem Chart ist unter der Überschrift „Schluss mit schwachen Knochen“ das Produkt abgebildet. Daneben finden sich die Hinweise „In optimaler Dosierung“, „Wirksame Inhaltsstoffe“, „Unabhängige Laborprüfung“ und „Natürliche Zutaten“.
Das zweite Chart nennt die drei Aussagen:

  • „79 % der Anwender berichten von einer Verbesserung der Knochengesundheit.“
  • „55 % der Nutzer bemerken einen ausgeglicheneren Hormonhaushalt.“
  • „60 % der Teilnehmer sagen, dass sich ihre Gelenkschmerzen reduziert haben.“

Darunter steht in deutlich kleinerer Schrift „*Basierend auf einer Kundenumfrage mit über 4.500 Teilnehmenden“.
Als Wirkstoffe enthält das Nahrungsergänzungsmittel Bor in Form von Natriumtetraborat mit 1,5 Milligramm Bor je Kapsel. Der Anbieter empfiehlt „Morgens und abends je 1Kapsel zu/nach einer Mahlzeit einnehmen“.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für Nahrungsergänzungsmittel nur eine Höchstmenge von 0,5 Milligramm Bor pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels. Informationen zum gesundheitlichen Risiko einer langfristig hohen Einnahme von Bor sind unter „Weitere Informationen“ verlinkt.  

Das ist geregelt:

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Nach der Gesundheitangaben-Verordnung gibt es für Bor keine zugelassenen Claims. Ganz im Gegenteil gibt es abgelehnte Claims für Bor zur Knochenstruktur, Gelenk- und Knochengesundheit, Flexibilität und Beweglichkeit der Gelenke, Prostatagesundheit, Schilddrüsen- und Gehirnfunktion. 
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bor ist ein Spurenelement, das der Mensch nicht zusätzlich aufnehmen muss. Weder die Deutsche Gesellschaft für Ernährung noch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EfSA) empfehlen eine Aufnahmemenge. Umso frecher ist es aus Sicht von Lebensmittelklarheit, dass Produktangebot als wichtig für die Knochen, den Hormonhaushalt und die Gelenke zu bewerben. Zumal Aussagen zur Knochengesundheit und Beweglichkeit der Gelenke von der EfSA abgelehnt wurden. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind die Werbeaussagen daher unzulässig. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte das Werben mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen und mit krankheitsbezogenen Aussagen unterlassen.

Stellungnahme der Nutrinem GmbH, Neuwied/Rhein

Kurzfassung:
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Die Aussagen basierten auf einer internen Kundenumfrage. Wir werden diese überarbeiten und künftig nur noch zulässige Health Claims verwenden und Kundenmeinungen klarer kennzeichnen. Transparenz und Verbraucherschutz sind uns sehr wichtig.

Ergebnis

Die Firma Nutrinem hat eine Werbung zu vermeintlichen Vorteilen von Bor aus dem Online-Angebot entfernt. Die Werbung zu „schwachen Knochen“ und zur „Kundenumfrage“ ist am 11.06.2025 unverändert vorhanden. Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Dosierung des Produktes und Werbung für das Produkt informiert.