Unseriöse Werbung für das „Gewichtsmanagement“ entfernt
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Mit zahlreichen Aussagen zur Gewichtsabnahme schürte Anna-Lena Feckler Erwartungen, die das Produkt nicht halten kann. Aussagen zur Fettverbrennung und Entgiftung sind gesundheitsbezogen und müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht der Fall.
Auf der Website hat Feckler die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernt.
Beschwerde
Frau Feckler vertreibt die Produktreihe „TRME“ der Firma NuSkin als selbständige Handelspartnerin im Rahmen ihres „Gewichtsmanagement“-Programms sowohl auf Instagram, als auch auf ihrer eigenen Homepage.
Auf der Website trifft Frau Feckler Werbeaussagen mit generellen gesundheitlichen Versprechen, die wissenschaftlich nicht zu belegen sind.
Verbraucher aus Essen vom 25.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Werbung vermittelt ein vollkommen falsches Bild der beworbenen Wirkungen für ein „Gewichtsmanagement“: Weder lassen sich durch spezielle Lebensmittel Fette verbrennen noch eine „Entgiftung“ herbeiführen. Dafür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage.
Darum geht’s:
Auf Lene.fklr.de wirbt Anna-Lena Feckler unter dem Titel „Es geht um dich!“ für ein „Gewichtsmanagement“. In Verbindung mit der Abbildung von Kapseln stehen Aussagen zu den Wirkungen des Produkts wie:
- „gegen Heißhunger // - reguliert den Blutzuckerspiegel“
- „fördert Sättigungsgefühl & trainiert den Magen“
- „Fettstoffwechsel aktivierend // Fettabbau wird gefördert“
- „entgiftet auf höchstem Niveau von Innen & unterstützt die Verdauung & Leber“
- „straffen & ciao cellulite & alles zum entwässern vom Körper als Geheimnis mit privater Anleitung von mir lassen wir die Kilos nur so purzeln.“
Weitere Aussagen finden sich bei den Inhaltsstoffen Ingwer- und Artischockenextrakt:
- „Unterstützt die Entgiftung“
- „Trägt zu einem guten Darmgefühl bei.“
- „Unterstützt die Verdauung.“
- „Trägt zur normalen Darmfunktion bei.“
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie entsprechende Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln.
Für Ingwer gibt es keine zugelassene Angabe. In Bezug auf Entwässerung und Nierenfunktion gibt es für Artischocke abgelehnte Aussagen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mal wieder ein vermeintliches Wundermittel fürs Gewichtsmanagement: Dass diese Kapseln Fett verbrennen und Entgiften ist absolut unrealistisch und müsste wissenschaftlich nachgewiesen sein. Es geht gar nicht, einfach mit solchen Wirkungen zu werben.
Der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit sind außerdem zahlreiche gesundheitsbezogene Aussagen aufgefallen, für die keine Zulassung nach der Health-Claims-Verordnung ersichtlich sind. Dazu zählen Aussagen wie „Wassereinlagerungen reduzieren“ und ein „klares Hautbild“.
Unrealistische und übertriebene Gesundheitsversprechen finden sich zuhauf in Online-Shops und in den sozialen Medien.
Fazit:
Die Unternehmerin sollte die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen und die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Stellungnahme von Anna-Lena Feckler, Kaiserslautern
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Unternehmerin teilt mit, dass es keine Absicht war, Formulierungen zu wählen, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Sie wollte nur einen authentischen Erfahrungsbericht liefern und lässt nun ihre Webseite überprüfen und gegebenenfalls Aussagen korrigieren. Darüber hinaus wird sie Kontrollmechanismen integrieren, um ihre Aussagen zukünftig an die jeweils aktuelle Rechtslage anzupassen.
Ergebnis
Die kritisierten Aussagen hat die Betreiberin der Website entfernt.
Allerdings hat sie eine neue Werbeaussage zu Hydroxypropylmethylcellulose eingefügt.
Nach Angaben des Herstellers handelt es sich bei Hydroxypropylmethylcellulose um einen Zusatzstoff, der als Material für die Kapsel verwendet wird. Wenn die Substanz als Wirkstoff gesundheitsbezogen beworben wird, sind nach Auffassung von Lebensmittelklarheit jedoch weitere Angaben wie die enthaltene Menge pro Kapsel sowie Angaben zum Verzehr erforderlich. Das ist jedoch nicht der Fall.
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Werbung für das „Gewichtsmanagement“ informiert.