„ImmunAktiv“ für Kinder nicht mehr erhältlich
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Das Produkt „ImmunAktiv“ aus der Reihe „InnoNature Kids“ ist ein Produkt speziell für Kinder. Die Firma weckte die falsche Erwartung, dass das Produkt eine aktivierende Wirkung auf das Immunsystem von Kindern hat. Unklar blieb jedoch, welcher Stoff eine „Aktivierung“ des Immunsystems bewirken sollte.
Nach erfolgreicher Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband hat der Anbieter reagiert. Das abgemahnte Produkt ist nicht mehr im Handel.
Beschwerde
Der Name „Immun Aktiv“ verspricht ein Produkt, das das Immunsystem von Kindern unterstützt. Es ist jedoch nicht ersichtlich, wie die enthaltenen Zutaten das Immunsystem aktivieren sollen.
Verbraucherin aus Bruchsal vom 19.07.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der prominente Name „ImmunAktiv“ verspricht eine Aktivierung der Abwehrkräfte. Solche übertriebenen Aussagen sind speziell für Kinder nicht zu tolerieren.
Darum geht’s:
Es ist erkennbar, dass der Anbieter das Produkt „ImmunAktiv“ speziell für Kinder konzipiert hat. Das zeigen der Schriftzug „kids“ sowie ein in einer Pfütze plantschender Affe. Um den prominenten Schriftzug „Immun Aktiv“ stehen die Zutaten Beta-Glucan, Vitamin C und B-Vitamine sowie Erdbeeren und Rote Bete.
Außer Erdbeere und Rote-Bete enthält das Produkt laut Zutatenliste 20 Prozent Beta-Glucan Pulver, Buchweizenkeimlinge und Acerola Pulver.
Im zweiten Textabschnitt steht zuletzt fettgedruckt mit einem Sternchen die Angabe „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystem bei.“
Laut Angaben des Herstellers liefern 3 Gramm des Nahrungsergänzungsmittels 40 Milligramm Vitamin C aus Acerola Pulver.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Zugelassen ist für Vitamin C der Wortlaut: „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.
Dieser Vitamin-C-Claim ist speziell für Kinder nicht zugelassen.
Die Angabe „Immun“ auf der Schauseite von Lebensmitteln haben Gerichte in der Vergangenheit auch schon als gesundheitsbezogen gewertet und als unzulässig beurteilt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „ImmunAktiv“ passt für dieses Kinderprodukt nicht. Es vermittelt den Eindruck, dass die spezielle Kombination aus Erdbeere, Rote Bete, Beta Glucan sowie B-Vitamine und Vitamin C für ein aktives Immunsystem sorgt. Das ist nicht der Fall.
Für eine aktive Wirkung auf das Immunsystem gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Diese Wirkung müsste speziell für Kinder nachgewiesen und zugelassen sein. Sonst ist eine derartige Werbung fehl am Platz.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen: Unter anderem wird Beta-Glucan als „Yestimun®“ bei den Nährstoffen aufgeführt. Der Name lässt einen Wirkstoff für das Immunsystem erwarten. Tatsächlich wurden Aussagen zum Immunsystem für Beta-Glucan und speziell zu Yestimun® von der EFSA abgelehnt.
Fazit:
Die Firma sollte das Produkt für Kinder nicht als „ImmunAktiv“ bezeichnen.
Stellungnahme der InnoNature GmbH, Hamburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 3. April 2025 hat der Anbieter nicht reagiert.
Stellungnahme der InnoNature GmbH, Hamburg - 2024
Kurzfassung:
Unser Produkt hält, was es verspricht. Es ist ausreichend Vitamin C vorhanden. Im Zutatenverzeichnis steht nicht „Ascorbinsäure (Vitamin C)“, weil wir mit Acerola-Pulver eine natürliche Alternative verwenden.
Dass wir Beta-Glucan zusätzlich mit Handelsnamen benennen, hat nichts mit einem abgelehnten Claim zu tun. Die Auflösung des Sternchens in Fettdruck ist leicht auffindbar und im Markt üblich.







