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Marktcheck zeigt übertriebene Versprechen im Teeregal

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Marktcheck zeigt übertriebene Versprechen im Teeregal

In den Regalen großer Handelsketten finden sich Tees mit klangvollen Namen: Produktnamen wie „Immunschutz“, Hormonbalance“ oder „Durchschlafen“ versprechen einen besonderen Nutzen. Ein aktueller Marktcheck des Portals Lebensmittelklarheit.de zeigt aber: Die gesundheitsbezogenen Versprechen sind zum Teil übertrieben, vereinzelt sogar krankheitsbezogen und damit verboten.

Für den Marktcheck suchten die Tester:innen in Drogerien, Supermärkten und Discountern gezielt nach Tees mit gesundheitsbezogenen Angaben auf der Schauseite. Dabei wählten sie nur herkömmliche Produkte aus, Arzneitees wurden nicht berücksichtigt. Solche herkömmlichen Tees gelten als Lebensmittel und dürfen nicht mit krankheitsbezogenen Angaben werben. Gesundheitsbezogene Angaben wie „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ dürfen verwendet werden, wenn sie für den Tee oder eine Zutat des Tees zugelassenen sind.  Insgesamt fanden die Verbraucherschützer:innen in den überprüften Läden 34 Teeprodukte, auf deren Schauseite gesundheits- oder krankheitsbezogene Angaben stehen.  

Vitamine statt Kräuter als Wirkstoff

Der Marktcheck zeigt: Bei 21 der 34 Tees beruht die versprochene Wirkung nicht etwa auf den abgebildeten Kräutern oder Früchten. Vielmehr setzen die Anbieter zusätzlich Vitamine, Mineralstoffe oder Melatonin zu, um mit der gesundheitlichen Angabe (Claim) werben zu dürfen. Beispielsweise steckte in einem „Immunschutztee“ neben der abgebildeten Zitrone und Ingwerwurzel auch Vitamin C und Zink. Für diese beiden Nährstoffe ist der Claim „…trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ zugelassen. Für Kräuter oder Früchte hingegen gibt es keine zugelassene Angabe in Bezug auf das Immunsystem.  

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet ein solches Vorgehen als Marketingtrick: Produktnamen und Abbildungen vermittelten den Eindruck, die Kräuter, Früchte oder auch der Tee insgesamt könnten die beworbene Wirkung erzeugen. Tatsächlich basiert der Claim zum Immunsystem allein auf den zugesetzten Vitaminen oder Mineralstoffen. 

Krankheitsbezogene Werbung ist verboten

Besonders kritisch wird es, wenn die Anbieter mit krankheitsbezogenen Angaben werben. Dies war bei 4 der 34 überprüften Tees der Fall. Namen wie „Wieder gut – Frosch im Hals“ oder „Wechseljahretee“ spielen gezielt auf bestimmte Beschwerden an. Sie können den Eindruck vermitteln, sie würden beispielsweise bei Halsschmerzen oder Beschwerden in den Wechseljahren helfen. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit wäre damit die Grenze zur krankheitsbezogenen Werbung überschritten. 

Rechtliche Grauzone bei Pflanzenstoffen

Gut ein Viertel der untersuchten Tees (9 von 34) versprechen ein gesteigertes körperliches Wohlbefinden allein durch den Einsatz natürlicher Kräuter, Gewürze oder Früchte. Ein Vitaminzusatz fehlt hier. Auch in diesem Fall gilt: Solche Behauptungen sind nur dann zulässig, wenn die Aussagen für genau diese Teemischung oder für einzelne beworbene Zutaten zugelassen sind.

Leider ist die Rechtslage zu gesundheitsbezogenen Aussagen für viele Botanicals – das sind Pflanzen und ihre Inhaltsstoffe – seit Jahren ungeklärt. Zu den Botanicals zählen beispielsweise Löwenzahn, Brennessel oder Ingwer. Anbieter, die vor 2008 einen Antrag auf Zulassung einer bestimmten Aussage bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gestellt haben, dürfen aktuell damit werben. Das gilt auch dann wenn die Aussage nicht abschließend von der EFSA bewertet wurde. Diese Regelungslücke wird offenbar auch für Tees ausgenutzt.

Klare gesetzliche Regeln gefordert

Die Verbraucherzentrale fordert: Die amtliche Lebensmittelüberwachung muss Tees mit Gesundheitswerbung stärker kontrollieren und Verstöße ahnden. Die EFSA muss die zahlreichen beantragten Werbeaussagen zu Botanicals endlich abschließend bewerten. Gleichzeitig müssen die Anbieterfirmenehrlicher kommunizieren und rechtliche Grenzen beachten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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Durchschnitt: 5 (1 vote)
Hutter Maria
12.12.2025 - 11:57

Ich hätte mir nach folgender vollmundiger Ankündigung
"Wie diese abgeschnitten haben, erfahren Sie auf der Seite von "Lebensmittelklarheit".
eine Tabelle vorgestellt, die einfach, klar und übersichtlich die Ergebnisse der Untersuchung darstellt
:(

Redaktion Lebensmittelklarheit
12.12.2025 - 12:12

Den vollständigen Bericht finden Sie im PDF zum Download. 

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