Gesundheits-Werbung für „Hohes C Immun Water“ unzulässig
Aufgrund eines Gerichtsurteils hat die Firma das kritisierte Produkt aus dem Handel genommen.
Zusammenfassung
Der Streit um den Namen „Immun Water“ für ein Erfrischungsgetränk ist beendet. Die Werbung vermittelte, dass der Genuss des Produktes einen positiven Einfluss auf das Immunsystem hat. Doch solche gesundheitlichen Effekte sind für das Getränk nicht nachgewiesen.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) fehlt für diese Werbeaussage die erforderliche Zulassung.
Das Oberlandesgericht Koblenz gab der Klage des vzbv statt: Die gesundheitsbezogene Werbeaussage ist nicht zugelassen. Das Getränk „Immun Water“ ist nicht mehr erhältlich.
Beschwerde
Wasser mit Zusatz von Vitamin C und Vitamin D: Laut der Werbung auf der Website hohes C erhält man eine „geballte Ladung an wertvollen Vitaminen“, zudem ergänzt das Wasser angeblich eine gesunde Lebensweise. Der Name suggeriert, dass ich mein Immunsystem aufbessere, indem ich dieses Wasser trinke. Für mich fällt das hier in die gleiche Kategorie wie die „Immun Suppe“ auf Ihrer Website.
Verbraucherin aus Krefeld vom 01.08.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Mit einem Erfrischungsgetränk das Immunsystem positiv beeinflussen: Das ist vollkommen übertrieben und kann das Produkt auch nicht erfüllen. Solche Werbung ist irreführend.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Flasche steht in Großbuchtstaben „Immun Water“. Direkt darunter findet sich die Angabe „mit Vitamin C + D“ sowie „natürliches Mineralwasser mit Limette Ingwer Geschmack“.
Weitere Angaben auf der Rückseite der Flasche sind: „hohes C, Immun Water, functional water, Vitamin C und D tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei, hohes C Immun Water ist somit die ideale Ergänzung zu einer ausgewogenen Ernährung und gesunden Lebensweise.“
Pro 100 Milliliter enthält das Getränk 0,38 Mikrogramm Vitamin D und 11 Milligramm Vitamin C. Eine Portion von 0,5 Liter liefert 38 % Vitamin D und 67 % Vitamin C des Referenzwertes für die tägliche Nährstoffzufuhr.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Zugelassen ist für die Vitamine C und D der Wortlaut: „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.
Wenn ein Lebensmittel insgesamt gesundheitsbezogen beworben wird, muss für dieses Lebensmittel ein Antrag gestellt, der Claim positiv bewertet und zugelassen sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der prominente Name „Immun Water“ suggeriert, das Getränk könne das Immunsystem positiv beeinflussen: Einmal vermittelt der Name „Immun Water“, dass das Getränk insgesamt eine Wirkung auf das Immunsystem hat. Außerdem vermittelt der Name, dass das Immunsystem gestärkt wird. Für die zwei zugesetzten Vitamine ist aber nur die Angabe erlaubt, dass sie zu einer normalen Funktion des Immunsystem beitragen. Wir halten die Gesundheitswerbung für unseriös.
Fazit:
Die Firma sollte das Getränk nicht als „Immun Water“ vermarkten.
Stellungnahme der Eckes Granini Deutschland GmbH, Nieder-Olm
Der Anbieter hat mitgeteilt, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Eckes Granini Deutschland GmbH wegen irreführender Aufmachung des Produktes am 26. August 2022 abgemahnt. Der vzbv hat am 8. Dezember 2022 Klage eingereicht . Am 4. Juni 2024 entschied das OLG Koblenz, dass die kritisierten gesundheitsbezogenen Angaben unzulässig sind. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Unternehmens wurde vom Bundesgerichtshof im Februar 2025 als unzulässig verworfen.
Das Urteil aus dem Jahr 2024 ist somit rechtskräftig.
Ergebnis
Eckes Granini hat das als „Immun Water“ bezeichnete Getränk aus dem Handel genommen.







