Das ärgert beim Einkauf:

Kaum Kiwi im Erfrischungsgetränk „Dietz Kiwi & Limette“

Das kalorienreduzierte Mehrfrucht-Erfrischungsgetränk wirbt prominent mit Kiwis und Limetten, enthält aber hauptsächlich Traubensaft als Frucht.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Das kalorienreduzierte Mehrfrucht-Erfrischungsgetränk „Dietz Kiwi & Limette“ verspricht durch den Namen, zahlreiche große Fruchtabbildungen und die grüne Farbe des Getränks hauptsächlich Kiwi und Limette als Früchte im Getränk. Tatsächlich entfallen von 25 Prozent Fruchtgehalt 15 Prozent auf weiße Trauben und nur 3 und 1 Prozent auf Kiwi und Limette. Für Geschmack und die leuchtend grün-gelbe Farbe dürften vor allem das enthaltene Aroma und zwei Farbstoffe sorgen. 
Die Firma Erwin Dietz sollte den Produktnamen und die Gestaltung des Etiketts so ändern, dass sie der tatsächlichen Zusammensetzung des Getränks entsprechen.
 

Ich fand das Getränk Dietz Kiwi-Limette so ansprechend und wollte es gerne kaufen. Es wirbt mit Kiwi und Limette, gerade Kiwi im Getränk war ein Eyecatcher und die grüne Farbe hat mich zum Kauf verleitet. In der Liste hinten habe ich festgestellt, dass lediglich 3 Prozent Kiwi enthalten ist. Ich habe mich gegen den Kauf entschieden. So schade und so enttäuschend der geringe Anteil. Ich wollte es hiermit einmal melden.
Verbraucherin aus Berlin vom 31.07.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Gestaltung der Flasche weckt falsche Erwartungen an die Zusammensetzung des Getränks: Von den massiv beworbenen Früchten stecken nur geringe „Alibimengen“ im Getränk, aber dafür zusätzlich Aroma und Farbstoffe. 

Darum geht’s:

Bei dem „Kalorienarmen Mehrfrucht-Erfrischungsgetränk Kiwi & Limette“ springen auf der Banderole und dem Frontetikett große Limetten und halbierte Kiwis ins Auge. Bei genauem Blick sind dazwischen ein paar Trauben zu sehen. Der Produktname heißt „Kiwi & Limette“.
Auf der Rückseite ist der Fruchtgehalt mit 25 Prozent gekennzeichnet. Die Zutatenliste nennt außer Wasser und Zucker an den ersten Positionen als Früchte „weißes Traubensaftkonzentrat (15 %), „Kiwisaftkonzentrat (3 %), Apfelsaftkonzentrat, Orangensaftkonzentrat, Limettensaftkonzentrat (1 %) und Zitronensaftkonzentrat. Neben Zusatzstoffen, Süßstoffen und anderem mehr tauchen auch Aroma und die Farbstoffe E141(grün) und E160a (orange/gelb) auf.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über seine Eigenschaften wie die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Verpackung, der Produktname und die Abbildungen vermitteln einen falschen Eindruck über die Qualität des Produkts. Die Flasche ist typisch für Fruchtsaft. Der Produktname und die zahlreichen Fruchtabbildungen sprechen ebenfalls eher für einen Saft als ein Erfrischungsgetränk. Der Hinweis auf die Art des Getränkes steht lediglich in kleiner Schrift am unteren Rand der Schauseite. Dass dann die beworbenen Früchte noch nicht einmal ein Fünftel des Fruchtanteils liefern und dem Geschmack und der Farbe des Getränkes nachgeholfen wurde, müssen Verbraucher.innen bei der Gestaltung der Schauseite nicht erwarten. 

Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Firma Dietz die Fruchtsaftanteile als Fruchtsaftkonzentrate kennzeichnet. Unserer Ansicht nach müssten bei dem gekennzeichneten Fruchtsaftgehalt von 25 Prozent die Fruchtgehalte in Form von Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat angegeben werden, beispielweise „15 % weißer Traubensaft aus Traubensaftkonzentrat“ statt „weißes Traubensaftkonzentrat (15 %).

Fazit:

Die Firma Erwin Dietz sollte den Produktnamen und die Gestaltung des Etiketts so ändern, dass sie der tatsächlichen Zusammensetzung des Getränks entsprechen.
 

 

Stellungnahme der Erwin Dietz GmbH, Osterburken

Auf das Schreiben der Redaktion von Lebensmittelklarheit vom 18. September 2025 liegt keine Antwort vor.