Das ärgert beim Einkauf:

Johannisbeere und Blutorange beworben, aber nur zwei Prozent im Getränk

Obwohl der Fruchtgehalt bei sechs Prozent liegt, steckt unerwartet mehr von der nicht genannten Orange in „Deit Johannisbeere Blutorange“.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Dass jeweils nur ein Prozent Johannisbeere und Blutorange im Getränk stecken, ist nicht zu erwarten. Denn auf den ersten Blick scheinen Name und Farbe für das Produkt stimmig. Ein relevanter Saftanteil entfällt allerdings auf Orange, was zuvor jedoch nicht deutlich wird. Ein weiterer Hinweis zur Zusammensetzung steht zwar auf der Schauseite, ist jedoch schlecht wahrnehmbar. 
Die DrinkStar GmbH sollte die Bewerbung des Getränks an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen. Relativierende Hinweise zur Zusammensetzung sollten außerdem gut lesbar sein.

Ich bin verärgert über die Namensgebung „Johannisbeere Blutorange“ nebst Bild, wenn in Summe prozentual von beidem weniger enthalten ist als Orangenbestandteile.
Verbraucher aus Donaustauf vom 21.05.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass jeweils nur ein Prozent Johannisbeere und Blutorange im Getränk stecken, passt weder zur Abbildung noch zur Farbe des Getränks. Ein deutlicher Hinweis auf die weitere maßgebliche Frucht Orange ist kaum wahrnehmbar. 

Darum geht’s:

Die Abbildung auf dem Etikett zeigt Johannisbeeren und eine angeschnittene Blutorange. Im selben Sichtfeld steht „Johannisbeere Blutorange“. Am unteren Rand des Etiketts steht in sehr kleiner Schrift der Hinweis „Orange 4 % - Schwarze Johannisbeere 1 % - Blutorange 1 %“. 
Diese Mengenangaben zum Fruchtgehalt finden sich auch auf dem seitlichen Etikett. 
Laut Zutatenliste enthält das Erfrischungsgetränk unter anderem färbenden Extrakt aus schwarzen Johannisbeeren und violetten Karotten sowie natürliches Aroma.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin regelt die Verordnung die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist eine Mengenangabe für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Des Weiteren beschreiben die Leitsätze für Erfrischungsgetränke die Kennzeichnung für Erfrischungsgetränke. Danach sollen als „Erfrischungsgetränk“ bezeichnete Getränke beispielsweise die besondere Geschmacksrichtung oder besondere Zutaten ergänzen. Wird durch die Aufmachung oder die bildliche Darstellung eine Zutat hervorgehoben, so soll diese in charaktergebender Menge enthalten und sensorisch deutlich wahrnehmbar sein. Bildlich dargestellte Zutaten dürfen nicht der Zusammensetzung oder den sensorischen Eigenschaften widersprechen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nur Schwarze Johannisbeere und Blutorange als Früchte zu bewerben, passt nicht. Dass das Getränk mit Orange eine weitere Frucht mit einem Anteil von vier Prozent enthält, sollte ebenfalls deutlich werden. Dazu reicht der kleingedruckte Hinweis am unteren Rand des Etiketts auf der Schauseite allerdings nicht aus. Auch die Farbe des Getränks lässt das nicht erwarten. Diese stammt nicht nur aus den Johannisbeeren, sondern auch aus violetten Karotten. 
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Schrift in weißer Farbe aufgrund der eng gesetzten Buchstaben und des geringen Kontrastes zum Hintergrund teilweise schwer lesbar ist.

Fazit:

Die Firma sollte die Bewerbung des Getränks an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen. Relativierende Hinweise zur Zusammensetzung und Pflichtangaben sollten außerdem gut lesbar sein.

Stellungnahme der DrinkStar GmbH, Rosenheim

Kurzfassung:
DEIT® ist die führende zuckerfreie Limonade Deutschlands. Die getätigten Produktangaben entsprechen den geltenden lebensmittel-rechtlichen Vorschriften, die Saftanteile und Früchte sind klar im Hauptsichtfeld erkennbar. Die Sortenbezeichnung spiegelt den dominanten Geschmack der Johannisbeere und Blutorange wider. Sowohl die Schriftgröße und die Schriftfarbe (Kontrast weiß auf dunkelrot) gewährleisten eine gute Lesbarkeit.