Das ärgert beim Einkauf:

„Maracuja“ prominent beworben, aber nur drei Prozent davon im Getränk

Ensinger wirbt bei Erfrischungsgetränk „Ensinger Sport Maracuja“ übertrieben mit „Maracuja“, denn es stecken neunmal so viel andere Früchte im Getränk.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Ensinger stellt bei dem Erfrischungsgetränk „Ensinger Sport Maracuja verfeinert mit Mehrfrucht“ prominent Maracuja heraus und lässt damit mehr Maracuja als andere Früchte im Getränk erwarten. Tatsächlich macht Maracuja mit drei Prozent nur einen kleinen Bruchteil des Fruchtgehaltes aus. Andere Früchte dominieren: Die Zutatenliste führt beispielweise zehn Prozent Apfel, neun Prozent Traube und fünf Prozent Birne auf. 
Ensinger sollte die Bewerbung des Erfrischungsgetränkes an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Die Werbung von Ensinger lautet: Ensinger SPORT MARACUJA: Der tropisch-fruchtige Geschmack von Maracuja... 30 % Fruchtgehalt (davon 3 % Maracuja). 
Auf der Rückseite ist dann zu sehen: 27 % Mehrfruchtsaft (bestehend aus 10 % Apfel, 9 % Traube, 5 % Birne, 1 % Orange, 1 % Grapefruit, 1 % Zitrone) + 3 % Maracujasaft aus Konzentrat. "Fruchtiger Maracujageschmack" ist einfach nicht gegeben. Produkte sollten nicht nach Dingen benannt werden, deren Anteil nur einen Bruchteil ausmacht. Zumal der Geschmack nichts mit Maracuja zu tun hat (aber das empfindet vermutlich jeder anders).
Verbraucherin aus Erdmannshausen vom 13.05.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Beschreibung „Erfrischungsgetränk Maracuja verfeinert mit Mehrfrucht“ passt nicht, wenn der Anteil an Maracuja nur drei Prozent gegenüber 27 Prozent anderer Früchte beträgt.

Darum geht’s:

Ensinger nennt das Getränk auf der Schauseite „Ensinger Sport Maracuja“ und ergänzt darunter in deutlich kleinerer Schrift „Erfrischungsgetränk Maracuja verfeinert mit Mehrfrucht. Fruchtgehalt: 30 %, davon 3 % Maracuja“. Zusätzlich bildet das Etikett Maracujafrucht ab. 
Die Zutatenliste auf der Rückseite des Etiketts nennt die Zutaten „Natürliches Mineralwasser, 27% Mehrfruchtsaft aus Mehrfruchtsaftkonzentrat (10% Apfel, 9% Traube, 5% Birne, 1% Orange, 1% Grapefruit, 1% Zitrone), 3% Maracujasaft aus Maracujasaftkonzentrat, Kohlensäure, natürliches Maracujaaroma […].
Auf der Webseite Ensinger.de bewirbt Ensinger das Getränk mit „Der tropisch-fruchtige Geschmack von Maracuja […] und „Erfrischender natürlich exotisch-fruchtiger Geschmack […]. Weiterhin wirbt Ensinger.de „mit wertvollen Mineralstoffen Magnesium und Calcium aus dem Ensinger SPORT Mineralwasser“. Die Nährwerttabelle weist die Menge an Calcium und Magnesium im Erfrischungsgetränk nicht aus.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin regelt die Verordnung die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist eine Mengenangabe für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Des Weiteren beschreiben die Leitsätze für Erfrischungsgetränke die Kennzeichnung für Erfrischungsgetränke. Danach sollen als „Erfrischungsgetränk“ bezeichnete Getränke beispielsweise die besondere Geschmacksrichtung oder besondere Zutaten ergänzen. Wird durch die Aufmachung oder die bildliche Darstellung eine Zutat hervorgehoben, so soll diese in charaktergebender Menge enthalten und sensorisch deutlich wahrnehmbar sein. Bildlich dargestellte Zutaten dürfen nicht der Zusammensetzung oder den sensorischen Eigenschaften widersprechen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das prominente Herausstellen von Maracuja auf dem Etikett und auf der Webseite Ensinger.de passt aus unserer Sicht nicht. Maracuja ist mit drei Prozent kaum im Getränk enthalten. Dominierende Früchte wie Apfel und Traube werden nur als „verfeinernd“ beschrieben, obwohl sie maßgeblich die Eigenschaften des Getränks bestimmen.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass Ensinger auf der Webseite die im Mineralwasser enthaltenen Mineralstoffe Kalzium und Magnesium bewirbt, jedoch keine Mengenangaben in der Nährwerttabelle aufführt. Ensinger sollte nur auf Kalzium und Magnesium hinweisen, wenn das Erfrischungsgetränk signifikante Mengen dieser Mineralstoffe enthält und diese in der Nährwerttabelle aufführt.

Fazit:

Ensinger sollte die Bewerbung des Erfrischungsgetränkes an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Stellungnahme der Ensinger Mineral-Heilquellen GmbH, Ensingen

Kurzfassung:

Ensinger Sport Maracuja ist nach der sensorisch dominanten Frucht benannt. Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben. Sensorik Tests bestätigen das klare Geschmacksprofil der Maracuja. Aus kennzeichnungsrechtlichen Gründen ist eine Deklaration der im Ensinger Sport Maracuja enthaltenen Mineralstoffe nicht zulässig; auf weitere werbliche Aussagen zu den Mineralstoffen verzichten wir daher bewusst.