So haben Hersteller reagiert:

Online-Angebot ImkerPur Roher Honig ungefiltert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Anbieter entfernt Werbung mit selbstverständlichen Eigenschaften, die für jeden Honig gelten.
Geändert

Honig darf keine weiteren Zutaten außer Honig enthalten. Darunter fallen auch Aromen und Zusatzstoffe. Daher kann es Verbraucher täuschen, für ein Honigangebot Zutaten aufzuzählen, die dem Honig nicht zugesetzt wurden. Denn das spielt eine besondere Qualität vor, die jedoch für alle Honige gilt. Der Anbieter sollte die Werbung unterlassen.

Bitte prüfen Sie, ob die Werbung für „Roher-Honig-von-ImkerPur-1000g-ungefiltert-nicht-geschleudert-oder-erhitzt“ auf ebay.de so in Ordnung ist: "Im Gegensatz zu industriell hergestelltem Supermarkt-Honig wird unser Rohhonig in keinster Form behandelt". Was bedeutet "industriell hergestellt"? Im Supermarkt gibt es z. B. Honig, der den Richtlinien des Deutschen Imkerbundes entspricht und von "kleinen Imkern" erzeugt wird. Zitat: "Unsere Bienen werden nicht wie inzwischen oft üblich mit Zuckerlösung gefüttert, wir setzen keine Aromen, Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Süßstoffe ein." Meines Wissens lässt die Honigverordnung den Zusatz von Aromen, Konservierungsstoffen, Farbstoffen oder Süßstoffen nicht zu. Die Fütterung mit Zuckerlösung ist durchaus zulässig, sofern nicht während der Tracht gefüttert wird. Hier wird das eigene Produkt herausgehoben, indem unwahre Dinge über die Produkte anderer festgestellt werden.
Verbraucher aus Hasloch vom 11.03.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Darum geht’s:

Auf ebay.de beschreibt der Anbieter ImkerPur seinen Honig unter „Nachhaltigkeit“ unter anderem mit „Unsere Bienen werden nicht wie inzwischen oft üblich mit Zuckerlösung gefüttert, wir setzen keine Aromen, Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Süßstoffe ein.“ Der Verbraucher kritisiert die Werbung, weil Honig diese Zutaten ohnehin nicht enthalten darf

Das ist geregelt:

Laut Honigverordnung darf Honig nichts anderes als Honig enthalten.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht zu verstehen geben, dass Lebensmittel zeichne sich durch besondere Merkmale aus, obwohl alle anderen vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen. Das gilt insbesondere für die Hervorhebung des Vorhandenseins oder Nicht-Vorhandenseins bestimmter Zutaten und/oder Nährstoffe.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Beworbene Eigenschaften müssen tatsächlich eine Besonderheit sein, sonst handelt es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Das ist aus unserer Sicht bei dieser Honigwerbung der Fall.

Fazit:

Der Anbieter sollte für seinen Honig keine Eigenschaften ausloben, die für alle Honige gelten.

Stellungnahme der Firma ImkerPur, Osnabrück

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale: 

Es ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich, dass Honige naturbelassen und ohne Zusatzstoffe sind. Dies wird z. B. durch den neuesten Bericht von Stiftung Warentest bestätigt. Man kann sagen, dass frühere „Selbstverständlichkeiten“ keine mehr sind. Der Part [Anmerkung der Redaktion: Es ist die Aussage „Wir setzen keine Aromen, Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Süßstoffe ein“ gemeint] wurde aus der Beschreibung heraus genommen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de