Das ärgert beim Einkauf:

Breitsamer Bio Waldhonig BEE TO BECHER RAW

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Qualitätshinweis „roh“ ist bei Honig eine Selbstverständlichkeit und keine besondere Qualität
getaeuscht

Der Hersteller bewirbt seinen Honig mit der Eigenschaft „roh“. Es dürfen jedoch alle Honige nur so erwärmt werden, dass keine Wärmeschädigung eintritt. Daher ist „roh“ keine besondere Eigenschaft eines speziellen Honigangebotes, sondern gilt für  alle Honige. Der Hersteller sollte daher auf den Hinweis „raw“ verzichten.

Der Honig wird mit dem Stichwort "RAW" gekennzeichnet. Es ist in Deutschland meines Wissens nicht erlaubt, Honig als roh zu kennzeichnen, da dieser per se laut Honigverordnung roh ist, also nicht über 42 °C erhitzt sein darf, um als "Honig" verkauft werden zu können.

Verbraucher aus Lebus vom 17.12.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Hersteller ergänzt auf dem Deckel und der Seite des Bechers den Produktnamen „Waldhonig „ mit den Hinweisen „aus Deutschland„, “dunkel-kräftig“ und „raw“ (= roh). Der Hinweis „roh“ stellt eine Eigenschaft des Honigs als Besonderheit heraus, obwohl alle Honige üblicherweise nicht so stark erhitzt werden, dass eine Wärmeschädigung eintritt.

Das ist geregelt:

Die Honig-Verordnung gibt vor, dass Honig mit Ausnahme von Backhonig […] nicht in Gärung übergegangen oder gegoren sein oder so stark erhitzt worden sein darf, dass die Enzyme erheblich oder vollständig inaktiviert wurden.

Laut den Leitsätzen für Honig wird Honig „aus gedeckelten, brutfreien Waben als reifer Honig durch Schleudern, Pressen oder Austropfen und mit Ausnahme des Presshonigs ohne Wärmezufuhr gewonnen. Lagerung, Transport und gegebenenfalls weitere Abfüllungen erfolgen nur so, dass die charakteristischen Eigenschaften des Honigs nicht verändert werden; insbesondere darf keine Wärmeschädigung eintreten.“

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise indem sie zu verstehen geben, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen […].

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher, die nicht wissen, dass Honig immer nur soweit erhitzt wird, dass keine Wärmeschädigung eintritt, könnten es für eine besondere Eigenschaft halten und den Breitsamer Honig aus diesem Grund anderen vorziehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf den Hinweis „raw“ verzichten.

Stellungnahme Breitsamer & Ullrich GmbH & Co. KG, München

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 15.01.2019 liegt keine Antwort vor.

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