Das ärgert beim Einkauf:

Dreyer Honig Kaltgeschleudert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Kaltgeschleudert“ ist bei Honig selbstverständlich
getaeuscht

Der Honig wird werbewirksam als „kaltgeschleudert“ ausgelobt. Verbraucher, die diese Aussage als ein besonderes Qualitätsmerkmal bewerten, können sich getäuscht sehen. Nach den Leitsätzen für Honig darf Honig nur ohne äußere Wärmezufuhr gewonnen werden. Die Werbeaussage „kaltgeschleudert“ stellt eine Selbstverständlichkeit dar und sollte unterbleiben.

Die Bezeichnung "kaltgeschleudert" ist laut Honigverordnung nicht zulässig.
Verbraucherin aus Hamburg vom 21.10.2016

Darum geht’s:

Auf dem Honigglas steht in roter, fetter Schrift – sehr auffallend – die Angabe „kaltgeschleudert“. Darunter – in deutlich geringerer Schriftgröße und dezenter Farbe – ein relativierender Hinweis: „Honig wird üblicherweise kaltgeschleudert, um seine wertvollen Inhaltsstoffe zu erhalten“. Darüber hinaus ist eine traditionelle, einfache Honigschleuder abgebildet.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere indem zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Merkmale aufweisen. Die Verpackung darf also nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um etwas Besonderes handelt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselbe Eigenschaft aufweisen.  

In der Honigverordnung sind die Anforderungen an die Beschaffenheit von Honig festgelegt. So dürfen Honig beispielsweise keine Stoffe hinzugefügt oder entzogen werden. Honig darf nicht so stark erhitzt werden, dass die enthaltenen Enzyme inaktiviert werden. Eine Ausnahme ist nur für spezielle Honige wie Backhonig vorgesehen, der industriell verarbeitet und nicht an Verbraucher verkauft wird.

Nach den Leitsätzen für Honig des Deutschen Lebensmittelbuchs muss die Gewinnung von Honig ohne Zufuhr von Wärme erfolgen. Der Begriff „kaltgeschleudert“, der in den Leitsätzen von 1977 noch als Angabe für besonders hochwertig gewonnenen Honig vorgesehen war, wurde inzwischen gestrichen, da er eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach unserer Auffassung stellt die plakativ gestaltete Werbeangabe den Honig im Einkaufsregal neben anderen Honigen besonders positiv heraus. Die Angabe „kaltgeschleudert“ tritt besonders in den Vordergrund. Die Abbildung einer traditionellen, handwerklichen Honigschleuder verstärkt zudem den Eindruck, dass es sich um eine besondere Qualität handelt.

Der relativierende Hinweis räumt das Täuschungspotenzial nicht aus, weil er als kompletter Satz in deutlich kleinerer Schrift weniger auffallend ist. Außerdem wird für Käufer vermutlich dessen Bedeutung nicht klar: Honig ist grundsätzlich kaltgeschleudert und somit handelt es sich gerade nicht um ein besonderes Qualitätsmerkmal.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Auslobung „kaltgeschleudert“ unterlassen.

Stellungnahme Dreyer-Bienenhonig GmbH, Uelzen

Kurzfassung:

„Kaltgeschleudert“ ist korrekt, denn der Honig wurde kaltgeschleudert. Heute werden die meisten Honige kaltgeschleudert, aber nicht alle. Auf dem Etikett steht unmittelbar unter „kaltgeschleudert“: „Honig wird üblicherweise kaltgeschleudert, um seine wertvollen Inhaltsstoffe zu erhalten.“ Das schließt eine Täuschung aus. Die Honigverordnung enthält dazu keine Regelung, lässt aber eine Erwärmung zu.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de