Fragliche Werbung für „Kidney Flush“ gegen Wassereinlagerungen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Mit der Werbung für „Kidney Flush“ vermittelt der Anbieter eine Erwartung an das Produkt, die es nicht halten kann: Die Kapseln mit Pflanzenextrakten sollen „perfekt gegen Wassereinlagerung“ sein und die Nierenfunktion verbessern. Solche Aussagen sind gesundheitsbezogen und müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht der Fall. Die Werbung, mit dem Produkt die Ursache von Wassereinlagerungen behandeln zu können, ist zudem aus Sicht von Lebensmittelklarheit krankheitsbezogen und für Lebensmittel daher verboten.
Der Anbieter sollte die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen und die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Beschwerde
Auf der Internetseite wird das Produkt mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben, die wahren Heilsversprechen gleichen:
„Kidney Flush kann deine Nieren optimal unterstützen: Für eine bessere Funktion“
„Wassereinlagerungen führen zu einer schlechten Form und sind auf Dauer nicht gut für deine Gesundheit. Die Ursache kann vielseitig sein, mit dem Kidney Flush arbeiten wir sowohl problemlösend als auch ursachenbekämpfend.“
Hier wird also wie für ein Medikament versprochen, auch (jegliche) mögliche Ursache einer Wassereinlagerung zu bekämpfen und die Nierenfunktion zu verbessern.
In der Produktbeschreibung ähnlich irreführend. […]
Verbraucher aus Essen vom 25.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung vermittelt ein falsches Bild der gesundheitlichen Wirkung: Eine Kapsel aus diversen Pflanzenextrakten als einfache Lösung gegen Schmerzen in den Beinen und perfekt gegen Wassereinlagerungen zu bewerben, ist unseriös.
Darum geht’s:
Auf HPN-Store.de bewirbt der Anbieter das Produkt „Kidney Flush“ unter dem Thema Wassereinlagerung mit Aussagen wie:
- „Endlich keine Wassereinlagerungen mehr!“
- „Perfekt gegen Wassereinlagerungen.“
- „Kidney Flush kann deine Nieren optimal unterstützen. Für eine bessere Funktion.“
- „Vorreiter auf dem deutschen Markt. Für Nieren-Produkte.“
- „Wassereinlagerungen führen zu einer schlechten Form und sind auf Dauer nicht gut für deine Gesundheit. Die Ursache kann vielseitig sein, mit dem Kidney Flush arbeiten wie sowohl problemlösend als auch ursachenbekämpfend.“
- „Schmerzen in den Beinen, aufgedunsene Form und schlechte Performance können aufgrund von Wassereinlagerungen im Körper entstehen.“
- „Mit Kidney Flush kannst du diese Probleme sehr einfach in den Griff bekommen. Wir arbeiten hier mit einer dreifach Matrix, welche über drei verschiedene Wege die Ursache hierfür löst und direkt spürbar dir das Wasser aus dem Körper spült.“
Als Wirkstoffe enthält das Nahrungsergänzungsmittel mehrere Pflanzenextrakte, darunter Astragalus-Extrakt. Der Anbieter empfiehlt „täglich 10 Kapseln zu einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit“.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie entsprechende Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln.
Für das Produkt „Kidney Flush“ oder den Pflanzenextrakt Astragalus gibt es keine zugelassene Angabe in Verbindung mit der Nierenfunktion.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dreiste Werbung bei Problemen mit Wassereinlagerungen und Schmerzen in den Beinen: Dass die Kombination aus Pflanzenextrakten die Nieren unterstützen kann oder sogar ihre Funktion verbessert, dafür fehlt eine wissenschaftliche Grundlage. Entsprechend dürfen Hersteller damit nicht werben. Krankheitsbezogene Werbung, beispielsweise als Abhilfe bei Wassereinlagerung bis hin zum Bekämpfen der Ursache, ist grundsätzlich für Lebensmittel nicht erlaubt.
Fazit:
Der Anbieter sollte die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen und die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen.
Stellungnahme der H.P.N GmbH, Schwarzenbek
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 17.03.2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat wegen bestehender Kennzeichnungsmängel die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot des Anbieters informiert.