News

Unzulässige Werbeaussagen auf Pflanzendrinks

Teasertitel
Unzulässige Werbeaussagen auf Pflanzendrinks

Bei der Kennzeichnung von Pflanzendrinks liegt einiges im Argen. Das zeigen Untersuchungen des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Braunschweig/Hannover. Während die Behörde an Inhalt und Qualität wenig auszusetzen hatte, fielen bei der Prüfung zahlreiche Kennzeichnungsmängel auf, die meisten davon bei Haferdrinks. Insgesamt wurden im Zeitraum von 2019 bis Mai 2021 102 Pflanzendrinks untersucht, davon 38 Hafer- und 34 Soja-Drinks, neun Soja-Reis- und acht Mandeldrinks. Auch einzelne Reis-, Cashew-, Erbsenprotein- und Dinkeldrinks sowie ein Getränk auf Kokosnussbasis wurden überprüft.

Fermentierter Hafer ist nicht gleich Hafer

Bei 13 Haferdrinks beurteilte das Untersuchungsamt die Bezeichnung oder die Angabe der Zutat „Hafer“ im Zutatenverzeichnis als irreführend, da die Anbieter tatsächlich fermentierten Hafer zugesetzt hatten. Durch die Fermentation entsteht Zucker, der von Natur aus nicht im Hafer vorhanden ist. Auf diesen wesentlichen Bearbeitungsschritt hatten die Anbieter der Drinks aber nicht hingewiesen, was aus Sicht der Behörden eine Täuschung darstellt.

Auf dem Etikett von sechs Haferdrinks war zudem die Angabe „enthält von Natur aus Zucker“ zu finden. Diesen Hinweis bewertete die Behörde als nicht zulässig, da Hafer von Natur aus keinen Zucker enthält, sondern dieser erst durch die Fermentation entsteht.

Ein Anbieter von Haferdrink mit Mangomark warb mit der Angabe „Buttermilk“. Solche Hinweise auf Milcherzeugnisse sind bei Pflanzendrinks nicht erlaubt.

Unzulässig: „Leicht bekömmlich, da von Natur aus laktosefrei“

Sechs Sojadrinks wurden als „Leicht bekömmlich, da von Natur aus laktosefrei“ angepriesen. Diese Angabe bewertete das Untersuchungsamt als gesundheitsbezogen und damit unzulässig. Laut Health Claim Register wurde der Antrag auf einen entsprechenden Claim bei der EU-Kommission zurückgezogen, die Angabe ist daher nicht zugelassen.   

Ein Anbieter bewarb seinen Sojadrink mit der Aussage „Milcheiweiß- und laktosefrei“, was das Amt als eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten beanstandete.

Das Institut untersuchte zudem, ob die Inhaltsstoffe mit den Angaben auf der Verpackung übereinstimmten, beispielsweise ob als „vegan“ ausgelobte Produkte tatsächlich keine tierischen Bestandteile enthielten. Hier gab es kaum Beanstandungen: Tierische Bestandteile oder gentechnisch veränderte Soja waren in keiner der untersuchten Proben nachweisbar. Bei sieben Proben waren aber die Mengen an Hafer beziehungsweise Soja nicht korrekt angegeben. Weitere Kennzeichnungsmängel betrafen die Nähwertdeklaration und die Allergenkennzeichnung.

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.