Vegan-Werbung passt nicht zu Honigschokolade
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Im Online-Shop bietet It-Tokk eine „Honigschokolade“ an und bewirbt diese als „100 % vegan“. Die Schokolade enthält natürliches Honigaroma, das also aus Honig gewonnen wird, und ist somit nicht vegan.
Andererseits vermitteln Name und Abbildung eindeutig Honig als Zutat. Das passt nicht, wenn nur natürliches Honigaroma in der Honigschokolade steckt.
Die Firma sollte das Produkt nicht als vegan bewerben und es nicht Honigschokolade nennen, wenn es nur Honigaroma enthält.
Beschwerde
Die angebotene Honigschokolade (Honey Chocolate) enthält widersprüchliche Angaben zum Honig. In der Deklaration steht natürliches Honigaroma und sie wird als vegan angepriesen. […]
Honigaroma entspricht nicht Honig – so dürfte die Schokolade nicht Honigschokolade genannt werden, weil in ihr kein Honig ist.
Verbraucher aus Hamburg vom 09.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Vegan-Werbung ist auf der Schokolade fehl am Platz. Andererseits muss Honigschokolade, die prominent auf Honig als Zutat hinweist, auch Honig enthalten.
Darum geht’s:
Die Firma bewirbt in ihrem Online-Shop It-Tokk bewirbt ihre Honigschokolade als „100 % vegan“. Das abgebildete Produkt stellt Honig als Zutat für die Schokolade mit einer Schale mit Honig und passendem Honiglöffel. In der Zutatenliste steht „natürliches Honigaroma“, nicht jedoch Honig.
Natürliches Honigaroma stammt vom Honig und stellt damit ein Widerspruch zur Vegan-Werbung dar.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und gilt auch für die Werbung.
Die Angabe „vegan“ ist in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für vegetarische und vegane Lebensmittel beschrieben. Vegan sind danach Lebensmittel, bei denen auf allen Stufen der Produktion und Verarbeitung keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs verwendet wurden.
Dies gilt auch für die Werbung in Online-Shops.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Entweder ist die Schokolade vegan, dann kann sie keine Bestandteile von Honig enthalten, auch kein natürliches Honigaroma. Oder der Händler bietet eine Honigschokolade an, dann können Kunden auch Honig als Zutat erwarten. Lediglich natürliches Honigaroma zu verwenden, passt nicht zur Honig-Werbung.
Fazit:
Die Firma sollte das Produkt nicht als vegan bewerben und es nicht Honigschokolade nennen, wenn es nur Honigaroma enthält.
Stellungnahme der It-Tokk Victoria, Gozo, Malta
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 27.02.2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung aufgrund der Kennzeichnungsmängel über den Online-Händler informiert.