Lexikon
Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)
Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz koordiniert den Vollzug der Rechtsvorschriften für die Themenfelder
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- Tiergesundheit,
- Tierseuchen,
- Tierschutz,
- Berufsrecht sowie,
- wirtschaftlicher Verbraucherschutz und
- Ernährung.
Sie berät die Verbraucherschutz- und die Agrarministerkonferenz in Verbraucherschutzfragen.
Die LAV setzt sich aus den Leitern der für den Verbraucherschutz zuständigen Abteilungen in den Fachressorts der Länder zusammen. Darüber hinaus gibt es bei den Sitzungen Gäste aus verschiedenen Organisationen, Fachverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Sitzungen der LAV finden in der Regel zweimal jährlich statt. Die Länder beziehen die Beschlüsse bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben wie der Lebensmittelüberwachung mit ein.
Die LAV ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Länder in der Sitzung vertreten ist. Die Verbraucherseite ist bei der Beschlussfindung nicht beteiligt.

In dieser Folge geht es um Produkte, die auf Lebensmittelklarheit.de gemeldet wurden. Wiebke Franz aus der Lebensmittelklarheit-Fachredaktion erklärt, worüber sich Verbraucher:innen besonders ärgern, welche aktuellen Trends bei den Marketingtricks der Lebensmittelhersteller auffallen und auch, was eine Produktmeldung auf Lebensmittelklarheit.de überhaupt bringt.
Mehr Infos gibt es hier:
Leerdamer Käse „Protein“ und „Léger“
Dallmayr Gold – ein Name, ein Design, aber zwei Rezepturen
Eckes Granini spart teure Früchte ein
„Smirnoff Ice Original“ – ein Name und Design, aber zwei Rezepturen
„PepsiCo Schwip Schwap“ – gleiche Aufmachung, aber unterschiedlich viel Zucker
Das Storyboard zur Podcastfolge finden Sie hier:
Storyboard Podcastfolge 12 Best of Produktmeldungen
Länge: 27:29 Minuten

In dieser Podcast-Folge blicken wir hinter die Kulissen des Lebensmittelrechts: Was passiert, wenn Hersteller sich nicht an die Vorschriften halten? Christiane Seidel und Susanne Einsiedler vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geben spannende Einblicke in die Arbeit der Rechtsdurchsetzung.
Mehr Infos gibt es hier:
Täuschung verboten – ein zentraler Grundsatz im Lebensmittelrecht
Lebensmittelrecht: EU-Verordnungen sind die „Chefs“ der Kennzeichnung
EU-Lebensmittelinformationsverordnung: grundsätzliche Regelungen
Das Storyboard zur Podcastfolge finden Sie hier:
Länge: 23:29 Minuten