Süßmacher verstehen – Werbeaussagen zu Zuckergehalten
Lebensmittel, die mit Botschaften wie „weniger süß“ oder „ohne Zuckerzusatz“ werben, suggerieren einen niedrigen Zuckergehalt. Doch das muss nicht immer stimmen – es können trotzdem erhebliche Zuckermengen und andere Süßmacher darin stecken. Was bedeuten die Aussagen und was ist gesetzlich geregelt?
Gesetzlich geregelt:
"Ohne Zuckerzusatz"
Die Angabe "ohne Zuckerzusatz" bedeutet, dass dem Produkt keine Ein- und Zweifachzucker wie Trauben- oder Haushaltszucker oder andere Lebensmittel mit süßender Wirkung (etwa Fruchtsirup) zugesetzt wurden. Jedoch darf mit Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen gesüßt werden. Wenn ein Lebensmittel, beispielsweise Früchtemüsli, von Natur aus Zucker durch die darin vorhandenen Zutaten wie Früchte enthält, sollte das Etikett den Hinweis "enthält von Natur aus Zucker" tragen. Ein Muss ist das aber nicht.
"Reduzierter Zuckergehalt"
Die Angabe ist nur erlaubt, wenn das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Zucker im Vergleich zu einem vergleichbaren Lebensmittel enthält. Die Angabe ist nur zulässig, wenn bei dem zuckerreduzierten Produkt außerdem der Energiegehalt gleich oder niedriger ist als der des Vergleichsproduktes.
Beispielsweise kann bei Kakaogetränkepulver ein Teil des Zuckers durch den Füllstoff Maltodextrin ersetzt werden. Maltodextrin enthält genauso viel Energie wie Zucker, schmeckt aber nicht süß. Die Angabe „reduzierter Zuckergehalt“ ist in diesem Fall zulässig.
"Zuckerarm"
"Zuckerarm" bedeutet, dass das Produkt maximal fünf Gramm Zucker pro 100 Gramm oder – bei flüssigen Lebensmitteln – maximal 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten darf.
"Zuckerfrei"
Bei der Angabe "zuckerfrei" ist ein „Restzuckergehalt“ von maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter erlaubt.
Nicht gesetzlich geregelt:
„Mit Traubenzucker“
Bei Traubenzucker (Glukose) handelt es sich nicht um einen besonders gesunden Zucker – auch wenn es durch eine Hervorhebung für manchen Verbraucher so klingen mag. Zwar hat er im Vergleich zum Haushaltszucker eine geringere Süßkraft, aber der Energiegehalt ist derselbe. Das kann dazu führen, dass einem Produkt vergleichsweise mehr Traubenzucker zugesetzt wird, um die gewohnte Süße zu erreichen. Dadurch erhöht sich gleichzeitig die Energiemenge.
"Mit Fruchtzucker“
Im Obst sorgt vor allem natürlicher Fruchtzucker (Fruktose) für Süße. Auch in der Lebensmittelproduktion wird Fruchtzucker oder Fruchtzuckersirup zum Süßen eingesetzt. Diese Zutaten besitzen eine höhere Süßkraft als herkömmlicher Haushaltszucker und sind meist preiswerter. Gesünder als Haushaltszucker sind sie nicht. Manche Menschen vertragen größere Mengen Fruchtzucker schlecht und bekommen Magen- und Darmprobleme davon. „Mit Fruchtzucker gesüßt“ heißt also nicht gesünder gesüßt oder besser verträglich.
"Weniger süß"
Bei der Angabe "weniger süß" handelt es sich lediglich um eine Geschmacksangabe. Wie viel Zucker oder andere Süßungsmittel eingespart wurden, bleibt unklar. Zucker kann beispielsweise durch Maltodextrin ersetzt worden sein – ein Kohlenhydrat, das so viel Energie liefert wie Zucker, aber nicht oder kaum süß schmeckt.
Quelle: "Süßmacher unter der Lupe" - Faltblatt der Verbraucherzentralen
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Für Verbraucher können Begriffe wie „weniger süß“ und „weniger Zucker“ ähnlich klingen. Während die Angabe „weniger Zucker“ gesetzlich geregelt ist, bedeutet „weniger süß“ nicht zwangsläufig, dass das Lebensmittel kalorienärmer ist.
Verbraucher, die Wert auf einen geringen Zuckergehalt legen, sollten Werbeaussagen der Hersteller kritisch hinterfragen und sich die Nährwerttabellen anschauen. Anbieter sollten Angaben unterlassen, die beim Verbraucher einen falschen Eindruck erwecken können.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Der Beitrag ist im Punkt "Fruchtzucker" nicht ausreichend informativ genug:
Fruchtzucker wird nur über die Leber abgebaut und ist, bis auf den enthaltenen Teil in Früchten gesundheitsgefährdend!
Klingt komisch, ist aber tatsächlich so.
Bei einer höheren Dosis Fruchtzucker über 40g/Tag wird das metabolische Syndrom begünstigt. Es entsteht eine Fettleber. Diabetes und HerzKreislauf Erkrankungen sind die Folge.
Fruchtzucker sollte von jedem gemieden werden.
Eine gesundheitliche Bewertung von Lebensmitteln findet in diesem Portal nicht statt.
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