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Ungesüßt-Werbung bei Müsli mit Trockenfrüchten

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Ungesüßt-Werbung bei Müsli mit Trockenfrüchten

Frage 

Im Supermarkt bin ich auf ein Hafer-Früchte-Müsli mit der Werbung "ungesüßt" gestoßen. Beim Blick auf die Nährwerttabelle bin ich stutzig geworden: Im Produkt ist unerwartet viel Zucker enthalten (13 g/100g). Im Zutatenverzeichnis sind Trockenfrüchte (Sultaninen, Apfelstücke) als einzige süßende Zutaten aufgeführt. 
Dasselbe ist mir bei ähnlichen Müslis/Porridges mit "ungesüßt"-Werbung aufgefallen. Sie enthalten neben Äpfeln oder Beeren hauptsächlich Sultaninen, Datteln oder Korinthen. In einem Porridge ist sogar Dattelpulver drin. Kann es sein, dass einige Früchte (Sultaninen, Korinthen, Datteln) allein wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden? Dürfen Anbieter dann mit dem Hinweis „ungesüßt“ werben?
Verbraucherin aus Halle (Saale) vom 09.05.2025

Antwort

Der Begriff „ungesüßt“ ist rechtlich nicht speziell geregelt. Er darf aber nicht täuschen. Im Einzelfall müsste überprüft werden, ob die Trockenfrüchte zum Süßen oder für einen typischen Geschmack eingesetzt werden. Diese Frage lässt sich nicht immer einfach beantworten.  

Rechtlich klar geregelt ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“. Sie ist nur zulässig, wenn der Hersteller dem Lebensmittel weder Einfach- oder Zweifachzucker (zum Beispiel Haushalts- oder Fruchtzucker) noch irgendein anderes Lebensmittel zum Süßen zugesetzt hat. Bei Zugabe von süßen Zutaten wie Honig oder Trockenfrüchten muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie zum Süßen dienen. 

Im Gegensatz zum Hinweis „ohne Zuckerzusatz ist die Angabe „ungesüßt“ rechtlich nicht speziell geregelt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit dürfen Anbieter, wenn sie mit dem Begriff werben, keinen Zucker, Süßungsmittel oder andere Zutaten einsetzen, die allein dem Zweck der Süßung dienen. 

Trockenfrüchte gehören in ein Früchtemüsli. Sie sorgen für einen charakteristischen Geschmack, haben aber von Natur aus einen hohen Zuckergehalt. Werben Anbieter hier mit dem Hinweis „ungesüßt“, sollten sie aus Sicht von Lebensmittelklarheit die Angabe „enthält von Natur aus Zucker“ ergänzen. 
Trockenfrüchte mit wenig Eigengeschmack wie Sultaninen, Korinthen oder Datteln können aber auch überwiegend wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden. Vor allem Dattelpulver in einem Porridge dient aus unserer Sicht eher zum Süßen als zur Geschmacksgebung. Die Frage lässt sich aber schwer pauschal beantworten und müsste im Einzelfall geprüft werden – im Zweifel vor Gericht. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Danni
18.06.2025 - 12:12

Ich halte es für sogar sehr wichtig, dass auf einem Früchtemüsli der Hinweis "ungesüßt" steht. Denn: wenn normal denkende Menschen ein Früchtemüsli essen wollen, wissen sie, dass Früchte von Natur aus Zucker enthalten. Es ist - meiner Meinung nach - sehr gut, wenn ich auf den ersten Blick sehen kann, dass die Süße nur aus den Früchten kommt und keine Süßungsmittel zugesetzt wurden.

Wie man jedoch auf die absurde Idee kommt, dass bestimmte Früchte einem Früchtemüsli wegen ihrer Süßkraft uns Müsli gegeben werden, wird mir ein Rätsel bleiben... Soll der Hersteller etwa nur saure Früchte hinzu geben dürfen, damit das Müsli "ungesüßt" genannt werden darf?

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