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Marktcheck Kinderprodukte: Was steckt hinter Werbung mit Fruchtsüße?

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Marktcheck Kinderprodukte: Was steckt hinter Werbung mit Fruchtsüße?

Werbebotschaften wie „Süße nur aus Früchten“ können Lebensmitteln ein gesundes Image verleihen. Doch ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz von 68 Kinderlebensmitteln zeigt: Die Produkte enthalten teilweise viel Zucker, auch wenn die Werbung anderes vermuten lässt. Bei Riegeln mit den Süße-Claims lag der Zuckergehalt durchschnittlich bei über 30 Gramm pro 100 Gramm. 

Kinderlebensmittel richten sich unter anderem durch bunte Farben und lustige Figuren direkt an die Kleinen. Zuckerbezogene Werbung wie „Süße nur aus Früchten“ auf solchen Produkten kann Eltern vermitteln, dass es sich hierbei um eine gesündere Wahl handelt. Dabei sind nicht viele Aussagen gesetzlich nicht geregelt. 

Der Marktcheck umfasste insgesamt 68 Kinderprodukte aus fünf Kategorien, die mit den Süße-Claims „ohne Zuckerzusatz“ oder „Süße nur aus Früchten“ beworben wurden, darunter Quetschies, Riegel, Kekse, Fertigsoßen und Frühstückscerealien. Die Verbraucherschützer überprüften, ob Eltern bei Produkten mit den genannten Hinweisen von geringen Zuckermengen ausgehen können. 

Fruchtriegel für Kinder: So viel Zucker wie in einem Schokoriegel

Das Ergebnis: Viele der untersuchten Kinderlebensmittel enthalten beträchtliche Zuckermengen – auch wenn die Werbung einen anderen Eindruck vermitteln kann. Die höchsten Zuckergehalte wiesen Riegel mit dem Süße-Claim „Süße nur aus Früchten“ auf. Hierbei handelte es sich überwiegend um Frucht- oder Getreideriegel. Einige davon wiesen ähnlich hohe Zuckergehalte wie Schokoladenriegel auf. 

Auch Riegel und Kekse mit dem Claim „ohne Zuckerzusatz“ fielen durch hohe Zuckergehalte – zwischen 18 und 30 Gramm pro 100 Gramm – auf. Die Ketchups und Fertigsoßen im Test enthielten immerhin noch durchschnittlich 13 bis 14 Gramm Zucker und stellen laut Verbraucherzentrale mehr eine Süßigkeit als eine Würzsauce dar. 

„Ohne Zuckerzusatz“ heißt nicht zuckerarm

Rechtlich ist die Werbung mit den genannten Claims auch auf zuckerreichen Produkten zulässig, sofern sie nicht täuschend ist. Das Werbeversprechen „ohne Zuckerzusatz“ unterliegt einer eindeutigen rechtlichen Definition. Es bedeutet, dass das Produkt nicht mit Ein- und Zweifachzuckern wie Trauben- oder Haushaltszucker gesüßt wurde. Auch andere zuckerreiche Zutaten wie Fruchtsirup, Honig oder ähnliches dürfen nicht zum Süßen verwendet werden. Enthalten Zutaten natürlicherweise Zucker, sollte das Etikett den Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ tragen. In einem Früchteriegel beispielsweise enthält das Trockenobst von Natur aus Zucker. 

Der Süße-Claim „Süße nur aus Früchten“ ist gesetzlich nicht geregelt. Die Verwendung dieser Werbebotschaft ist nur verboten, wenn sie irreführend ist. Wann das der Fall ist, lässt sich aufgrund der fehlenden Definition allerdings nicht immer einfach bestimmen.

Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollte eine gesetzliche Definition mit einheitlichen Kriterien auch für Süße-Claims wie „Süße nur aus Früchten“ festgelegt werden. Außerdem fordern die Verbraucherzentralen eine europaweit verpflichtende Kennzeichnung des Nutri-Scores. Die Farbskala bewertet günstige und ungünstige Inhaltsstoffe in einem Produkt und trifft so eine Aussage über das Nährwertprofil verarbeiteter Lebensmittel. Bislang ist die Angabe des Nutri-Scores freiwillig.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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