
Angebot „Bauck Hot Hafer Golden Milk“ nicht länger als ungesüßt beworben
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Im Online-Shop Bauck.de bewarb die Anbieterfirma das Porridge „Hot Hafer Golden Milk“ mit den Hinweisen „Ungesüßt“ und „Ohne Zuckerzusatz“. In der Zutatenliste steht „Dattelpulver“ als süßendes Lebensmittel. Mit „ungesüßt“ und „ohne Zuckerzusatz“ zu werben, passt nicht, wenn ein Zucker oder ein zum Süßen verwendetes Lebensmittel als Zutat im Produkt stecken. Letzteres ist hier der Fall. Das Unternehmen hat die beiden Hinweise beim Angebot im Online-Shop entfernt und in der Beschreibung den Hinweis „Mit der Süße aus Datteln“ hinzugefügt.
Beschwerde
Ich bin bei Bauck.de auf ein Porridge mit der Auslobung "ungesüßt" gestoßen. Beim Blick auf die Nährwerttabelle wurde ich stutzig, denn: im Produkt ist unerwartet viel Zucker (7,8 g/100 g) enthalten. Im Zutatenverzeichnis ist Dattelpulver als einzige süßende Zutat aufgeführt.
"Ungesüßt" ist kein rechtlich definierter Begriff, darf jedoch der Verkehrsauffassung nach nur dann verwendet werden, wenn er nicht irreführt. Das wäre aber der Fall, wenn für das Produkt Zutaten wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden. Aus meiner Sicht ist das hier der Fall. Denn Datteln werden wie Sultaninen und Korinthen nicht wegen des Geschmackes eingesetzt. Sie weisen kaum Eigengeschmack auf, sondern werden wegen ihrer süßenden Wirkung eingesetzt (auch wenn der Zucker von Natur aus enthalten ist).
Verbraucherin aus Halle vom 6.05.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Dattelpulver enthält reichlich Zucker und steckt für einen süßen Geschmack als Zutat im Porridge. Das Produkt als „ungesüßt“ zu bewerben, passt daher nicht.
Darum geht’s:
Die Bauckmühle bietet in ihrem Online-Shop Bauck.de unter anderem das Produkt „Hot Hafer Golden Milk Porridge“ an. Neben der Produktabbildung sind verschiedene Eigenschaften des Porridges aufgeführt, darunter „Ungesüßt“. Bei der Beschreibung des Porridges gibt es nochmals eine Aufzählung von Eigenschaften, darunter „ohne Zuckerzusatz“. Unter Zutaten folgt nach 90 Prozent Hafervollkornflocken Dattelpulver vor sechs für die Geschmacksrichtung „Golden Milk“ typischen Gewürzen wie Kardamom, Kurkuma und Zimt.
Laut Nährwerttabelle enthält das Porridge 7,8 Gramm Zucker. Für die Verbraucherin ist das Porridge mit Dattelpulver gesüßt und die Werbung ungesüßt trifft nicht zu.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die Health-Claims-Verordnung (HCVO), regelt die Angabe „ohne Zuckerzusatz“. Danach ist der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ nur erlaubt, wenn dem Lebensmittel keine Ein- und Zweifachzucker wie Trauben- oder Haushaltszucker oder andere Lebensmittel mit süßender Wirkung (beispielsweise Agavendicksaft oder Fruchtsirup) zugesetzt wurden.
Die Angabe „ungesüßt“ ist rechtlich nicht speziell geregelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Hinweis „Ungesüßt“ vermittelt den Eindruck, dass das Porridge wenig bis gar keinen Zucker enthält. Stehen dann knapp acht Gramm Zucker in der Nährwerttabelle und Dattelpulver in der Zutatenliste, können Verbraucher:innen nachvollziehbar irritiert sein. Datteln haben kaum Eigengeschmack, enthalten aber aber bis über 70 Gramm Zucker. Sie erfüllen als Zutat im Porridge unserer Meinung nach nur den Zweck für Süße zu sorgen. Da stimmt der Hinweis „Ungesüßt“ ebenso wenig wie die Lebensmittelklarheit zusätzlich aufgefallene Werbung „ohne Zuckerzusatz“.
Fazit:
Die BauckOnline GmbH sollte die Hinweise „Ungesüßt“ und „Ohne Zuckerzusatz“ im Online-Shop beim Angebot „Hot Hafer Golden Milk Porridge“ entfernen.
Stellungnahme der BauckOnline GmbH, Rosche
Kurzfassung:
Auf der Verpackung des Produktes werden die Auslobungen „ungesüßt“ bzw. „ohne Zuckerzusatz“ entsprechend den Vorgaben der HCVO nicht getroffen, da Dattelpulver vorrangig eine süßende Funktion hat. Bei den bisherigen Angaben im Online-Shop handelt es sich um ein Versehen bei der Datenpflege, die Angaben wurden am 04.06.2025 korrigiert.
Ergebnis
Die BauckOnline GmbH hat die Hinweise „Ungesüßt“ und „ohne Zuckerzusatz“ beim Online-Angebot entfernt. Sie gibt dafür in der Beschreibung „Mit der Süße aus Datteln“ an.