Informationen

„Frisch gebackene“ Brötchen – vom Bäcker, der nicht backt

Teasertitel
„Frisch gebackene“ Brötchen – vom Bäcker, der nicht backt

„Frisch gebacken“ klingt lecker knusprig und ist ein beliebter Marketingbegriff. Bäckereien, Backshops mit Selbstbedienung oder sogar Discounter bewerben ihre Backwaren gerne mit dieser Aussage. Doch viele Anbieter stellen die „frisch gebackenen“ Brötchen aus vorgefertigten, gekühlten oder tiefgefrorenen Teiglingen her und backen sie vor Ort nur auf. Verbraucher haben allerdings ein anderes Verständnis von frisch gebackenen Brötchen. Das zeigen eine Studie, eine Umfrage sowie Anfragen auf Lebensmittelklarheit. 

Im Lebensmittelrecht ist „frisch gebacken“ nicht definiert, und auch die Rechtsprechung gibt keine klare Orientierung. So ist die Angabe oftmals eine leere Werbefloskel ohne jeglichen Anspruch an die Art der Herstellung.

Was Verbraucher unter „frisch gebacken“ verstehen

Eine repräsentative Verbraucherstudie von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2015 untersuchte am Beispiel von Brötchen, wie Verbraucher die Werbung „frisch gebacken“ verstehen. Den Teilnehmern der Studie wurden vier verschiedene Herstellungsprozesse vorgelegt mit der Frage, für welche sie die Werbung „frisch gebacken“ als passend empfinden.

Die Ergebnisse zeigen eine hohe Akzeptanz für die Angabe „frisch gebacken“ bei einem Teig, der im Backbetrieb hergestellt und dort am gleichen Tag gebacken wird (95,5 Prozent). Die Akzeptanz sinkt deutlich, wenn die Ware zwischen Teigherstellung und Backprozess eingefroren wird. Am niedrigsten war die Zustimmung für Brötchen, die bereits vorgebacken sind, zwischendurch tiefgefroren und vor Ort nur noch fertig gebacken werden (21,5 Prozent).

Ähnlich fiel das Ergebnis einer nicht-repräsentativen Abstimmung im Portal aus: Knapp 70 Prozent der Teilnehmer forderten, dass bei der Werbung „frisch gebacken“ der Brötchenteig vom Bäcker hergestellt und das Brötchen daraus frisch gebacken wird.

Zwischen Teigherstellung und Aufbacken liegen häufig Tage oder Wochen

In der Realität werden Teiglinge zwischen Herstellung und Backprozess häufig gekühlt oder eingefroren. Handwerkliche Bäckereien produzieren ihre Backwaren selbst, wobei sie ihre Teiglinge aber häufig zwischenzeitlich für einen kurzen Zeitraum (maximal sieben Tage) tiefkühlen. Dadurch können sie Backwaren vorproduzieren und bei Bedarf fertig backen.

Zunehmend werden Brötchen von Bäckereien gar nicht mehr selbst hergestellt, sondern als Teiglinge oder vorgebackene Ware gekauft. Sie sind in unterschiedlichem Umfang bereits vorgebacken, so dass sie nur noch fertig gebacken werden müssen. Zum Teil ist der Backvorgang sogar schon so weit abgeschlossen, dass die Brötchen nur noch erwärmt und „aufgekrosst“ werden müssen – ähnlich wie beim Toaster.

Mit der Frage, ob solche, zwischenzeitlich tiefgefrorenen Produkte mit der Angabe „frisch gebacken“ beworben werden dürfen, haben sich bereits Gerichte beschäftigt. Leider ist die Rechtsprechung hier nicht eindeutig.

Verbraucher können in der „Bäckerei“ häufig nicht unterscheiden, ob die angebotenen Brötchen in einem zugehörigen Handwerksbetrieb hergestellt wurden oder ob es sich um zugekaufte und lediglich aufgebackene oder erhitzte Teiglinge handelt.

Aus unserer Sicht sind Werbeaussagen wie „frisch gebacken“ kritisch zu sehen, solange es keine Vorgaben zu diesen Begriffen gibt und somit unklar bleibt, wie sie zu verstehen sind. Umfragen von Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher die Angabe „frisch gebacken“ so auffassen, dass auch der Teig frisch in der Bäckerei hergestellt wurde. 

Solange es keine klaren Vorgaben zu der Angabe „frisch gebacken“ gibt, sollten Hersteller deutlich machen, was sie damit meinen – zum Beispiel durch die Angabe, ob auch der Teigling frisch hergestellt wurde oder ob er oder zwischenzeitlich tiefgefroren und frisch aufgebacken wurde.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.3 (22 Stimmen)
Horst Reiner Menzel
13.10.2021 - 08:48

Unser tägliches Brot

Augenmaß und Handgewicht,
ist des Bäckers erste Pflicht.
Doch wär‘ das Brot noch wie‘s mal war,
dann wäre alles wunderbar.
Doch leider wird nur weiß gebacken,
da ham' die Zähne nichts zu knacken.
Die Brötchen sind doch nur noch Pappe,
von Teiglingen vor- und aufgebacke'.
Das Brot aus Industriemehl Mischungen,
ist meistens nicht sehr gut gelungen.
Landauf – Landab der gleiche Mischungsbrei,
den Groß- Filialen-Bäckern ist es einerlei.
Denken nicht an den Wohlgeschmack allein,
sondern billig, billig, muss alles sein.

Rei©Men

Michael
22.10.2018 - 11:42

Guten Tag,

perfekt ist das in Frankreich geregelt. Ist die Backstube nicht direkt beim Laden, dann ist das keine Bäckerei. Auch fertige Teiglinge aufbacken gitl nicht als Bäckerei. Solche Läden sind dann "Station de pain" (Brotverkauf, stimmt wirklich haargenau). Sollte in D auch eingeführt werden.

Viele Grüße
Michael Jäger

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.