Kennzeichnung bei einer gemischten Tüte mit Backwaren
Frage
Im Supermarkt ist mir aufgefallen, dass dort gemischte Backwaren als Sonderposten aus dem Backshop ohne Etikett verkauft wurden. Diese waren im Preis stark reduziert. Auf den Tüten befanden sich allerdings keine Etiketten. Die Produkte wären theoretisch über die Beschilderung der jeweiligen Produkte am Backshop ersichtlich. Gibt es eine Sonderregelung für Restposten, oder hätten alle enthaltenen Artikel auf einem Etikett erkenntlich sein müssen?
Verbraucher aus Aurich vom 29.01.2025
Antwort
Das kommt darauf an, ob die Tüte verschlossen ist oder nicht. Bietet der Supermarkt die Backwaren in einer verschlossenen Tüte an, müssen nahezu alle Pflichtinformationen auf dem Etikett stehen. Ist die Tüte nicht verschlossen, gelten vereinfachte Kennzeichnungsregeln. Aus Sicht von Lebensmitteklarheit sollten Verbraucher:innen aber die Möglichkeit haben, die wesentlichen Informationen zu erhalten.
Packt ein Händler verschiedene lose Backwaren vom Vortag in eine Tüte zusammen, verschließt diese und versieht sie mit einem Preisschild, gilt dies als Ware, die „zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt und zur Selbstbedienung angeboten wird“. Auf solchen Lebensmitteln muss die übliche Pflichtkennzeichnung stehen – mit Ausnahme der Nährwertkennzeichnung. Verpflichtend sind dann beispielsweise die Zutaten der einzelnen Backwaren, die Bezeichnung sowie ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Werden die Backwaren in unverschlossenen Tüten angeboten, so gilt dies als „lose Ware“. Rein rechtlich ist hier nur die Angabe der allergenen Zutaten sowie gegebenenfalls bestimmter Zusatzstoffe verpflichtend. Diese Angaben müssen nicht zwingend auf dem Etikett stehen, sondern könnten beispielsweise auch auf einem Schild neben der Ware stehen.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit ist der Verkauf offener Tüten mit losen Backwaren nur an oder in der Nähe einer Bedientheke praktikabel – schon allein aus hygienischen Gründen. In Selbstbedienung ist ein solches Angebot kritisch zu sehen. Zudem müssen Verbraucher:innen unserer Ansicht nach erfahren, welche Backwaren sie für ihr Geld erhalten. In der Nähe der Bedientheke ist das mündlich möglich. An der SB-Theke verkauft, müssten zumindest die Bezeichnungen der Backwaren auf der Tüte stehen, damit Kund:innen die weiteren Informationen über die Beschriftung der Fächer oder einen separaten Ordner erfahren können.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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