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Bezeichnung von Zucker als „Saccharose“ in Nahrungsergänzungsmitteln

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Bezeichnung von Zucker als „Saccharose“ in Nahrungsergänzungsmitteln

Frage

Der Hersteller eines Nahrungsergänzungsmittels hat mir gegenüber angegeben, dass er in der Angabe der Zutaten eines dieser Präparate durch rechtliche Vorgaben verpflichtet sei, „Saccharose“ statt „Zucker“ oder „Haushaltszucker“ zu schreiben. Wo ist das rechtlich geregelt? Das scheint mir doch ein spannendes Thema zu sein.

Antwort

Saccharose als Zutat in Lebensmitteln wird normalerweise als „Zucker“ bezeichnet. Das entspricht auch den lebensmittelrechtlichen Vorgaben.

Zutaten müssen laut Lebensmittel-Informationsverordnung im Zutatenverzeichnis mit ihrer rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung stehen. Wie die einzelnen Zuckerarten bezeichnet werden, ist in der Zuckerartenverordnung festgelegt. Dort sind für normalen Haushaltszucker, der aus Saccharose besteht, die Bezeichnungen „Weißzucker“ oder „Zucker“ vorgeschrieben. Wird Zucker in flüssiger Form eingesetzt (wässrige Lösung), lautet die Bezeichnung „Flüssigzucker“.

Die Zuckerartenverordnung legt fest, welche Eigenschaften und Reinheitskriterien die Zuckerarten mit den dort aufgeführten Bezeichnungen erfüllen müssen.

Wird Saccharose verwendet, die den Vorschriften der Zuckerartenverordnung nicht entspricht, kann der Hersteller diese Zutat trotzdem als „Zucker“ bezeichnen, denn das erlaubt die Lebensmittelinformationsverordnung ausdrücklich für „Saccharose jeder Art“.

Er ist dazu nicht verpflichtet. Wenn keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für Zutaten besteht, müssen Hersteller eine verkehrsübliche Bezeichnung wählen oder, falls diese ebenfalls nicht existiert, eine beschreibende Bezeichnung.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte für Saccharose als Zutat die Bezeichnung „Zucker“ verwendet werden, gegebenenfalls ergänzt durch die besondere Eigenschaft.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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