Nebulöse Werbung mit „OPC“ bei „Vitality“ korrigiert
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Firma Hajoona wies in der Werbung für das Produkt „Vitality“ auf ein „Höchstmaß an OPC“ hin. Es gab weder eine Erklärung für die Abkürzung „OPC“ noch war erkennbar, wieviel davon im Produkt steckt.
Auf der Website hat die Firma inzwischen die Abkürzung OPC ersetzt durch „Gesamtpolyphenole (sekundäre Pflanzenstoffe)“.
Beschwerde
Eine entfernte Bekannte hat mir wegen einer Erkältung das Produkt Hajoona Vitality nahegelegt (eigentlich aufgedrängt) und verkauft. […] Auf der Homepage von Hajoona ist von dem OPC zu lesen, dass es zumindest das tägliche Wohlbefinden steigern soll, aber auf der Liste „Zusammensetzung“ ist von OPC nicht mehr die Rede. Ich fühle mich von dieser Werbung mit dem OPC getäuscht und wende mich deshalb an Sie.
Verbraucherin aus Schwerin vom 03.04.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Werbung mit einem „Höchstmaß an OPC“ ist unverständlich. Außerdem ist die Menge anhand der Kennzeichnung nicht nachvollziehbar.
Darum geht’s:
Die Hajoona GmbH bewirbt auf ihrer Website das Produkt „Vitality“ mit folgenden Aussagen:
- „Für dein tägliches Wohlbefinden.“
- „Höchstmaß an OPC“
- „Das in Hajoona Vitality enthaltene Traubenkernextrakt liefert pro Portion 240 mg OPC.“
Eine Erklärung für die Abkürzung OPC ist nicht auffindbar. Laut Herstellerangaben handelt es sich um ein „Nahrungsergänzungsmittel mit Aronia, Granatapfel, Kräuterextrakten, Vitaminen, Mineralstoffen und Meeresmineralien“, das in Portionsbeuteln verkauft wird.
Unter dem Begriff „Zusammensetzung“ stehen Mengenangaben für Vitamine und Mineralstoffe pro Tagesdosis von 20 Milliliter und jeweils die Nährstoffbezugswerte. Danach folgen Mengenangaben für vier „weitere Nährstoffe“. An erster Stelle steht „Gesamtpolyphenole“ mit einer Menge von 240 Milligramm pro Tagesdosis.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Verordnung verbietet irreführende Informationen, unter anderem in Bezug auf Art, Identität und Eigenschaften von Lebensmitteln.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass sich hinter der Abkürzung „OPC“ sekundäre Pflanzenstoffe verbergen, ist nicht ohne weitere Informationen verständlich und somit auch die Menge nicht nachvollziehbar. Dazu kommt, dass die Angabe „Höchstmaß“ auf eine besonders hohe Menge hinweist. Insgesamt ist daher weder der Begriff verständlich, noch erhalten Verbraucher:innen eine Information, ob es sich dabei tatsächlich um eine besonders hohe Menge handelt. Anders als bei Vitaminen und Mineralstoffen gibt es für sekundäre Pflanzenstoffe keine Mengenempfehlungen.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die übertriebene gesundheitsbezogene Werbung aufgefallen, die beispielsweise bei Aussagen zum Immunsystem über den zugelassenen Wortlaut hinausgeht, zum Beispiel: Vitamin B12, B6, C, Selen und Zink stärken das Immunsystem.
Fazit:
Der Anbieter sollte beworbene Inhaltsstoffe verständlich benennen und enthaltene Mengen nachvollziehbar kennzeichnen. Auf die Werbung mit einem „Höchstmaß an OPC“ sollte der Anbieter verzichten. Außerdem sollte er zugelassene Claims zutreffend wiedergeben.
Stellungnahme der hajoona GmbH, Heidelberg
Kurzfassung:
Aus dem Umstand, dass OPC nicht separat in der Nährwertkennzeichnung ausgewiesen wird, ist nicht zu schließen, dass es in dem Produkt „vitality“ nicht enthalten wäre. Vielmehr wird das OPC unter dem Begriff der Gesamtpolyphenole ausgewiesen. Wir werden die Kommunikation zu OPC zukünftig so gestalten, dass etwaige Unklarheiten beseitigt werden.
Ergebnis
Statt dem Kürzel OPC verwendet der Anbieter nun einheitlich Gesamtpolyphenole. Er wirbt allerdings weiterhin mit einem Höchstmaß, obwohl es keine Vorgaben für eine Verzehrempfehlung gibt.
Auch die zusätzlich kritisierte Werbung zu gesundheitsbezogenen Aussagen hat der Anbieter überarbeitet.