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Nahrungsergänzungsmittel: Diese Angaben gehören aufs Etikett

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Nahrungsergänzungsmittel: Diese Angaben gehören aufs Etikett

Pflanzenpulver mit Gesundheitsversprechen, Vitamintabletten zur „Langzeitversorgung“, Spezielle Kapseln zur Leistungssteigerung: Nahrungsergänzungsmittel liegen im Trend. Sie enthalten Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung in konzentrierter Form. Die Mittel werden in arzneimitteltypischer Form als Kapseln, Tabletten oder Pulver angeboten.

Rechtlich gesehen handelt es sich aber nicht um Medikamente, sondern um Lebensmittel. Es gelten aber spezielle Kennzeichnungsregeln. 

Im Gegensatz zu Arzneimitteln durchlaufen sie kein Zulassungsverfahren, bei dem die Wirksamkeit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit unabhängig geprüft werden. Stattdessen ist der Hersteller dafür verantwortlich, ein sicheres und wirksames Produkt anzubieten.

Nahrungsergänzungsmittel sind grundsätzlich dazu bestimmt, die Ernährung zu ergänzen. Sie sind nicht zur Vorbeugung, Heilung oder Linderung von Erkrankungen bestimmt.

Die Pillen und Pülverchen stehen in den Regalen von Supermärkten, Drogerien, aber auch in Apotheken. Nahezu unüberschaubar ist das Angebot im Internet. Dort sind die herkömmlichen Vitamintabletten inzwischen eher ins Abseits geraten. Mit den exotisch klingenden Namen von Substanzen wie Maca, Sango Korallen, Ginseng und Ashwagandha lassen sich offenbar besser Kund:innen gewinnen. Auch Namen mit Gesundheitsbezug wie „Hepa-Detox“, „Energetikum“ oder „Verdauungshelfer“ sind für Nahrungsergänzungsmittel beliebt.

Umfangreiche Informationen auf der Verpackung

Zunächst gelten für Nahrungsergänzungsmittel dieselben Kennzeichnungsvorschriften wie für Lebensmittel generell. Darüber hinaus gibt es aber einige besondere Pflichtkennzeichnungen.

Diese Angaben müssen auf der Verpackung stehen:

  • die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ 
  • die charakteristischen Nährstoffe und sonstige Stoffe, zum Beispiel „mit Calcium und Vitamin D“ oder „mit Lutein“
  • Zutatenliste 
  • eine Angabe der empfohlenen täglichen Verzehrsmenge 
  • ein Warnhinweis: „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden“ 
  • ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind 
  • ein Hinweis zur Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern 
  • Die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit gesundheitlicher Wirkung bezogen auf die tägliche Verzehrsmenge. Eine vollständige Nährwerttabelle wie sie für die meisten Lebensmittel verpflichtend ist, ist hingegen nicht erforderlich.  
  • Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe in Prozent bezogen auf die empfohlene Tagesdosis (NRV = Nutrient Referenc Value)
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum 
  • die Mengenangabe 
  • den Namen oder die Firma und Adresse des Herstellers. 

Wirkstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Vergleichsweise gut geregelt sind Vitamine und Mineralstoffe. Hierfür ist EU-weit einheitlich festgelegt, welche Substanzen für Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen. Allerdings gibt es für die Nahrungsergänzungsmittel weder Höchst- noch Mindestmengen. Derzeit arbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittel (EFSA) an europaweit einheitlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Eine gesetzliche Regelung ist für 2024 geplant. 

Darüber hinaus darf aber eine Vielzahl weiterer Stoffe eingesetzt werden, wie Bioflavonoide, Fettsäuren, Carnitin oder pflanzliche Stoffe, beispielsweise aus Grüntee, Traubenkernen oder Knoblauch. Voraussetzung ist, dass sie keine arzneimittelähnliche Wirkung haben.

Werbung für Pillen und Kapseln

Grundsätzlich müssen die Aussagen zur Wirksamkeit zutreffend sein: Käufer:innen dürfen nicht getäuscht werden. Um Verbraucher:innen vor falschen oder übertriebenen Versprechen zu schützen, sind gesundheitsbezogene Angaben besonders streng geregelt.

Für die Werbung für Vitamine, Mineralstoffe und andere Substanzen gilt grundsätzlich: Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Über 200 Werbeaussagen zu gesundheitsbezogenen Angaben sind EU-weit zugelassen. Beispielsweise existieren 15 verschiedene zulässige Aussagen allein für Vitamin C, wie „trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ oder „trägt dazu bei, Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“.

Leider fehlt noch für fast alle Pflanzenstoffe, beispielsweise Zistrose oder Weizengraspulver, eine wissenschaftliche Bewertung – über 1500 Werbeaussagen sind noch zu überprüfen. Solange die Liste zugelassener Angaben für diese Stoffe fehlt, sind vermutlich viele Werbeversprechen im Umlauf, die wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Unternehmen dürfen sie nur verkaufen, wenn sie sicher sind. Eine europaweite Untersuchung von 1100 Online-Shops aus dem Jahr 2017 im Auftrag der Europäischen Kommission zeigte, dass Verbraucher:innen vor allem bei neuartigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet vorsichtig sein sollten. Zusätzlich machte die Untersuchung deutlich, dass Unternehmen oft mit unzulässigen Gesundheitsversprechen werben.

Erfreulich ist, dass bisher rund 80 Prozent der von Anbietern eingereichten Werbeaussagen abgelehnt wurden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die die Anträge prüft, legt offensichtlich strenge Kriterien an.

Allerdings sind für Vitamine und Mineralstoffe zahlreiche Werbeaussagen zugelassen. Dadurch kann leicht der Eindruck entstehen, dass sich zusätzliche Nährstoffe insgesamt positiv auf die Gesundheit auswirken. Für die Allgemeinbevölkerung sind Nahrungsergänzungsmittel jedoch in der Regel überflüssig.

Zudem ist ein unerfreulicher Trend zu beobachten: Statt Substanzen mit zweifelhafter Wirkung nicht mehr zu verkaufen, setzen Unternehmen zusätzlich Nährstoffe – meist Vitamine - mit zugelassenen Werbeaussagen zu und verkaufen ihr Produkt weiter wie bisher. Häufig sind diese Produkte dann besonders teuer. 

Beispielsweise ist für Cranberry-Extrakte eine Werbung mit der Blasengesundheit nicht mehr erlaubt. Einige Firmen setzen den Produkten nun aber Nährstoffe wie Biotin zu und werben dann zum Beispiel: „Biotin unterstützt den normalen Energiestoffwechsel und trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei und damit zur Gesundheit der Blase“.

Die Verbraucherzentralen fordern, dass die Behörden alle Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit und Kennzeichnung überprüfen sowie eine Positivliste für Pflanzenzubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln erstellen. Zudem sollten sie auch Verstöße im Internet systematisch verfolgen.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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