Das haben Gerichte entschieden:

Werbung als „Fett Burner“ ist unzulässig

Nach Gerichtsurteil: Die Allmedica GmbH darf das Produkt nicht länger als „Sheko Fb Fett Burner“ vertreiben. Das Nachfolgeprodukt heißt „Sheko Fb Fettstoffwechsel Komplex“.
Geändert

Aufgrund eines Gerichtsurteils hat die Firma die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Die Allmedica GmbH bewarb das Produkt als „Sheko Fb Fett Burner“. Der Name weckt die Erwartung, dass das Produkt gezielt Körperfett verbrennt. Die kann ein Nahrungsergänzungsmittel nicht erfüllen. 
Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen das Unternehmen abgemahnt. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte die Produktbezeichnung „Fett Burner“ als irreführend. Seit Juni 2025 vertreibt die Sheko GmbH das Produkt als „Sheko Fb Fettstoffwechsel Komplex“. Sie wirbt jedoch immer noch auf der Schauseite mit Fettverbrennung.

Die Bezeichnung „Fett Burner“ ist für Nahrungsergänzungsmittel verboten. Zusätzlich ist ein nicht erlaubter Health Claim „Guarana unterstützt die Fettverbrennung“ auf der Vorderseite der Packung von Sheko aufgedruckt.
Verbraucherin aus Münster vom 17.05.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Zu viel versprochen: Es gibt kein Produkt, das Fett verbrennt. Es ist daher auch nicht erlaubt, ein Lebensmittel als „Fett Burner“ zu bewerben. 

Darum geht’s:

Die Allmedica Arzneimittel GmbH vertreibt das Nahrungsergänzungsmittel „Sheko Fb Fett Burner“ mit folgenden Aussagen auf der Schauseite:

  • „Guarana unterstützt die Fettverbrennung“
  • „MuIti-Formula aus Citrusfrucht & Guarana“
  • „Mit Chrom & Zink für den normalen Stoffwechsel von Fetten, Kohlenhydraten & Eiweißen“.

Auf der Rückseite der Verpackung steht unter anderem:

  • „Nahrungsergänzungsmittel mit flavonoidhaltigem Citrusfrucht- und Guaranaextrakt, Chrom und Zink.“
  • Sheko Fett Burner mit dem geschützten Markenextrakt Sinetrol®² unterstützt durch den enthaltenen Guaranaextrakt die Fettverbrennung.¹ Zusätzlich ergänzen die essentiellen Nährstoffe Zink und Chrom die Rezeptur, indem sie den normalen Stoffwechsel von Fett, Kohlenhydraten und Eiweißen unterstützen.“
  • ¹ Das Zulassungsverfahren für diese gesundheitsbezogene Aussagen ist noch nicht abgeschlossen.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften oder Wirkungen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies gilt auch für die Werbung von Lebensmitteln.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Den Namen „Fatburner“ hat das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2021 bei einem Nahrungsergänzungsmittel als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe eingestuft.

Nach der HCVO zugelassene Claims für Zink und Chroma lauten: „… trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei“.
Für Guarana gibt es von Unternehmen beantragte Claims in Bezug auf eine unterstützende Funktion des Fettstoffwechsels, jedoch nicht für eine Fettverbrennung. Die Bewertung steht noch aus.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein Produkt als „Fett Burner“ zu bewerben, weckt übertriebene Erwartungen an eine mögliche Gewichtabnahme, die ein Nahrungsergänzungsmittel nicht leisten kann. Es gibt keine Kapseln, die Körperfett „verbrennen“. 
Daran ändern auch die zahlreichen weiteren Hinweise auf konkrete Bestandteile wie Guarana, Chrom und Zink nichts, die die Fettverbrennung oder Stoffwechselfunktionen unterstützen sollen. Die Aussagen klingen wissenschaftlich. Aber: Ein Einfluss auf den Fettstoffwechsel ist nicht dasselbe wie Fettabbau. Auch durch Guarana, das als Wirkstoff gewöhnliches Koffein enthält, verschwinden keine Fettpolster.

Fazit:

Die Firma sollte sämtliche Hinweise auf „Fett Burner“ und Fettverbrennung streichen. 

 

Stellungnahme der Sheko GmbH, Hamburg

Kurzfassung:
Sheko hat den Produktnamen „Fett Burner“ überarbeitet. Das Produkt trägt nun die deutsche Bezeichnung „Fettstoffwechsel Komplex“. Die Bezeichnung wurde angepasst, um die tatsächliche Funktion und Wirkung sachlich korrekt zu vermitteln. Auch die Aussagen zur Wirkung des patentierten Markenrohstoffs Sinetrol® wurden entsprechend präzisiert.

Geändert

Ergebnis

Sheko Fb Fettstoffwechsel Komplex, ab 06/2025
Sheko Fb Fettstoffwechsel Komplex, ab 06/2025
Sheko Fb Fettstoffwechsel Komplex, ab 06/2025

Das Nachfolgeprodukt ist seit Juni 2025 als „Sheko Fb Fettstoffwechsel Komplex“ erhältlich. Verantwortliche Firma ist nicht die Allmedica GmbH, sondern die Sheko GmbH. 
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit hat sich zwar der Name geändert, aber auf der Schauseite wirbt der Hersteller immer noch mit Fettverbrennung. Er beruft sich auf ein Zulassungsverfahren, das nicht existiert.