Das haben Gerichte entschieden:

Erneut ein Aus für „Fatburner“

Nach Gerichtsurteil: Der „Fatburner“ schürt Erwartungen an eine Verringerung von Körperfett bei Übergewicht, die er nicht erfüllen kann. Noch vor dem Urteil hat die Firma Alsitan das Produkt unter dem Namen „Fettstoffwechsel“ angeboten.
Geändert

Aufgrund eines Gerichtsurteils hat die Firma die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Der Name „Fatburner“ und die Gestaltung der Verpackung schürten die Erwartung, dass übergewichtige Menschen allein mit diesem Mittel Bauchfett verlieren könnten. Eine erhebliche Gewichtsabnahme ist ohne eine Veränderung der Energiebilanz aber nicht möglich. Bereits bei dem Namen „Fatburner“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe – wie mehrere Gerichte bestätigt haben. Solche angepriesenen Wirkungen müssen wissenschaftlich nachgewiesen sein. Das ist jedoch nicht der Fall. 
Gegen die unzulässige gesundheitsbezogene Angabe „Fatburner“ hat die Verbraucherzentrale Hessen erfolgreich geklagt.
Die Firma hat den Namen „Fatburner“ durch „Fettstoffwechsel“ ersetzt. 

Es wird behauptet, das Produkt „eignet sich zur diätetischen Behandlung von Übergewicht (BMI>30) mit vermehrtem Bauchfett“. In diesem Kontext findet sich allerdings keinerlei Hinweis, dass das nur in Verbindung mit einer speziellen (z.B. kalorienreduzierten) Ernährungsweise funktioniert.
Dadurch wird der Eindruck erweckt, man müsse sich bloß die Kapseln „einwerfen“, um Bauchfett zu verlieren.
Der vorangestellte Hinweis „Alsiroyal Figura Fatburner ist ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ jedenfalls ist meines Erachtens nicht ausreichend, um diesen Eindruck zu entkräften. Meiner Ansicht nach wird hier also mit einen unzulässigen "Health Claim" geworben.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 08.05.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der „Fatburner“ schürt Erwartungen an eine deutliche Abnahme von Körperfett, ohne die Ernährung verändern zu müssen. Das ist unseriös.

Darum geht’s:

Der „Fatburner“ wird als Bilanzierte Diät verkauft und gehört somit zu den Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Als Zielgruppe sind Menschen mit behandlungsbedürftigem Übergewicht (Body-Mass-Index über 30) und erhöhtem Körperfett, Bauch- und Hüftumfang angegeben. Darüber ist der Bauch einer sehr schlanken Frau abgebildet. 
In der Beschreibung heißt es unter anderem:

  • „Bei Übergewicht (BMI ≥ 30) kommt es zu einer übermäßigen Vermehrung von Körperfett. Tritt dies überwiegend am Bauch auf, gilt dies als besonders ungesund.“
  • „Sie [die Bestandteile des Wirkstoff-Komplexes] besitzen die Eigenschaften und Merkmale, den Fettabbau dort zu unterstützen, wo es für die Gesundheit am wichtigsten ist: Sie reduzieren diätetisch den Bauch- und Hüftumfang sowie das Körperfett signifikant, wie es in einer klinischen Studie nachgewiesen werden konnte.“
  • „So leistet Alsiroyal® Figura Fatburner einen wertvollen diätetischen Beitrag zum Abnehmen – weniger Körperfett und dadurch weniger Bauch- und Hüftumfang.“

Es handelt sich um Kapseln, die als wesentlichen Bestandteil einen Extrakt aus Zitrusfrüchten und Guarana enthalten. Täglich sollen zwei Kapseln davon verzehrt werden. Hinweise zur Ernährung bei Übergewicht gibt es nicht. 

Das ist geregelt:

„Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ sind für Patienten vorgesehen, die Nahrungsbestandteile nicht oder nicht ausreichend im Körper aufnehmen oder verwerten können oder die krankheitsbedingt einen besonderen Nährstoffbedarf haben. Die Mittel sind für Fälle bestimmt, bei denen der Nährstoffbedarf durch eine Veränderung der normalen Ernährung allein nicht gedeckt werden kann. Nach der Verordnung sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf diesen Lebensmitteln verboten.
Der EuGH hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2022 entschieden, dass es für die Einstufung eines solchen Erzeugnisses nicht ausreicht, dass die darin enthaltenen Nährstoffe generell eine positive Auswirkung auf eine bestimmte Krankheit haben. Sie müssen vielmehr den krankheitsbedingt konkreten Ernährungsanforderungen entsprechen. 
Den Namen „Fatburner“ hat das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2021 bei einem Nahrungsergänzungsmittel als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe eingestuft.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Fatburner“, die Gestaltung der Verpackung und die Angabe „Weniger Bauchspeck? Sondergröße für 45 Tage“ erwecken den Eindruck, dass übergewichtige Menschen allein mit diesem Mittel Bauchfett verlieren können. Mit der Wirkung ist innerhalb von 45 Tagen zu rechnen, denn die Verpackungsgröße scheint auf dieses Ziel abgestimmt zu sein.
Eine erhebliche und gezielte Gewichtsabnahme ist ohne eine Veränderung der Energiebilanz aber nicht möglich. Es muss also weniger Energie aufgenommen und/oder mehr Energie durch körperliche Bewegung verbraucht werden. Darauf basieren die wissenschaftlich abgesicherten Therapieprogramme entsprechend der aktuellen Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas. Zudem ist eine gezielte Abnahme am Bauch fraglich.
Wie das Mittel wirken soll, bleibt insgesamt unklar. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit erfüllt es auch nicht die Voraussetzung für ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke: Dafür müsste bei Übergewicht ein besonderer Nährstoffbedarf vorliegen, der nicht über eine Veränderung der Ernährung gedeckt werden kann. Außerdem besteht der „Fatburner“ gar nicht aus Nährstoffen, sondern enthält einen Wirkstoff aus Zitrusfrüchten und Guarana, der „diätetisch den Bauch- und Hüftumfang das Körperfett signifikant“ reduzieren soll. Die Einstufung als bilanzierte Diät trifft unseres Erachtens daher nicht zu.
Kennzeichnung und Werbung passen somit insgesamt nicht zu der Zusammensetzung des Produkts. 

Fazit:

Der Hersteller sollte nicht den Eindruck erwecken, dass eine Gewichtsabnahme allein durch die Verwendung der Kapseln ohne Veränderung der Ernährung erfolgt. Er sollte eine passende Bezeichnung für das Produkt wählen und die Kennzeichnung darauf abstimmen.

Stellungnahme der Alsitan GmbH, Greifenberg

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 8.05.2025 hat der Anbieter mitgeteilt, dass das Produkt als Nahrungsergänzungsmittel unter dem Namen Alsiroyal Figura Fettstoffwechsel seit April 2024 verkauft wird.

Geändert

Ergebnis

Alsiroyal Figura Fettstoffwechsel, ab 04/2024, Herstellerfoto

Das Produkt ist als Nahrungsergänzungsmittel seit April 2024 unter dem Namen „Alsiroyal Fettstoffwechsel“ im Handel. 
Der Name „Figura Fettstoffwechsel“ in Verbindung mit der Abbildung der superschlanken Taille weckt aus Sicht von Lebensmittelklarheit weiterhin die Erwartung, dass das Produkt Fett abbauen kann. Das trifft nicht zu.