Das ärgert beim Einkauf:

Wasser und Verdickungsmittel in Milbona „Frischkäse Kräuter“

Außer Frischkäse und Kräuter enthalten die Produkte unerwartet Wasser an zweiter Stelle im Zutatenverzeichnis und Verdickungsmittel.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Schauseite lässt einen Frischkäse erwarten, der mit Kräutern verfeinert ist. Dass außer den Kräutern auch Wasser und Verdickungsmittel in der Zutatenliste auftauchen, passt nicht zur Schauseite.
Der Anbieter sollte die zutreffende Bezeichnung des Produktes bereits auf die Schauseite der Verpackung schreiben.

Im Produkt ist sowohl Wasser als auch Verdickungsmittel: Johannesbrotkernmehl enthalten, wird aber als Frischkäse deklariert. Müsste es nicht eine Frischkäsezubereitung sein, da es mit Wasser gestreckt wurde und für die Konsistenz mit Bindemittel angedickt wurde.
Verbraucher aus Lauchheim vom 10.09.2025

Die Bezeichnung lautet „Frischkäse“, es handelt sich aber um Frischkäsezubereitung. Auf die Würzung weist die Bezeichnung „Kräuter“ zwar hin, nicht jedoch auf die Verdünnung mit Wasser und Verdickungsmittel.
Verbraucher aus München vom 30.06.2022

Frischkäse – Neue Rezeptur.
Das Produkt ist jetzt sehr weich, fast flüssig, selbst wenn es aus dem Kühlschrank kommt. Schmeckt auch gar nicht mehr nach Frischkäse, eher wie Käsecreme. Seit neuestem ist ja auch Wasser enthalten. Darf das denn überhaupt noch Frischkäse heißen oder nur noch Frischkäsezubereitung.
Verbraucherin aus Dahlum vom 13.02.2022

Auf der Packung steht „Frischkäse“, aber die Zutatenliste zeigt, dass Wasser und Verdickungsmittel hinzugefügt sind. Auf der Packung wird mit „neue Rezeptur, gewohnter Genuss“ geworben, aber davon kann keine Rede sein. Von dem frischen Geschmack und der gewohnten Fluffigkeit ist nicht viel übrig. Das Verdickungsmittel ändert massiv die Konsistenz. Ich gehe davon aus, dass die Bezeichnung Frischkäse hier nicht zulässig ist.
Auch ein anderer Discounter verkauft derart gepanschten Frischkäse. Dieser verzichtet aber auf die Bezeichnung Frischkäse und spricht auf der Rückseite von einer Frischkäsezubereitung.
Verbraucher aus Frankfurt vom 20.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass der „Frischkäse mit Kräutern“ zusätzlich Wasser und Verdickungsmittel enthält, passt nicht. Mehr als einen Frischkäse mit Kräutern haben die Verbraucher:innen nicht erwartet. 

Darum geht’s:

Version 2025:
Unter der Marke Milbona“ vertreibt Lidl das Produkt „Goldessa Kräuter Doppelrahmstufe“. Die Bezeichnung „Frischkäse mit Kräutern, Doppelrahmstufe, wärmebehandelt“ steht auf der Becherunterseite. Im Zutatenverzeichnis folgt auf Frischkäse als erste Zutat Wasser. Das Produkt enthält das Verdickungsmittel Johannisbrotkernmehl. 

Version 2022:
Auf der Schauseite der Verpackung steht „Frischkäse Kräuter“ und „Doppelrahmstufe wärmebehandelt“. Weitere Hinweise sind „Neue Rezeptur Gewohnter Genuss“ sowie „mit feinen Kräutern“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Frischkäse, Doppelrahmstufe, wärmebehandelt“.
An der erster Stelle der Zutatenliste steht Frischkäse, der sich aus den Zutaten, Kuhmilch, Sahne, Käsereikulturen und Lab zusammensetzt. An zweiter Stelle folgt Wasser. Weitere Zutaten sind Speisesalz, Zwiebeln, Schnittlauch, Spinat, Petersilie, Dill und das Verdickungsmittel Guarkernmehl. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Käseverordnung unterscheidet die Produktgruppe „Frischkäse“ in vier Standardsorten: Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse. Die Herstellung von Frischkäse erfolgt aus Milch, Sahne oder entrahmter Milch. Zur Geschmacksgebung sind Salz, Kräuter, Kräuterzubereitungen und die entsprechenden Aromen erlaubt. 
Für wärmebehandelten Frischkäse sind laut Käseverordnung Stärke und Speisegelatine erlaubt. 
Handelt es sich um eine Käsezubereitung aus Frischkäse darf diese nicht mehr als 30 Prozent andere Lebensmittel enthalten.

Verdickungsmittel wie Guarkernmehl und Johannisbrotkernmehl zählen zu den Zusatzstoffen. Der Einsatz von Guarkernmehl und Johannisbrotkernmehl ist nach der Zusatzstoff-Verordnung für ungereiften Käse erlaubt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wenn in einem Frischkäse Verdickungsmittel und Wasser vorkommen, liegt die Vermutung nahe, dass der „Frischkäse“ gestreckt wurde. Dazu hat Lebensmittelklarheit die Kennzeichnung mehrere als „Kräuter-Frischkäse“ angebotene Produkte im Handel geprüft und festgestellt: Wasser steht üblicherweise nicht in der Zutatenliste. Dagegen sind Verdickungsmittel in der Regel in „Kräuter-Frischkäsezubereitungen“ zu finden.
Für Verbraucher:innen ist unverständlich, wenn ein „Frischkäse Kräuter“ neben den beworbenen Kräutern auch Zutaten wie Wasser und Verdickungsmittel enthält, insbesondere wenn Wasser direkt nach Frischkäse in der Zutatenliste erscheint.

Fazit:

Der Anbieter sollte die zutreffende Bezeichnung des Produktes bereits auf die Schauseite der Verpackung schreiben.

Stellungnahme der Naabtaler Milchwerke GmbH & Co. KG, Schwarzenfeld; 2025

Kurzfassung:

Wasser und Guarkernmehl sind Bestandteile der Kräuterzubereitung, die dem Frischkäse zugegeben wird. Die somit über eine Zutat eingebrachten Stoffe entsprechen den lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Zwar wäre die Angabe von Guarkernmehl nicht verpflichtend, wurde aber zur Verbraucherinformation und aus Gründen der Transparenz aufgebracht.

Stellungnahme der Naabtaler Milchwerke GmbH & Co. KG, Privatmolkerei Bechtel, Schwarzenfeld; 2022

Kurzfassung:

Wasser und Guarkernmehl sind Bestandteile der Kräuterzubereitung, die dem Frischkäse zugegeben wird. Die somit über eine Zutat eingebrachten Stoffe entsprechen den lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Zwar wäre die Angabe von Guarkernmehl nicht verpflichtend, wurde aber zur Verbraucherinformation und aus Gründen der Transparenz aufgebracht.