Das ärgert beim Einkauf:

Erdnussbutter und Banane beworben, aber nur Banane im Skyr enthalten

In „YoPro Erdnussbutter – Banane Geschmack“ von Danone steckt Aroma und Zuckerkulör statt Erdnuss.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Auf dem Deckel und der Banderole der Frischkäsezubereitung „YoPro Erdnussbutter–Banane Geschmack“ bildet Danone Bananenscheiben sowie Erdnussbutter ab und lässt diese als Bestandteile der Rezeptur erwarten. Erst die Zutatenliste zeigt, dass zwar Banane, nicht jedoch Erdnüsse in der Zubereitung stecken. Dort tauchen unter anderem die Zutaten „Farbstoff Zuckerkulör“ sowie „Aroma“ auf. Sie sorgen für den Geschmack und die Farbe der Zubereitung. 
Danone sollte nicht mit einer Abbildung von Erdnussbutter werben, wenn statt Erdnuss nur Aroma und zur Farbgebung Zuckerkulör im Produkt steckt.

Der Name lässt erwarten, dass Erdnüsse enthalten sind. Laut Zutatenliste sind allerdings keine Erdnüsse enthalten.
Verbraucher aus Wiesbaden vom 07.04.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Erdnussbutter“ als Teil des Produktnamens und der abgebildete Klecks Erdnussbutter auf dem Becher widersprechen der tatsächlichen Zusammensetzung. Denn statt Erdnüssen stecken Aroma und Farbstoff im Produkt. 

Darum geht’s:

Danone bietet unter der Marke YoPro einen „cremigen Skyr“ mit der Sortenbezeichnung „Erdnussbutter – Banane Geschmack“ an. Auf dem Deckel und der Banderole sind zwei Bananenscheiben sowie ein Klecks Erdnussbutter abgebildet. Die Bezeichnung lautet „Frischkäsezubereitung mit 9 % Bananenzubereitung und Erdnussgeschmack, mit Süßungsmitteln (Magerstufe im Milchanteil)“. Die Zutatenliste führt fünf Prozent Banane, allerdings keine Erdnussbutter auf. Neben weiteren Zutaten nennt die Liste „Farbstoff Zuckerkulör“ sowie „Aroma“. 
Auf der Becherseite befindet sich in kleiner Schriftgröße die Empfehlung „max. 1  Becher / Tag (auf Grund von Magnesium, nicht für Kinder geeignet“).

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die abgebildete Erdnussbutter zusammen mit der Sortenbezeichnung „Erdnussbutter – Banane Geschmack“ passen nicht zur Zusammensetzung des Produkts. Aus dem Namen geht nicht klar hervor, dass sich der Hinweis „Geschmack“ auf die Erdnussbutter bezieht. Die Schauseite sollte unmissverständlich darüber informieren, ob Erdnuss in Form von Aroma oder als Zutat im Produkt steckt. 
Zusätzlich ist der Fachredaktion aufgefallen, dass Danone auf „[…], nicht für Kinder geeignet“ hinweist. Sollte es sich hierbei um einen verpflichtenden Hinweis handeln, sollte Danone ihn deutlicher begründen und prominenter platzieren. 

Fazit:

Danone sollte nicht mit einer Abbildung Erdnussbutter werben, wenn statt Erdnuss nur Aroma und zur Farbgebung Zuckerkulör im Produkt steckt. 

Stellungnahme der Stellungnahme der Danone Deutschland GmbH, Haar

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

„Peanutbutter-Banane Geschmack“ deutet auf Aromazusatz hin, was marktüblich und allgemein verständlich ist. Zutaten sind klar deklariert, ohne Erdnussabbildung. Der Hinweis „nicht für Kinder geeignet“ dient der freiwilligen Information. Das Produkt richtet sich an aktive Erwachsene, birgt aber kein nennenswertes Risiko beim Verzehr durch Kinder.