Kennzeichnung des „Skyr-Drink“ wirft Fragen auf
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Livefresh nennt das Produkt „Skyr Drink“. Auch die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Skyr Drink […]“. Im Zutatenverzeichnis steht das Wort Skyr nicht, sondern Frischkäse. Das kann Verbraucher:innen irritieren. Da Skyr aber rechtlich zur Gruppe der Frischkäse zählt, muss statt Skyr Frischkäse im Zutatenverzeichnis stehen. Für eine einheitliche Kennzeichnung sollte Frischkäse daher aus Sicht von Lebensmittelklarheit bereits in der Bezeichnung des Getränks genannt sein.
Der Anbieter sollte in der Bezeichnung des Produktes deutlich machen, dass Frischkäse die Basis für das Protein-Getränk ist.
Beschwerde
Bei dem live fresh Skyr Drink steht riesengroß Skyr drauf, nur Skyr ist dabei gar nicht drin. Wieso darf man dann Skyr draufschreiben, wenn's gar nicht enthalten ist? Wäre cool, wenn Sie sich das mal ansehen und prüfen könnten.
Verbraucher aus Hessen vom 04.04.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dass Skyr nicht im Zutatenverzeichnis steht, ist korrekt. Denn lebensmittelrechtlich zählt Skyr als Frischkäse. Die Bezeichnung des Getränks stellt dies aber nicht klar und so führen „Frischkäse“ im Zutatenverzeichnis und „Skyr“ in der Bezeichnung zu einem scheinbaren Widerspruch. Die Kennzeichnung ist somit unklar und wirft Fragen auf.
Darum geht’s:
Die Firma Livefresh nennt das Produkt „Skyr Drink“. Auf der Rückseite steht die Bezeichnung: „Skyr-Drink mit Orangen- und Maracujasaft. Mit Süßungsmittel – haltbar gemacht durch Hochdruck.“ An erster Stelle des Zutatenverzeichnisses steht Frischkäse mit 45 Prozent.
Weitere Zutaten neben Vollmilch und Säften sind Rinderkollagen sowie Farbstoff, Aroma und Wasser.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Im Unterschied zu einer rechtlich vorgeschriebenen und einer verkehrsüblichen Bezeichnung muss eine beschreibende Bezeichnung des Lebensmittels so genau sein, dass Verbraucher:innen die Art des Lebensmittels erkennen können. Außerdem muss sie ermöglichen, ähnliche Lebensmittel zu unterscheiden.
Der Begriff „Skyr“ ist weder in der Milcherzeugnisverordnung noch in der Käseverordnung speziell geregelt. Üblicherweise gehören die unter dem Namen Skyr verkauften Produkte zur Gruppe der Frischkäse, mit der Folge, dass die Bezeichnung „Frischkäse“ lautet.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das ursprünglich isländische Milchprodukt Skyr ist im Rahmen des Protein-Trends in Deutschland auf den Markt gekommen. Es handelt sich dabei um eine Art Magerquark mit speziellen Bakterienkulturen und einer cremigen Konsistenz. Wie Speisequark gehört er rechtlich zur Gruppe der Frischkäse.
Nicht alle Verbraucher:innen müssen bei diesem vergleichsweise neuen Produkt wissen, dass es sich bei Skyr um einen Frischkäse handelt. Daher sollte die Bezeichnung des Skyr-Drinks auf Frischkäse verweisen. Denn die Bezeichnung stellt klar, welches Lebensmittel in der Verpackung steckt. Eine klare Bezeichnung mit Bezug auf Frischkäse würde den scheinbaren Widerspruch zum Zutatenverzeichnis verhindern. Denn dort muss die rechtliche Bezeichnung „Frischkäse“ statt „Skyr“ stehen.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Unstimmigkeiten bei der Kennzeichnung aufgefallen. So geht aus der Bezeichnung nicht hervor, dass das Produkt mit Rinderkollagen eine weitere tierische Eiweißquelle enthält. Damit müssen Kund:innen bei Getränken auf Basis von Milchprodukten nicht rechnen. Auch erscheint die Reihenfolge der Zutaten nicht schlüssig, weil normalerweise in geringen Mengen verwendete Zutaten wie Aroma und Süßungsmittel noch vor Maracujasaft mit einem Anteil von fünf Prozent stehen.
Fazit:
Der Anbieter sollte in der Bezeichnung des Produktes deutlich machen, dass Frischkäse die Basis für das Protein-Getränk ist. Auch ein Hinweis auf Kollagen sollte in der Bezeichnung erfolgen und die Reihenfolge der Zutaten geprüft werden.
Stellungnahme der Livefresh GmbH, Neuhausen ob Eck
Kurzfassung:
„Skyr“ steht drauf und ist drin. Livefresh versichert, dass Skyr in allen unseren Skyr-Drinks enthalten ist. Skyr ist lebensmittelrechtlich ein Frischkäse, weshalb für Skyr-Drinks die Bezeichnung „Frischkäse“ im Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist. Auch die Bezeichnung „Skyr-Drink“ wurde genau geprüft und ist rechtlich zulässig