So haben Hersteller reagiert:

Übertriebene Werbung für Health+ Nährstoff Optimizer entfernt

Änderung: Die Firma Zec+ hat Werbung zu Blutzuckerkontrolle und weitere gesundheitsbezogenen Aussagen auf ihrer Website für die Kapseln entfernt.
Geändert

Mit zahlreichen Aussagen zu optimierter Nährstoffaufnahme und Blutzuckerkontrolle bis hin zu positiven Wirkungen für den Inhaltsstoff Berberin auf den Cholesterinspiegel warb der Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel. Bei einigen Aussagen handelte es sich um übertriebene gesundheitsbezogene Aussagen. Andere sind als krankheitsbezogene Aussagen zu werten. 
Der Online-Händler hat nach einer Abmahnung die kritisierten Aussagen auf der Website entfernt.

Ich bin etwas verwirrt über dieses Produkt. Wenn man die Beschreibung liest, klingt es wie ein Arzneimittel. Darf das sein? Es werden gesundheitsbezogene und krankheitsbezogene Aussagen getroffen, bspw. Blutzuckerkontrolle, Cholesterinsenkung, Reduzierung von entzündungsfördernden Zytokinen. Außerdem soll das Produkt wohl insulinsensibilisierende Eigenschaften haben. […]
Verbraucherin aus Minden vom 08.03.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Anbieter bewirbt das Produkt mit übertriebenen gesundheitsbezogenen sowie krankheitsbezogenen Aussagen. Beide sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte die Werbung unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf Zecplus.de bewirbt der Anbieter die Kapsel „Health+ Nährstoff Optimizer“ unter anderem mit folgenden Aussagen:

  • Inhaltsstoffe wie D-Pinitol, Curcumin, Zimt- und Knoblauchextrakt, Piperin, Fenugreekextrakt und Bittermelonenextrakt sorgen dafür, dass die Nährstoffe aus der aufgenommenen Nahrung besser verwertet werden können.
  • Das Alkaloid aus der Berberitze (Berberis vulgaris) hat interessante und vielversprechende Wirkungen, wenn es um Dinge wie Blutzuckerkontrolle, Cholesterinsenkung, Reduzierung von entzündungsfördernden Zytokinen […] geht.
  • Es gibt mittlerweile viele Erfahrungsberichte zu Berberin, die darauf schließen lassen, dass die Einnahme von mindestens 500 mg eine potente Möglichkeit darstellt, den Zucker- und Fettstoffwechsel sowie die Insulinsensitivität der (Muskel)-Zellen positiv zu beeinflussen.
  • Bockshornklee bzw. Fenugreekextrakt (4-Hydroxy-Isoleucin) beispielsweise ist für Sportler so interessant, weil es insulinsensibilisierende Eigenschaften hat und in Kombination mit Bittermelonen– und Zimtextrakt die „Einschleusung“ von Nährstoffen in den Muskelzellen begünstigt. D-Pinitol hat eine erhöhte Bioaktivität und begünstigt ebenfalls die Aufnahme der Nährstoffe in die Zellen.

Das Produkt enthält unter anderem die folgenden Zutaten: Berberin HCL,, Zimtrinden-Extrakt, Bittermelonen-Extrakt, Bockshornklee-Extrakt, Curcuma-Extrakt, D-Pinitol.

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheitversprechen.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht in eine Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.
Für Berberin, D-Pinitol, Zimt, Knoblauchextrakt, Piperin gibt es keine zugelassenen Angaben. Einige wurden jedoch noch nicht wissenschaftlich bewertet.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussagen vermitteln den Eindruck, der Verzehr der Kapseln könnte helfen, den Blutzucker zu kontrollieren und den Cholesterinspiegel zu senken. Auch Entzündungen soll das Präparat lindern können. Solche krankheitsbezogenen Aussagen sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Außerdem verwendet der Anbieter mehrere gesundheitsbezogene Aussagen, darunter zu Berberin, Zimt und Piperin, die jedoch nicht zugelassen sind. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die krankheitsbezogenen und nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Stellungnahme der Zec+ Nutrition GmbH & Co.KG, Saarburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 9.12.2022 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Ergebnis

Die Firma Zec+ hat die kritisierten Aussagen beim Online-Angebot entfernt.