Das ärgert beim Einkauf:

„Naturtreu Venen Schatz“ übertrieben als Wunderheilmittel beworben

Laut der Firma Zenkoh soll ihr Produkt „Naturtreu Venen Schatz“ eine einfache Lösung bei Besenreisern und Krampfadern sein. Diese Heilversprechen sind unseriös und für das Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma Zenkoh schaltet unter anderem auf Facebook.com eine Anzeige für ihr Produkt „Naturtreu Venen Schatz“. Darin ist von Einschränkungen im Alltag durch Besenreiser und Krampfadern sowie lästigen und zeitaufwendigen Lösungen zur Vorbeugung die Rede. Die Einnahme von Venen Schatz ist als „natürliche und einfache Lösung“ beschrieben. Solche krankheitsbezogene Werbung trifft für Nahrungsergänzungsmittel nach Ansicht von Lebensmittelklarheit nicht zu und ist nicht erlaubt.
Das Unternehmen sollte das Werben mit krankheitsbezogenen Aussagen auf Facebook.com und anderen sozialen Plattformen unterlassen.

In der Werbung beziehungsweise in der Anzeige und dem enthaltenen Video wird krankheitsbezogen (Krampfadern, Besenreiser) geworben und es werden Wirkaussagen zu den pflanzlichen Stoffen Rutin und gelben Steinklee gemacht. So wie ich informiert bin, sind solche Aussagen nicht erlaubt, oder? Es handelt sich meines Wissens um ein Nahrungsergänzungsmittel, nicht um ein Arzneimittel. 
Verbraucherin aus Köln vom 06.05.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Kapseln mit Steinklee, Rutin, Mangan und Kupfer als Wundermittel gegen Venenleiden anzupreisen, ist unzulässig und versucht Verbraucher:innen mit falschen Versprechen zum Kauf zu verleiten. 

Darum geht’s:

Unter anderem auf Facebook.com bewirbt die Firma Zenkoh in den sozialen Medien das Nahrungsergänzungsmittel „Naturtreu Venen Schatz“ mit einer Anzeige zum Thema Besenreiser und Krampfadern. Sie werden als Leiden beschrieben, die „zu schmerzhaften und unschönen Einschränkungen im Alltag führen“. Weiter heißt es „Herkömmliche Lösungen zur Vorbeugung, wie das Tragen von Kompressionsstrümpfen oder die Verwendung von Salben, können lästig und zeitaufwendig sein“. Das Produkt „Naturtreu Venen Schatz“ wird als „natürliche und einfache Lösung“ angepriesen.
Dafür würde die Kombination aus Rutin, gelbem Steinklee, Kupfer und Mangan sorgen. Die pflanzlichen Inhaltsstoffe könnten „laut Studien dazu beitragen, die Durchblutung und den Blutfluss in den Beinen zu fördern“. Kupfer würde zur „Erhaltung eines normalen Bindegewebes beitragen und Mangan zu einer normalen Bindegewebsbildung“. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Nach der Gesundheitsangaben-Verordnung sind für die enthaltenen Wirkstoffe unter anderem folgende Aussagen zugelassen:

  • Mangan trägt zu einer normalen Bindegewebsbildung bei
  • Kupfer trägt zur Erhaltung von normalem Bindegewebe bei

Für Rutin gibt es in Bezug auf die Blutgefäße nur abgelehnte Claims. Für Steinklee gibt es die folgenden beantragten Claims, die nicht abschließend bearbeitet (on hold) sind:

  • Reduziert chronische Veneninsuffizienz
  • Aufrechterhaltung eines gesunden Blutgefäßtonus
  • Fördert die venöse Durchblutung in den Beinen

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Über Anzeigen in sozialen Medien das Nahrungsergänzungsmittel als Lösung bei Venenleiden anzupreisen, nutzt die Hoffnung der Betroffenen aus. Die Versprechen treffen aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht zu und sind nicht erlaubt. Nahrungsergänzungsmittel sind nicht dafür gedacht, Krankheiten vorzubeugen oder sie zu heilen, und sie können das auch nicht leisten. 
Lebensmittelklarheit ist weiterhin aufgefallen, dass die Firma nicht nur in den sozialen Medien, sondern auch in ihrem Online-Shop das Angebot durch Bewertungen von Nutzer:innen krankheitsbezogen bewirbt. So berichtet eine Anwenderin, dass „Venen Schatz“ bereits nach drei Wochen bei schlimmen Krampfadern und Besenreisern wirke. Oder eine andere Person bezeichnet das Produkt als „Super bei Lipödem!“. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit ist die Firma für solche „Erfahrungsberichte“ verantwortlich und muss sie löschen. Sie sind irreführend. 

Fazit:

Die Firma Zenkoh sollte das Werben mit krankheitsbezogenen Aussagen auf Facebook.com, auf anderen sozialen Plattformen und auf ihrer Webseite unterlassen.

Stellungnahme der Zenkoh GmbH, Leverkusen

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 16.05.2025 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die krankheitsbezogene Werbung auf Facebook.com und Naturtreu.de informiert.